ZH - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten - Präzisierung
07.01.2010
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für
- Anwaltsprüfung,
- Dissertation,
- Facharzttitel und
- gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien
als Weiterbildungskosten anerkannt.Eine tabellarische Übersicht im Merkblatt soll eine rasche Zuordnung von einzelnen Bildungsmassnahmen ermöglichen.Direkt zum neuen MerkblattDie präzisierte Praxis gilt ab sofort.
Quelle: Steueramt des Kantons Zürich