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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Zürich

ZH - Bauvorschriften für Liftanbauten

12.03.2009
Bei älteren Gebäuden ist die behindertengerechte Erschliessung oftmals nicht möglich, da die Raumverhältnisse den Einbau eines Lifts verunmöglichen. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Ergänzungsparagraphen, der bei älteren Gebäuden Ausnahmen zulässt.Mit einem Postulat wurde der Regierungsrat im November 2004 eingeladen zu prüfen, wie mit der Revision des Paragraphen 19 der «Besonderen Bauverordnung II» Liftbauten von den Bestimmungen über die Geschosszahl, die Gebäude- und Firsthöhen sowie Abstandsvergrösserungen befreit werden können, um eine behindertengerechte Erschliessung eines Gebäudes zu ermöglichen.Das ursprüngliche Postulat verlangte eine Befreiung aller Gebäude, die Kommission für Planung und Bau schlug eine Begrenzung für Gebäude vor, die vor dem 1. Juli 1978 und damit vor dem Inkrafttreten des Planungs- und Baugesetzes erstellt worden sind. Zudem verlangte die Kommission, dass solche Liftanbauten nur dann von den Bestimmungen über die Geschosszahl, die Gebäude- und Firsthöhen sowie Abstandsvergrösserungen zufolge Mehrhöhen befreit werden, wenn keine überwiegenden nachbarlichen oder öffentlichen Interessen (zum Beispiel Denkmal-, Ortsbild-, Natur- und Heimatschutz) entgegen stehen.Leichte Anpassung notwendigDer vom Regierungsrat dem Kantonsrat beantragte Paragraph 19 a der «Besonderen Bauverordnung II» entspricht weitestgehend dem von der Kommission für Planung und Bau gemachten Vorschlag. Einzig bezüglich Stichtag 1. Juli 1978 spricht sich der Regierungsrat für eine andere Lösung aus. Er vertritt die Haltung, dass nicht die Erstellung des Gebäudes, sondern die Bewilligung des Bauvorhabens massgebend ist. Um einer ungerechtfertigten Privilegierung entgegen zu wirken, ist im Paragraph 19 a auch festgehalten, dass in erster Linie Planungs- und Baugesetz bzw. baukonforme Erschliessungen angestrebt und bevorzugt werden müssen und Ausnahmebewilligungen nur subsidiär erteilt werden.Quelle: Baudirektion des Kantons Zürich

ZH - Motorfahrzeugsteuern

24.11.2008
Der Zürcher Kantonsrat wünscht eine Neuregelung der Motorfahrzeugsteuern, die emissionsarme Autos begünstigt. Zwei Motionen, die eine Revision des Verkehrsabgabengesetzes fordern, sind am Montag klar an den Regierungsrat überwiesen worden.Die Regierung sei bereits daran, ein Modell zu erarbeiten, das die Forderungen der Motionen der SP und EVP beziehungsweise der FDP berücksichtige, sagte Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer (SVP). Gegen beide Motionen stimmten SVP und EDU, gegen die SP/EVP-Motion zudem die Grünen.Die bisherige Besteuerung der Autos nach Hubraum und Gewicht sei nicht mehr zeitgemäss, fanden die Motionäre. Es entspreche einem Gebot der Zeit, Anreize zu ökologischem Verhalten zu schaffen.Motionen von SP/EVP und FDPDie SP/EVP-Motion verlangt ein progressives System der emissions-, verbrauchs- und fahrleistungsabhängigen Motorfahrzeugsteuern. Dies komme dem Anliegen, energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge zu fördern, entgegen.Emissionsarme Autos seien von den Steuern überproportional zu entlasten und emissionsstarke überproportional zu belasten. Die Einführung des Bonus-Malus- Systems erlaube es, die Umstellung saldoneutral zu gestalten.Auch die FDP verlangte, dass durch die Änderung des Verkehrsabgabengesetzes das Steueraufkommen insgesamt nicht erhöht wird. Belohnt werden müsse aber ökologisches Verhalten zur Reduktion des CO2-Ausstosses, etwa der Erwerb von Hybrid- oder Gasautos oder von Fahrzeugen mit Partikelfilter und geringem Benzinverbrauch.Die FDP wolle mit ihren Vorstoss auch einen Kontrapunkt zur derzeitigen "Offroader-Neid-Debatte" setzen. Sie wolle aber auch der Regierung Dampf machen, damit das aus dem Jahr 1966 stammende Gesetz endlich der heutigen Zeit angepasst werde. SVP wittert soziale UngerechtigkeitDie vorgeschlagenen Regelungen benachteiligten finanziell schlechter gestellte Personen, die sich keine neuen - umweltfreundlicheren - Autos leisten könnten, kritisierte ein SVP-Sprecher. Die Grünen kritisierten, dass nicht wirklich verursachergerechte Abgaben gefordert würden. Sinnvoller sei es, über die Treibstoffpreise eine Lenkungswirkung zu erzielen.Die FDP-Motion wurde mit 116 zu 54 Stimmen überwiesen, die SP/EVP-Motion mit 97 zu 72 Stimmen. Die Kantonsregierung war zur Entgegennahme der Vorstösse bereit.Quelle: sda.