Steuer+Praxis: private Vermögenswerte in der Gesellschaft
Vermögenswerte in der Gesellschaft mit teilweiser oder ausschliesslicher privater Nutzung durch die Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber
Die in der Gesellschaft bilanzierten Vermögenswerte, welche Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern teilweise oder ausschliesslich privaten Zwecken zur Verfügung stehen, können zu steuerrechtlichen Fragestellungen bezüglich der Bemessung allfälliger geldwerter Leistungen führen. Allenfalls ist dabei lediglich ein korrektes Marktentgelt im Rahmen eines Drittvergleichs zu berechnen. Möglicherweise stellt aber der gesamte Aufwandüberschuss des Vermögensgegenstandes eine geldwerte Leistung dar. Unter Umständen qualifiziert sich der gesamte Vermögenswert für die Gesellschaft als Nonvaleur und stellt somit eine umfassende geldwerte Leistung dar. Diese Problemstellungen wird im Dokument, das Sie unten herunterladen können, exemplarisch dargestellt werden.
SZ - Erfreuliche Entwicklung des Staatshaushalts bietet gemäss Regierungsrat Raum für Steuersenkungen
Die Entwicklung des Staatshaushaltes zeigt sich entgegen der Erwartungen höchst erfreulich, wie der Regierungsrat des Kantons Schwyz heute mitgeteilt hat. Das Finanzdepartement erwarte für das Rechnungsjahr 2021 einen Ertragsüberschuss von über 180 Mio. Franken. Dafür verantwortlich seien insbesondere prosperierende Steuererträge sowie die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Erwartete unmittelbare Negativeffekte bei den Steuererträgen aufgrund der Corona-Pandemie blieben glücklicherweise aus, sodass eine Steuerfusssenkung für 2022 angezeigt sei.
GE – Déclaration en monnaie fonctionnelle pour les personnes morales
La loi fédérale (art. 957a al. 4 du Code des Obligations) autorise les entreprises à tenir leur comptabilité dans « la monnaie la plus importante » au regard de leurs activités.
Verrechnungssteuer: Liquidation von kollektiven Kapitalanlagen (Anlagefonds) - Praxisinfo
Im Falle der Auflösung einer vertraglichen kollektiven Kapitalanlage (FCP), einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) oder eines einzelnen Teilvermögens daraus gemäss Art. 96 oder 109 KAG muss die verrechnungssteuerpflichtigen Person vor Beginn der Liquidationshandlung (sog. Fondsliquidation) die ESTV über die Auflösung informieren. Diese Verpflichtung stützt sich auf Artikel 33 Abs. 1 der VStV und Ziffer 2.1.5 des Kreisschreibens Nr. 24 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben vom 20. November 2017.
Der Bundesrat unterstützt die Abschaffung des Eigenmietwerts
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten.
Abzugsfähigkeit von Photovoltaikanlagen als Unterhaltskosten nach einem Neubau
Das kantonale Steueramt hat einen Praxishinweis zur Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erstellung von Photovoltaikanlagen nach einem Neubau veröffentlicht. Zudem wurden weitere Erlasse im Zürcher Steuerbuch aktualisiert.
Anpassung Verfahren Fristerstreckungen und Mahnungen für Steuererklärungen von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
Neu können im Kanton Luzern Fristen bis 31. Dezember über die Webseite der Steuerverwaltung selbst erfasst werden (bisher bis 30. November). Eine Verbindung von Fristerstreckungsbestätigung und Mahnschreiben wird nicht mehr praktiziert. Wer eine Steuererklärung bis Ende Jahr nicht einreichen kann, muss rechtzeitig ein Fristerstreckungsgesuch stellen und die erheblichen Verhinderungsgründe darlegen.
SH – Steuerstatistiken der Steuerperiode 2019
Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2019 zeigen ein positives Bild. Die Einkommenssteuern der primär steuerpflichtigen natürlichen Personen sind von 182.3 Mio. Franken im Jahr 2018 um 1.7 % auf rund 185.5 Mio. Franken gestiegen. Dies ist unter Berücksichtigung der Steuerfussreduktion von 111 % im Jahr 2018 auf 110 % im Jahr 2019 (was einer effektiven Reduktion von 0.9% entspricht) ein erfreuliches Resultat. Der Ertrag der Vermögenssteuer hat gegenüber dem Vorjahr um 3.2 % zugenommen, steuerfussbereinigt sogar um gut 4 %. Die Erträge der Quellensteuer sind steuerfussbereinigt im Vergleich zur Vorperiode konstant.
MWST - Materielle Änderungen August 2021
Die EStV hat wichtige materielle Änderungen ihrer Praxis publiziert. Es geht dabei einerseits um die Deklaration und um die mehrwertsteuerliche Behandlung von Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand, andererseits um die Behandlung von Mahlzeiten, die durch den Arbeitgeber an die Angestellten abgegeben werden.