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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerwettbewerb

Einfluss der Besteuerung auf Arbeits-, Wohnsitz- oder Standortwahl

12.06.2012
Die ESTV hat heute einen Bericht über den Einfluss der Besteuerung auf die Arbeits- und Wohnsitzwahl der Haushalte sowie auf die Standortentscheidungen der Unternehmen veröffentlicht. Neben der Fragestellung, wie mobil Unternehmen und Haushalte sind und wie sensitiv sie auf steuerliche Anreize reagieren, geht der Bericht auch auf die mit der Mobilität verbundenen Sekundärwirkungen ein.Der Bericht beleuchtet in diesem Zusammenhang etwa die folgenden Fragen:
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf die wirtschaftliche Entwicklung?
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf Preise (Löhne, Boden- und Immobilienpreise)
  • Welche Einflüsse haben Steuerbelastungsunterschiede auf die soziale Kohäsion?

Weitere Informationen zum Thema

SZ - Steuerstatistiken 2007 und 2008 erschienen

28.11.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat die Steuerstatistik der Jahre 2007 und 2008 veröffentlicht. Die Statistik, die seit 1981 erscheint, enthält Daten zur Besteuerung natürlicher und juristischer Personen im Kanton Schwyz.

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AG - Regierungsrat lehnt zusätzliche Entlastungen vollumfänglich ab

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte in seiner Botschaft zur ersten Beratung Steuerentlastungen für den Mittelstand vorgeschlagen. Diese seien zwar - in der von ihm vorgeschlagenen Form - auch unter den mittlerweile erschwerten Rahmenbedingungen für Kanton und Gemeinden grundsätzlich noch verträglich, stellt er in seiner neuesten Stellungnahme fest, jedoch sei dies nun nach den Beschlüssen der vorberatenden Kommission des Grossen Rats nicht mehr der Fall.Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats bewirkt, wie der Regierungsrat in seiner neuesten Stellungnahme schreibt, bei dynamischer Betrachtungsweise Steuermindererträge von rund 89 Millionen Franken für den Kanton und rund 84 Millionen Franken für die Gemeinden. Demgegenüber ergäben sich gemäss den Beschlüssen der grossrätlichen Kommission Steuerrückgänge von rund 235 Millionen Franken für den Kanton und rund 199 Millionen Franken für die Gemeinden.Würden die Entlastungen gemäss den Ideen der grossrätlichen Kommission umgesetzt - so der Regierungsrat weiter - drohte dem Kanton eine schwerwiegende finanzielle Notlage, weshalb Leistungsabbau oder erneute Steuerfusserhöhungen drohten.Aufgrund der insgesamt schlechteren finanziellen Perspektiven will der Regierungsrat sogar seine eigene Vorlage etwas modifizieren, indem die Entlastungen in zwei Etappen auf 2013 und 2015 in Kraft treten sollen. Der Regierungsrat wird dies dem Grossen Rat in seiner Botschaft zur 2. Beratung beantragen.Die Beratung im Plenum des Grossen Rats ist am 15. November 2011 vorgesehen. Die Botschaft des Regierungsrats für die 2. Beratung wird im 1. Quartal 2012 erwartet.

AG - Teilrevision des Steuergesetzes - Kommission für weitere Entlastungen und Einbezug der JP

30.09.2011
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) des Grossen Rates des Kantons Aargau sieht im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes Entlastungen von 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern vor. Der Regierungsrat beantragte bloss Entlastungen von 90 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Regierungsantrag will eine Mehrheit der Kommission auch die juristischen Personen in die Revision einbeziehen.Die grossrätliche Kommission VWA hat der Revision des Steuergesetzes in erster Lesung mit knapper Mehrheit zugestimmt.  Die Anträge der Kommission führen zu Entlastungen in der Höhe von
  • rund 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und
  • 199 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Von diesen Entlastungen betreffen in Bezug auf den Kanton rund 188 Millionen Franken die natürlichen und rund 47 Millionen Franken die juristischen Personen. Der Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage Entlastungen in der Höhe von rund 90 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden.

Steuersenkungen für Familien und Mittelstand gefordert, aber auch Entlastungen für juristische Personen

Schwerpunkt der regierungsrätlichen Vorlage waren steuerliche Entlastungen für den Mittelstand und für Familien sowie der jährliche Ausgleich der kalten Progression.Die Kommission hat diese Anliegen positiv aufgenommen und unterstützt.In Bezug auf den Kinderabzug, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer hat sich eine Kommissionsmehrheit für weiterreichende Entlastungen ausgesprochen als vom Regierungsrat beantragt. Darüber hinaus hat sie unter anderem eine Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschlossen sowie eine Reduktion der Gewinnsteuer für die juristischen Personen. Des Weiteren soll der Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden (geltendes Recht: 1,25 Promille).Die Kommission hat die Frage einer etappierten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision eingehend diskutiert und den Regierungsrat damit beauftragt, diesbezüglich auf die zweite Lesung einen Vorschlag auszuarbeiten.Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes voraussichtlich im November 2011 beraten.

BS - Gewinnsteuer sinkt tatsächlich

28.09.2011
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Gesetzesvorlage zur weiteren Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften verabschiedet. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 18% gesenkt werden. Vorgesehen ist die Weiterführung der schrittweisen Steuersenkungen. Beschlossen durch den Grossen Rat sind bereits die Teilschritte bis ins Steuerjahr 2013 auf 20%. Diese sollen bis 2017 fortgesetzt werden, mit einer jährlichen Senkung um einen halben Prozentpunkt. Der Regierungsrat will mit dieser weiteren Steuersenkung für Unternehmen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken.Die Unternehmenssteuern sinken damit von ursprünglichen 24.5% im 2007 auf 18% im Jahre 2017. Innert 10 Jahren werden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6.5 Prozentpunkte oder um 27% gesenkt worden sein. Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat die im September 2010 mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände unterzeichnete Absichtserklärung um.

Koppelung weiterer Senkungsschritte an volkswirtschaftliche Mindestbedingungen

Der Regierungsrat ist sich gemäss eigenen Aussagen bewusst, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum für diese Senkung in Anbetracht der sich verdüsternden wirtschaftlichen Aussichten nur knapp gegeben ist. Der Finanzplan des Kantons sieht ab 2014 in der laufenden Rechnungwieder Defizite vor und dies beruhend auf den noch relativ optimistischen Prognosen von Juni/Juli 2011 (den aktuellsten Daten für Erstellung Budget 2012 und Finanzplanung), die für 2012 für die Schweiz noch ein Wirtschaftswachstum von 1.5% vorsahen.Zwingend notwendig ist deshalb die Koppelung dieser Senkungsschritte an dieselben Bedingungen wie schon bei den Steuersenkungen, die der Grosse Rat Ende 2010 beschlossen hat: Erstens darf sich die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession befinden (d.h., das Wachstum darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vorjahr negativ sein) und zweitens muss die Nettoverschuldung mindestens ein Promillepunkt von der gesetzlich zulässigen maximalen Nettoschuldenquote entfernt sein. Mit diesen Bedingungen soll gemäss Aussage des Regierungsrates sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat. 

ZH - Volk ist gegen Halbierung der Vermögenssteuer

04.09.2011
Die Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich», die eine Halbierung der Vermögenssteuer vorsah, ist von den Zürcher Stimmberechtigten mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen bachab geschickt worden. Gerade einmal vier von über 180 Abstimmungskreisen sprachen sich für die Initiative aus.Die Initiative war vom Bund der Steuerzahler lanciert worden. Unterstützt wurde das Anliegen vom Gewerbeverband sowie von den Parteien FDP und SVP. Alle anderen Parteien sowie der Kantonsrat und die Kantonsregierung lehnten die Initiative ab.Die nun abgelehnte Initiative zur Halbierung der Vermögenssteuer ist eine Weitere in einer ganzen Linie von Steuersenkungsvorlagen, welche in letzter Zeit von den Zürcher Stimmberechtigten versenkt worden sind. 

NE - Volk sagt ja zu Steuersenkung für Unternehmen

20.06.2011
Die neuenburger Bevölkerung hat sich an der Urne klar für die Senkung der Unternehmenssteuern ausgesprochen.

Senkung von Gewinnsteuer und Kapitalsteuer

Neuenburg wird damit die Gewinnsteuer für Unternehmen innert fünf Jahren von 10 auf 5 Prozent senken. Markant gesenkt werden zudem die Kapitalsteuern für Holdings: Sie sinken von 0,5 auf 0,005 Promille. Die Regierung des Kantons Neuenburg will den Kanton damit zu einem der attraktivsten Kantone für Unternehmen machen.

Aufhebung von Steuerbefreiungen soll zu Mehreinnahmen führen

Die heute angenommene Unternehmenssteuerreform soll trotz dem Steuersenkungsansatz praktisch sofort Mehreinnahmen von rund CHF 30 Mio.  generieren. Dies, weil im Gegenzug Unternehmen, die heute noch von Steuerbefreiungen profitieren, künftig Steuern zahlen müssen.

Auch Steuern für natürliche Personen sollen gesenkt werden

Die Unternehmenssteuerreform - dieses Einsteigen in den Steuerwettbewerb - soll nur der erste Schritt im Bemühen der Neuenburger Regierung sein, an Attraktivität zu gewinnen. Bereits im März hatte der Regierungsrat angekündigt, dass die Steuern für natürliche Personen gesenkt werden sollen.

ZH - Volk schickt Steuervorlagen bachab

16.05.2011

In der gestrigen Abstimmung hat das Zürcher Stimmvolk sämtliche Steuervorlagen (einerseits eine vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Steuergesetzes mit dem Namen «Steuerentlastungen für natürliche Personen», welche vor allem Reiche entlastet hätte, andererseits zwei dagegen erhobene Gegenvorschläge von Stimmberechtigten: «Eine nachhaltige Steuerstrategie» der Grünliberalen und «Tiefere Steuern für Familien» der SP) abgelehnt.

AG - Änderung Steuergesetz: Botschaft veröffentlicht

04.05.2011
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Botschaft zur 1. Beratung der Änderung des Steuergesetzes (11.147) publiziert.Kernstück der Revision bildet die steuerliche Entlastung des Mittelstands.Die Entlastung soll in erster Linie mit einer grosszügigen Reduktion des Einkommenssteuertarifs erfolgen. Daneben sollen auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht werden.
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Die Vermögenssteuer soll moderat gesenkt und der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden.Die teuerungsbedingte Anpassung der Tarife und Abzüge (Ausgleich der kalten Progression) soll künftig jährlich erfolgen – dies zum Vorteil der Steuerpflichtigen.Aufgrund der mehrheitlich negativen Stellungnahmen verzichtet der Regierungsrat auf zwei im Vernehmlassungsentwurf beabsichtigte Neuerungen:
  • auf die Ausbildungsvorschrift für die Vorsteherinnen und Vorsteher von Gemeindesteuerämtern sowie
  • auf das Einführen der direkten Einreichung der Lohnausweise durch die Arbeitgeber.

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SO - Steuersenkung tritt auf den 1.1.2012 in Kraft

31.03.2011
Der Regierungsrat hat den zweiten Teil der Revision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Damit treten ab diesem Zeitpunkt - trotz nicht gerade rosiger Finanzprognosen - Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuer sowie der Gewinnsteuer im Umfang von ca. 15 Mio. Franken in Kraft.Die Entlastungen gehen auf die Teilrevision vom 27. Juni 2007 zurück, die das Volk in der Abstimmung vom 21. Oktober 2007 angenommen hatte.Gemäss dem damals beschlossenen Gesetz ist der zweite Teil, also die nun auf den 1.1.2012 in Kraft tretenden Steuerentlastungen, auf den 1. Januar eines Jahres unter der Voraussetzung in Kraft zu setzen, dass die Staatsrechnung in der Bilanz per 31. Dezember des zweiten vorhergehenden Jahres ein Eigenkapital ausweist. Weiter heisst es da, dass die Revision frühestens auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden könne, sofern die Staatsrechnung 2010 ein Eigenkapital aufweise.Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Regierungsrat nun die Revision auf diesen frühestmöglichen Termin in Kraft gesetzt.
Quelle: Die Information basiert auf einer Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 29.03.2011.