TG – Ausgleichszinsen ab Kalenderjahr 2024
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss eines neuen Beschlusses des Regierungsrats des Kantons Thurgau für das Kalenderjahr 2024 1.0%
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss eines neuen Beschlusses des Regierungsrats des Kantons Thurgau für das Kalenderjahr 2024 1.0%
Aufgrund Gesetzesänderung, Rechtsprechung und Praxis erfolgten in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau einige Anpassungen und Präzisierungen. Diese wurden heute publiziert.
Die Thurgauer Steuerpraxis wurde auf eine neue Plattform mit verbesserten Suchform gestellt.
Ab dem 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung des Kantons Thurgau zentralisiert. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeindesteuerämtern erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung Thurgau.
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
Ab 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer im Kanton Thurgau nicht mehr durch die Gemeindesteuerämter, sondern zentralisiert über die Steuerverwaltung Thurgau bearbeitet.
Die Steuerverwaltung hat ein neues Merkblatt zur Deklaration im Rahmen von Todesfällen und Erbschaften veröffentlicht. Dies, da beobachtet wurde, dass offenbar viele Steuerpflichtige Ihre unverteilten Erbschaften nicht, bzw. erst nach Erhalt einer ersten Zahlung deklarieren.
Anzahl Gemeinden mit |
---|