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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort MWST-Reform

MWST 2010 - Branchenspezifische Probleme

15.03.2010
Die ESTV hat heute die Liste der geplanten MWST-Branchen-Infos veröffentlicht.Gemäss dieser Liste soll für folgende Branchen jeweils eine Broschüre publiziert werden:
  1. Urproduktion und nahe stehende Bereiche
  2. Gärtner und Floristen
  3. Druckerzeugnisse
  4. Baugewerbe
  5. Motorfahrzeuggewerbe
  6. Detailhandel
  7. Elektrizität und Erdgas in Leitungen
  8. Hotel- und Gastgewerbe
  9. Transportwesen
  10. Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs
  11. Luftverkehr
  12. Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
  13. Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
  14. Finanzbereich
  15. Vorsteuerpauschale für Banken
  16. Versicherungswesen
  17. Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien
  18. Rechtsanwälte und Notare
  19. Gemeinwesen
  20. Bildung
  21. Gesundheitswesen
  22. Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
  23. Kultur
  24. Sport Sport Sport
  25. Forschung und Entwicklung
  26. Betreibungs- und Konkursämter

Quelle: ESTV

MWST-Info 16 - Buchführung und Rechnungsstellung

26.02.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 16 - Buchführung und Rechnungsstellung (seit 1.1.2010 in Kraft) publiziert. Diese gibt Auskunft über das Führen von Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen sowie über Form und Inhalt von Rechnungen.Die gesetzlichen Grundlage für die Buchführung findet sich in Art. 70 MWSTG und Art. 122 – 125 MWSTV, diejenige für die Rechnungsstellung in Art. 26 und 27 MWSTG sowie in Art. 57 MWSTV.Direkt zur Broschüre

MWST 2010 - Saldosteuersatz

03.02.2010
Mit der Anwendung der Saldosteuersätze/Pauschalsteuersätze werden administrative Arbeiten hinsichtlich Buchhaltung und Steuerabrechnung wesentlich vereinfacht, weil die an die Steuer auf dem Umsatz anrechenbare Vorsteuer nicht ermittelt werden muss.Bei den Saldosteuersätzen/Pauschalsteuersätzen handelt es sich nicht um die Steuersätze, wie sie in den Fakturen an die Kundinnen und Kunden anzugeben sind, sondern lediglich um ein Hilfsmittel, das die Abrechnung der Steuer erleichtern soll.Die Saldosteuersätze/Pauschalsteuersätze sind bei der Steuerberechnung im Sinne von Multiplikatoren anzuwenden. In der Steuerabrechnung muss der steuerbare Totalumsatz einschliesslich Steuer deklariert und mit dem bewilligten Saldosteuersatz/Pauschalsteuersatz multipliziert werden.Mit Saldosteuersätzen halbjährlich abrechnen können diejenigen steuerpflichtigen Personen, welche beide nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen und deren entsprechendes Gesuch von der ESTV bewilligt wurde:
  • Der steuerbare Jahresumsatz (inkl. Steuer) darf nicht mehr als 5 Millionen Franken betragen.
  • Die geschuldete Steuer darf nicht mehr als 100 000 Franken pro Jahr betragen. Sie wird durch Multiplikation des gesamten steuerbaren Umsatzes mit dem für die betreffende Branche geltenden Saldosteuersatz ermittelt.
Die ESTV hat zum Thema heute die neue MWST-Info Nr. 12 Saldosteuersätze veröffentlicht, die Sie unter dem untenstehenden Link herunterladen können.Zur MWST-Info 12 Saldosteuersätze

MWST 2010 - neue Info der ESTV

15.12.2009
15.12.2009 - Die ESTV hat eine (relativ ausführliche) neue Broschüre veröffentlicht, welche die wichtigsten Informationen für Schweizer Unternehmen betreffend den Übergang zur neuen MWST 2010 beinhaltet.

Einleitende Erläuterungen zur MWST Übergangsinfo 01

Am 12. Juni 2009 haben National- und Ständerat das nMWSTG verabschiedet, gegen welches das Referendum nicht ergriffen wurde. Das neue MWSTG wird demzufolge am 1. Januar 2010 in Kraft treten, mit Ausnahme der Artikel 34 Absatz 3 (Geschäftsjahr als Steuerperiode) und Artikel 78 Absatz 4 (Verlangen der Durchführung einer Kontrolle) nMWSTG, welche der Bundesrat erst später in Kraft setzen wird.Am 27. November 2009 hat der Bundesrat die neue MWSTV verabschiedet. Diese wird ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.Am 27. September 2009 wurde die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Volk und Stände angenommen. Die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze wird aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom 12. Juni 2009 erst per 1. Januar 2011 in Kraft treten.Zahlreiche Änderungen und Neuerungen, welche sich durch die Einführung des nMWSTG ergeben, wurden in der Informationsbroschüre Nr. 01.01 Übersicht über die wichtigsten Änderungen des neuen Mehrwertsteuergesetzes publiziert. In den Ausführungen der hier publizierten Broschüre sind diese Neuerungen etwas detaillierter aufgeführt, soweit möglich in einer Gegenüberstellung altes Recht/neues Recht.Anschliessend werden in einem separaten Kapitel die im Rahmen der Umstellung vorzukehrenden Massnahmen für den Übergang erläutert.Änderungen und Informationen betreffend die Einfuhrsteuer und die Regelung zur Unterstellungserklärung Vereinfachung bei der Einfuhr sind im Zirkular Das neue Mehrwertsteuergesetz (nMWSTG) vom 12. Juni 2009 der EZV veröffentlicht. Dieses Zirkular kann über Internet (www.ezv.admin.ch) eingesehen werden.

Kurzübersicht über den Aufbau der MWST Übergangsinfo 01

  • Teil I MWST in Kürze (ab Seite 13)
  • Teil II Wichtigste Änderungen des nMWSTG im Vergleich zum MWSTG (ab Seite 22)
  • Teil III Übergangsspezifische Fragen (ab Seite 57)
  • Teil IV Anhang (ab Seite 67)
Direkt zur Broschüre gelangen Sie über den untenstehenden Link.Datei 'MWST-2010-Uebergang-Info.pdf' laden

Neue MWSTV 2010 in definitiver Fassung veröffentlicht

27.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Sie tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft.Die Verordnung ersetzt gemäss Einschätzung des Bundesrates einen wesentlichen Teil der heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit diesem Schritt soll die Mehrwertsteuer weiter vereinfacht und die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen erhöht werdenZu den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (nMWSTG) gehören eine flexiblere Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung, die Ausweitung des Vorsteuerabzugsrechts für steuerpflichtige Unternehmen, die Einführung eines fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Ausweitung der einfachen Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Diese und weitere Neuerungen werden in der neuen Mehrwertsteuerverordnung präzisiert. Die Verordnung erklärt unter anderem den Vorsteuer­abzug auch bei vielen von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die im Ausland erbracht werden, für zulässig. Sie präzisiert zudem den Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Bemessungsgrundlage im Falle von Leistungen des Arbeitgebers an das Personal.Die Verordnung enthält weiter eine Definition von Subventionen, die im Einklang mit dem Subventionsgesetz steht. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind wichtige Bestandteile einer vereinfachten und transparenteren Mehrwertsteuer. Die bisherige Verordnung wird per 31. Dezember 2009 aufgehoben.</p><p>Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äusserte sich eine klare Mehrheit der Stellung nehmenden Kantone, Verbände und Parteien positiv zur neuen Verordnung. Die über 100 eingegangenen Stellungnahmen fanden nach Möglichkeit Berücksichtigung in der Verordnung.</p><p>Der erste Teil der Reform der MWST war vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet worden. Der zweite Teil der Reform ist im Parlament noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto geringer fällt der administrative Aufwand für die rund 320'000 steuerpflichtigen Unternehmen aus. Dies beeinflusst das Wachstum unserer Volkswirtschaft  positiv.</p><p>Nicht zu verwechseln ist die Reform der MWST mit der Anhebung der MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Am 27. September 2009 wurde die entsprechende Vorlage durch Volk und Stände angenommen. Die zeitlich befristete Erhöhung der Steuersätze tritt aufgrund eines Parlamentsbeschlusses vom Juni 2009 erst ein Jahr nach dem nMWSTG in Kraft, das heisst per 1. Januar 2011.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Der Eigenverbrauch nach neuem MWSTG 2010

12.11.2009
Am 1.1.2010 wird das neue MWSTG in Kraft treten. Das neue Gesetz regelt den Eigenverbrauch neu im Artikel 31. Nach diesem Artikel liegt Eigenverbrauch namentlich vor, wenn die steuerpflichtige Person aus ihrem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmt, sofern sie bei deren Bezug ganz oder teilweise den Vorsteuerabzug vorgenommen hat oder die Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen des Meldeverfahrens nach Artikel 38 des neuen MWSTG bezogen hat.Zum Beitrag auf www.weka-treuhand.ch

MWST 2010 - Bezugssteuer und Abrechnung

27.10.2009
Die ESTV hat entwürfe von MWST-Infos zu den Themen «Bezugssteuer» und «Abrechnung» auf der Internetseite aufgeschaltet. Es handelt sich dabei um Publikationen, welche die ab dem 1. Januar 2010 geltenden Grundsätze der MWST beinhalten.Achtung: Es handelt sich erst um Entwürfe. Diese bleiben denn auch bloss bis zum 4. November 2009 auf der Internetseite der ESTV aufgeschaltet und werden durch definitive Broschüren ersetzt.MWST-Info zur Bezugssteuer (ENTWURF)MWST-Info zur MWST-Abrechnung (ENTWURF)

MWST - Befristete Erhöhung ab 2011 angenommen

28.09.2009
Die Schweiz hebt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) die Mehrwertsteuer leicht an. Volk und Stände befürworteten am Sonntag die IV- Zusatzfinanzierung, mit der die Schuldenspirale der IV gestoppt werden soll.

MWST-Erhöhung fast am Ständemehr gescheitert

Während das Ja der Stimmberechtigten mit 54,4 Prozent solide ausfiel, erreichte die Verfassungsänderung das Ständemehr nur ganz knapp. Lange Zeit blieb offen, ob die Vorlage diese Hürde nehmen würde. Erst als mit der Waadt 24 der 26 Kantone ausgezählt waren, stand fest, dass das Ständemehr erreicht wurde. Damit wird der Normalsatz der Mehrwertssteuer ab Anfang 2011 für sieben Jahre um 0,4 Prozent auf 8 Prozent angehoben.[werbung_dossier]Jährlich sollen so der IV 1,1 Milliarden Franken zufliessen. Damit wollen Bundesrat und Parlament verhindern, dass der Schuldenberg der IV von 13 Milliarden Franken weiter ansteigt. Die Zeit bis 2017 will die Regierung nutzen, die Versicherung mit einer reinen Sparvorlage wieder auf finanziell gesunde Füsse zu stellen.Dank der Zustimmung soll nun auch die Aushöhlung der AHV gestoppt werden. Bislang war die IV mit der AHV verbunden. Der AHV-Fonds musste die IV-Defizite tragen. Dieses Band wird nun gekappt. Die IV erhölt einen mit 5 Milliarden dotierten autonomen Finanzierungs-Fonds.