Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Unternehmensbesteuerung

Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2013

25.02.2013
Das EFD hat soeben den Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2013 veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Bericht enthält einen Rück- und Ausblick über die Aktivitäten in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Engagement in internationalen Finanzgremien und internationale Steuerpolitik.Der vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstellte und vom Bundesrat genehmigte Bericht zeigt auf, dass die Schweiz in internationalen Finanz- und Steuerfragen weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen steht. Stichworte hier: DBA und Steuerinformationsabkommen, Amtshilfe, USA, Unternehmensbesteuerung (Konflikt mit der EU), OECD-Anforderungen etc.

Weitere Informationen zum Thema

VD – Studie zeigt grosse Bedeutung vorläufig steuerbefreiter Unternehmen auf

26.11.2012
Das CREA (insitut de macroéconomie appliquée) der Universität Lausanne hat eine Studie veröffentlicht, die die grosse Bedeutung steuerbefreiter Unternehmen für die Wirtschaft im Kanton Waadt aufzeigt. Hier die Medienmitteilung des Kantons im Volltext. Die Ergebnisse der Studie können Sie unten herunterladen.

Die Medienmitteilung des Kantons im Volltext

Impacts financiers très importants pour le Canton

En lien avec certaines demandes émanant du Parlement, les départements des finances et relations extérieures (DFIRE) et de l'économie et du sport (DECS) ont mandaté cet été l'institut CREA pour mesurer les impacts financiers directs, indirects et induits que génèrent les sociétés au bénéfice d'une exonération fiscale temporaire. Conformément à des études similaires effectuées dans d'autres cantons, les retombées financières sont très importantes pour le tissu économique vaudois.Les entreprises au bénéfice d'exonérations fiscales temporaires actives en 2009, soit 124 sociétés, représentent 8954 emplois équivalents plein temps et ont injecté directement 1,4 milliard dans l'économie vaudoise. A travers leurs activités, elles ont permis de créer ou maintenir - environ 9000 emplois équivalents plein temps supplémentaires dans le reste de l'économie vaudoise. En effet, l'étude montre que chaque poste de travail dans l'une de ces sociétés induit un poste de travail à l'extérieur en raison de la consommation des biens et services et des investissements de la société.Les personnes travaillant dans ces entreprises ont versé environ 106 millions d'impôts sur le revenu au canton et aux communes. La masse salariale distribuée par ces entreprises a généré en 2009 83 millions de contributions sociales (AVS, etc). Ces mêmes entreprises ont investi pour environ 1 milliard dont a profité l'économie vaudoise en premier lieu.

Impact indirect et induit

Le CREA a calculé que l'impact indirect et induit des activités de ces entreprises se monte à 1,5 milliard de valeur ajoutée supplémentaire auquel s'ajoute l'impact indirect et induit des investissements, soit 588 millions. Au total, les activités de production et d'investissement des établissements au bénéfice d'exonérations fiscales temporaires en 2009 ont conduit à un impact global d'environ 4,6 milliards, soit presque trois fois plus que leur impact initial direct.Selon le CREA, on peut en conclure que, si ces entreprises disparaissaient du jour au lendemain, la perte immédiate pour le canton serait de 1,4 milliards (impact direct en valeur ajoutée), à laquelle s'ajouterait une perte de 106 millions en termes d'impôts sur le revenu des personnes physiques. Le nombre d'emplois perdus se monterait à environ 9000. Toujours selon le CREA, il est probable qu'un certain nombre d'entreprises quitte le canton en cas de changement de statut fiscal. Ainsi, il ressort d'une autre étude récente de PWC que, parmi les critères-clés pour les multinationales étrangères venant s'installer en Suisse, figure en première place le taux et le champ de l'impôt sur les sociétés.

Studie

 
VD

Mehrere Kantone prüfen radikale Steuersenkungen der Gewinnsteuer für Unternehmen

26.10.2012
Mehrere Kantone wie Genf, Basel, Bern oder Zürich planen starke Senkungsschritte im Bezug auf die Gewinnsteuer. Hintergrund ist unter Anderem die antizipierte Gefahr des Abwanderns von Unternehmen im Zusammenhang mit dem unter Druck geratenen Holdingprivileg.Ein kurzer Überblick über die Anstrengungen in den Kantonen:

Besteuerung juristischer Personen in den Kantonen

29.06.2012
Die ESTV hat die Broschüren zur Besteuerung der juristischen Personen überarbeitet und aktualisiert.Auch wenn im Vergleich zur letzten Publikation, die inhaltlich die Unternehmenssteuerreform II zu bewältigen hatte, natürlich keine Änderungen vergleichbarer Tragweite zu verzeichnen sind, bietet die Publikation, die von der Schweizer Steuerkonferenz SSK herausgegeben wird, wiederum einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungen in den Systemen der Besteuerung juristischer Personen in den Kantonen.

Weitere Informationen zur Publikation über die Besteuerung juristischer Personen in der Schweiz

BS - Nein zur Senkung der Unternehmensgewinnsteuern

18.06.2012
Das Stimmvolk des Kantons Basel Stadt hat gestern die Vorlage des Regierungsrates zur Senkung der Unternehmensgewinnsteuern mit knappem Mehr abgelehnt.Geplant war, die Gewinnsteuer schrittweise von 20 auf 18% zu senken, und zwar unter den zwei Bedingungen «keine Rezession» und «die Schuldenlage lässt die Senkung zu». Bekämpft wurde das Vorhaben der Regierung insbesondere von der Linken. Sie war der Ansicht, es sollen zuerst die Effekte der sich momentan in Umsetzung befindenden Steuersenkung (von 22 auf 20%) abgewartet werden, ehe neue Steuersenkungen beschlossen würden.

Mehr Informationen zum Thema

  • [intlink id="bs-gewinnsteuer-sinkt-tatsachlich" type="post"]Newsmeldung vom 28.09.2011 - BS - Gewinnsteuer sinkt tatsächlich[/intlink]
BS

ZH - Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)» gültig zustandegekommen

07.05.2012
Die von den Jungfreisinnigen des Kantons Zürich lancierte kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)» ist gültig zustandegekommen.  Sie fordert – wie die Klammerbemerkung bereits erahnen lässt – die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen.

Der Initiativtext der Kirchensteuerinitiative

Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert:Art. 130 Abs. 5 (neu)Juristische Personen sind von der Kirchensteuerpflicht befreit.Der bisherige Art. 130 Abs. 5 wird neu zu Art. 130 Abs. 6

Weitere Informationen zum Thema

Zur Webseite des Initiativkommittees

Darlehen oder Eigenkapital

04.04.2012
Bei der Gründung eines Unternehmens, in der Wachstumsphase oder bei seiner Sanierung stellt sich immer wieder die Frage nach der Art der Finanzierung. Soll der Aktionär neues Eigenkapital schaffen oder die zusätzlichen Mittel als Fremdkapital zur Verfügung stellen? Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile.

Darlehen oder Eigenkapital

Die Beantwortung der Frage, welche Art des Kapitaleinschusses die vorteilhaftere ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Bei der Gewährung eines Darlehens behält der Darlehensgeber eine grösstmögliche Flexibilität. Der Ertrag auf dem Darlehen (Zins) ist jedoch begrenzt. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens verschlechtert sich durch die Darlehensgewährung.Die Kapitaleinlage durch einen Aktionär in Form von Aktienkapital oder Reserven führt bei den Mitaktionären, sofern vorhanden, zu einer Verwässerung ihres Anteils. Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens verbessert sich durch eine Kapitaleinlage.

Zins oder Dividende

Darlehen generieren Zinsen. Diese unterliegen beim Empfänger der ordentlichen Einkommenssteuer. Bei der zahlenden Gesellschaft stellen sie abzugsfähigen Aufwand dar. Die zulässigen Zinssätze auf Darlehen von Aktionären an ihre Gesellschaft werden jährlich durch die Eidgenössische Steuerverwaltung festgelegt. Zurzeit beträgt der zulässige Zinssatz für Betriebskredite an operative Gesellschaften 3.75%.Dividenden unterliegen beim Empfänger einer privilegierten Besteuerung. Sie werden entweder nur teilweise, i.d.R. zu 50%, oder aber zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Die zahlende Gesellschaft hat der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Verrechnungssteuer im Betrag von 35% abzuführen, welche der inländische Aktionär zurückfordern kann. Auf Stufe der Gesellschaft sind die Dividendenzahlungen nicht absetzbar.Die Rückführung von Aktienkapital im Rahmen einer Kapitalherabsetzung oder von Reserven aus Kapitaleinlage ist steuerfrei.

Grenzen der Fremdfinanzierung

Der Aktionär hat die Pflicht, seine Gesellschaft mit genügend Eigenmitteln auszustatten. Insofern sind der Darlehensgewährung Grenzen gesetzt. Die Steuerverwaltung legt dabei fest, welches Aktivum mit wieviel Eigenkapital zu unterlegen ist. Die Summe der Teilbeträge ergibt die gesamte Unterlegungspflicht. Die Verletzung dieser Vorschriften führt zu einer Aufrechnung jener Zinsen, welche auf dem nicht anerkannten Teil des Darlehens bezahlt wurden. Zudem findet eine Aufrechnung bei der Kapitalsteuer statt. Im Sanierungsfall ist sodann mit weiteren negativen Steuerfolgen zu rechnen, falls die Gesellschaft zuvor nicht mit genügend Eigenmitteln ausgestattet war.

Empfehlung

Je nachdem, wo der Kapitalgeber seine Prioritäten setzt, bringt ihm die eine oder andere Form der Kapitalzufuhr den gewünschten Erfolg. Die Steuerfolgen können dabei sehr genau im Voraus beziffert werden. Besondere Beachtung ist der Einhaltung der Eigenmittelvorschriften zu schenken. Eine Verletzung derselben ist zwar nicht gesetzeswidrig, kann jedoch zu sehr unangenehmen Steuerfolgen führen.
Quelle: GHR TaxPage März 2012. Die GHR TaxPage beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Publikation mit freundlicher Genehmigung der GHR Rechtsanwälte AG, Bern Muri und Zürich, www.ghr.ch

SZ - Steuerstatistiken 2007 und 2008 erschienen

28.11.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat die Steuerstatistik der Jahre 2007 und 2008 veröffentlicht. Die Statistik, die seit 1981 erscheint, enthält Daten zur Besteuerung natürlicher und juristischer Personen im Kanton Schwyz.

Direkt zu den jeweiligen Statistiken

BS - Gewinnsteuer sinkt tatsächlich

28.09.2011
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Gesetzesvorlage zur weiteren Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften verabschiedet. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 18% gesenkt werden. Vorgesehen ist die Weiterführung der schrittweisen Steuersenkungen. Beschlossen durch den Grossen Rat sind bereits die Teilschritte bis ins Steuerjahr 2013 auf 20%. Diese sollen bis 2017 fortgesetzt werden, mit einer jährlichen Senkung um einen halben Prozentpunkt. Der Regierungsrat will mit dieser weiteren Steuersenkung für Unternehmen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken.Die Unternehmenssteuern sinken damit von ursprünglichen 24.5% im 2007 auf 18% im Jahre 2017. Innert 10 Jahren werden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6.5 Prozentpunkte oder um 27% gesenkt worden sein. Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat die im September 2010 mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände unterzeichnete Absichtserklärung um.

Koppelung weiterer Senkungsschritte an volkswirtschaftliche Mindestbedingungen

Der Regierungsrat ist sich gemäss eigenen Aussagen bewusst, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum für diese Senkung in Anbetracht der sich verdüsternden wirtschaftlichen Aussichten nur knapp gegeben ist. Der Finanzplan des Kantons sieht ab 2014 in der laufenden Rechnungwieder Defizite vor und dies beruhend auf den noch relativ optimistischen Prognosen von Juni/Juli 2011 (den aktuellsten Daten für Erstellung Budget 2012 und Finanzplanung), die für 2012 für die Schweiz noch ein Wirtschaftswachstum von 1.5% vorsahen.Zwingend notwendig ist deshalb die Koppelung dieser Senkungsschritte an dieselben Bedingungen wie schon bei den Steuersenkungen, die der Grosse Rat Ende 2010 beschlossen hat: Erstens darf sich die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession befinden (d.h., das Wachstum darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vorjahr negativ sein) und zweitens muss die Nettoverschuldung mindestens ein Promillepunkt von der gesetzlich zulässigen maximalen Nettoschuldenquote entfernt sein. Mit diesen Bedingungen soll gemäss Aussage des Regierungsrates sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat. 

NE - Volk sagt ja zu Steuersenkung für Unternehmen

20.06.2011
Die neuenburger Bevölkerung hat sich an der Urne klar für die Senkung der Unternehmenssteuern ausgesprochen.

Senkung von Gewinnsteuer und Kapitalsteuer

Neuenburg wird damit die Gewinnsteuer für Unternehmen innert fünf Jahren von 10 auf 5 Prozent senken. Markant gesenkt werden zudem die Kapitalsteuern für Holdings: Sie sinken von 0,5 auf 0,005 Promille. Die Regierung des Kantons Neuenburg will den Kanton damit zu einem der attraktivsten Kantone für Unternehmen machen.

Aufhebung von Steuerbefreiungen soll zu Mehreinnahmen führen

Die heute angenommene Unternehmenssteuerreform soll trotz dem Steuersenkungsansatz praktisch sofort Mehreinnahmen von rund CHF 30 Mio.  generieren. Dies, weil im Gegenzug Unternehmen, die heute noch von Steuerbefreiungen profitieren, künftig Steuern zahlen müssen.

Auch Steuern für natürliche Personen sollen gesenkt werden

Die Unternehmenssteuerreform - dieses Einsteigen in den Steuerwettbewerb - soll nur der erste Schritt im Bemühen der Neuenburger Regierung sein, an Attraktivität zu gewinnen. Bereits im März hatte der Regierungsrat angekündigt, dass die Steuern für natürliche Personen gesenkt werden sollen.