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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort ZH

ZH - Neue Bauvorschriften

09.04.2009
Per 1. Juli 2009 treten die Änderungen der Besonderen Bauverordnung I und der Allgemeinen Bauverordnung des Kantons Zürich in Kraft. Damit senkt der Regierungsrat den zulässigen Energiebedarf von Neubauten für Heizung und Warmwasser um einen Drittel und kommt seinen energie- und klimapolitischen Zielen einen weiteren Schritt näher. Der Schritt ist mit den anderen Kantonen koordiniert.Zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons sind gut gedämmte Häuser sowie möglichst energiesparendes Heizen, Kühlen und Erzeugen von Warmwasser von zentraler Bedeutung. Die entsprechenden Anlagen verbrauchen fast die Hälfte der Energie im Kanton. Im Legislaturprogramm 2007 – 2011 hat sich die Zürcher Regierung darum zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Nachdem die Baudirektion am 19. März 2009 das neue Förderprogramm Energie mit Schwerpunkt Gebäudesanierung vorgestellt hat, werden nun die Vorschriften so angepasst, dass Neubauten pro Quadratmeter und Jahr durchschnittlich nur noch eine Energiemenge benötigen, welche 4,8 Litern Heizöl entspricht. Damit sinkt der zulässige Wärmebedarf von Neubauten um einen Drittel. Zum Vergleich: Im Jahr 1975 lag der Bedarf noch bei einer Energiemenge von 22 Litern Heizöl. Die jetzigen Änderungen sind eng mit den anderen Kantonen koordiniert.

Bessere Wärmedämmung und effizientere Heizungsanlagen

Die vom Regierungsrat verabschiedete Änderung der Besonderen Bauverordnung I und der Wärmedämmvorschriften der Baudirektion betreffen insbesondere die Wärmedämmung von Gebäuden sowie die Heizungs- und Lüftungsanlagen. Sie gelten ab 1. Juli 2009. Auf den gleichen Zeitpunkt hat der Regierungsrat die Änderung der Allgemeinen Bauverordnung in Kraft gesetzt. Dank dieser Änderung führt die nun zusätzlich notwendige Wärmedämmstärke an den Aussenwänden zu keinem Nutzflächenverlust. Damit sind im Kanton Zürich wesentliche Teile der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) umgesetzt. Einige wenige Punkte benötigen noch eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Diese ist bei der Baudirektion in Arbeit.Quelle: Regierungsrat des Kantons Zürich

ZH - Steuergesetz-Revision

30.03.2009

Streichung des «13ers» und Erhöhung der Kinderabzüge

Die Steuergesetz-Revision im Kanton Zürich ist unter Dach. Das Parlament beschloss Steuererleichterungen für die am besten Verdienenden im Kanton. Dank einem Kompromiss unter den Bürgerlichen werden Familien stärker entlastet als vorgesehen.In der Schlussabstimmung sprach sich am Montag neben SVP und FDP vor allem auch die CVP für die Revision aus. Diese kam mit 93 zu 82 Stimmen durch. Um die CVP - sie enthielt sich in der ersten Lesung noch ihrer Stimme - auf die Befürworter- Seite zu holen, war ein Kompromiss bei den Kinderabzügen nötig.SVP, FDP und CVP hatten sich letzte Woche auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Dieser sieht vor, die Kinderabzüge statt auf 8300 auf 9000 Franken und die Abzüge für die Kosten von Fremdbetreuung statt auf 7500 auf 8000 Franken zu erhöhen. Dieser Kompromiss wurde am Montag mit 133 zu 39 Stimmen gutgeheissen.Die Linke sprach von einer "einseitigen und unausgewogenen" Vorlage, die "vor allem Spitzenverdiener begünstige" und kritisierte den Rechtsrutsch der CVP in Finanzfragen. Der Rat strich mit der Revision die höchste Progressionsstufe, den so genannten "13er". Der Satz wurde neu auf 11 Prozent gesenkt.Profitieren würden davon Gutverdienende mit einem Einkommen von über 250 000 Franken. Dadurch will die Regierung die Position des Kantons im Steuerwettbewerb verbessern. Gerechnet wird mit Steuerausfällen in der Höhe von rund 300 Mio. Franken. Entlastet werden sollen aber auch die tiefsten Einkommen.Das letzte Wort zur Steuergesetz-Revision hat das Volk. SP und GLP hatten bereits vor der Schlussabstimmung das konstruktive Referendum angekündigt. Auch die Grünen wollen das Referendum ergreifen.Quelle: sda

ZH - Revision des Steuergesetzes

16.03.2009
Ob die Zürcher Regierung ihre Steuergesetz-Revision durchbringt, ist noch offen. Der Kantonsrat stimmte am Montag zwar der Streichung der obersten Progressionsstufe zu, lehnte aber alle familienfreundlichen Anträge ab. Die Linke kündigte das Referendum an.Ob das Steuerpaket bei der Schlussabstimmung in zwei Wochen im Rat durchkommt, ist unklar. Grund dafür ist die CVP. Sie machte ihre Zustimmung von der Bedingung abhängig, dass die Steuerabzüge für Kinder und deren familienexterne Betreuung erhöht werden müssten. Diesen Antrag lehnte das Parlament am Montag jedoch ab.Für eine Mehrheit zur Steuergesetz-Revision braucht es aber die Stimmen von SVP, FDP und CVP. Grüne und EVP lehnen die Revision ab, "weil sie nur den Reichen nütze". SP und Grünliberale sind ebenfalls dagegen und kündigten bereits konstruktive Referenden an, sofern der Kantonsrat die Vorlage durchwinken sollte.Die Regierung will mit der Revision insbesondere gute Steuerzahlende besser stellen. Mit 80 zu 40 Stimmen - SVP und FDP gegen die Linke - stimmte der Kantonsrat denn auch der Streichung der obersten Progressionsstufe, dem so genannten "13er" zu. Die Mitteparteien enthielten sich ihrer Stimmen.Als höchste Progressionsstufe bei der Einkommenssteuer legte der Rat neu 11 Prozent fest, wie von der Regierung gefordert. Besser gestellt werden damit Steuerzahler mit einem Einkommen von über 250 000 Franken. Für Finanzdirektorin Ursula Gut ist klar, dass dies die Position im interkantonalen Steuerwettbewerb merklich verbessern wird.

Das Volk hat das letzte Wort

Das Parlament lehnte alle Anträge ab, welche die Belastung von Familien verringern wollten. Eine Kindergutschrift anstelle der Kinderabzüge hatte ebenso wenig Chancen wie die Erhöhung der Abzüge für Kinder und jene der familienexterne Betreuung. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der EVP, der einen Abzug für jene Eltern verlangte, die ihre Kinder selber betreuen.Auch wenn das Steuerpaket in zwei Wochen im Parlament eine Mehrheit finden würde, das letzte Wort wird in jedem Fall aber das Zürcher Stimmvolk haben.Quelle: sda

ZH - Bauvorschriften für Liftanbauten

12.03.2009
Bei älteren Gebäuden ist die behindertengerechte Erschliessung oftmals nicht möglich, da die Raumverhältnisse den Einbau eines Lifts verunmöglichen. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Ergänzungsparagraphen, der bei älteren Gebäuden Ausnahmen zulässt.Mit einem Postulat wurde der Regierungsrat im November 2004 eingeladen zu prüfen, wie mit der Revision des Paragraphen 19 der «Besonderen Bauverordnung II» Liftbauten von den Bestimmungen über die Geschosszahl, die Gebäude- und Firsthöhen sowie Abstandsvergrösserungen befreit werden können, um eine behindertengerechte Erschliessung eines Gebäudes zu ermöglichen.Das ursprüngliche Postulat verlangte eine Befreiung aller Gebäude, die Kommission für Planung und Bau schlug eine Begrenzung für Gebäude vor, die vor dem 1. Juli 1978 und damit vor dem Inkrafttreten des Planungs- und Baugesetzes erstellt worden sind. Zudem verlangte die Kommission, dass solche Liftanbauten nur dann von den Bestimmungen über die Geschosszahl, die Gebäude- und Firsthöhen sowie Abstandsvergrösserungen zufolge Mehrhöhen befreit werden, wenn keine überwiegenden nachbarlichen oder öffentlichen Interessen (zum Beispiel Denkmal-, Ortsbild-, Natur- und Heimatschutz) entgegen stehen.Leichte Anpassung notwendigDer vom Regierungsrat dem Kantonsrat beantragte Paragraph 19 a der «Besonderen Bauverordnung II» entspricht weitestgehend dem von der Kommission für Planung und Bau gemachten Vorschlag. Einzig bezüglich Stichtag 1. Juli 1978 spricht sich der Regierungsrat für eine andere Lösung aus. Er vertritt die Haltung, dass nicht die Erstellung des Gebäudes, sondern die Bewilligung des Bauvorhabens massgebend ist. Um einer ungerechtfertigten Privilegierung entgegen zu wirken, ist im Paragraph 19 a auch festgehalten, dass in erster Linie Planungs- und Baugesetz bzw. baukonforme Erschliessungen angestrebt und bevorzugt werden müssen und Ausnahmebewilligungen nur subsidiär erteilt werden.Quelle: Baudirektion des Kantons Zürich