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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

AG – Verkehrssteuergesetz: Botschaft veröffentlicht

22.09.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau will einen Systemwechsel bei Besteuerung von Motorfahrzeugen. So soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden, statt wie bisher ausschliesslich aufgrund des Hubraums. In seiner nun verabschiedeten Botschaft zuhanden des Grossen Rats zur Revision des Verkehrssteuergesetztes, schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass Korrekturfaktoren für die weniger umweltbelastenden Antriebstechnologien eingeführt werden.

AG

LU: Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2024

17.09.2023

Wie im letzten Jahr passt der Kanton Luzern auf das Steuerjahr 2024 die Einkommenstarife erneut an, ebenfalls werden die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge angepasst. Grund dafür ist der Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Dadurch steigt beispielsweise 2024 der steuerlich zulässige Maximalabzug für Fahrkosten von 6'300 Franken auf 6'400 Franken. Der Kanton ist zu diesen Anpassungen gesetzlich verpflichtet.

LU

Vernehmlassungsergebnis zur Frage der möglichen Einführung von Trusts: Die Einführung eines Schweizer Trusts ist derzeit nicht mehrheitsfähig

14.09.2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Es besteht derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.

Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024»

04.09.2023

Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Ebenso wird keine Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgenommen.