Mehrwertsteuersatz wird auf 8.1% angehoben – Steuersätze
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.
Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.
Ab 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer im Kanton Thurgau nicht mehr durch die Gemeindesteuerämter, sondern zentralisiert über die Steuerverwaltung Thurgau bearbeitet.
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.
Der Bundesrat hat heute gestützt auf den Ordre Public-Vorbehalt beschlossen, den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland auszusetzen.
Die EStV hat ein neues Merkblatt zur Anwendung der Verjährungsfristen für den Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei formloser Ablehnung (ohne Erlass eines formellen Entscheids) von Rückerstattungsanträgen durch die ESTV. Mit anderen Worten geht es darum, wann Ansprüche bei einfacher Ablehnung der Rückerstattung verjähren und was man tun muss/kann, um die Verjährung zu unterbrechen.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus schickt Änderungen des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Bestandteil davon sind eine Steuersenkung, Ausgleichsmassnahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie ein abzuschreibendes Postulat.
Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2020 im Kanton Schaffhausen zeigen gemäss den heute veröffentlichten Steuerstatistiken ein durchzogenes Bild.
Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.