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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Alle Kantone

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

LU - Steuererhöhung von 1.5 auf 1.6 Einheiten beschlossen

11.12.2013
Die Luzerner müssen im Kanton 2014 mehr Steuern zahlen. Der Grosse Rat des Kantons Luzern hat am Dienstag mit dem Budget eine Erhöhung des Steuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten gutgeheissen. Die Steuerfusserhöhung sei nötig, um eine Verschuldung zu verhindern, argumentierte die Mehrheit.
Der Regierungsrat hatte angekündigt, dass die Steuern spätestens wieder 2017 gesenkt werden sollen. Trotz dieser Aussicht beurteilten SVP und FDP die Steuerfusserhöhung negativ. Diese sende ein schlechtes Signal aus und gefährde Firmenansiedlungen, sagte Andreas Heer (FDP).
Für SVP und FDP weicht Luzern mit der Steuerfusserhöhung von seiner Steuerstrategie ab. Der Kanton hatte von 2002 bis 2008 den Steuerfuss kontinuierlich von 1,9 auf 1,5 Einheiten gesenkt. Zudem wurden gezielte Belastungen vorgenommen, etwa 2012 mit der Halbierung der Gewinnsteuer für Unternehmen.
CVP und GLP erklärten dagegen, bei der Steuererhöhung handle es sich nur um eine Feinjustierung. Sie betonten, dass auch sie weiterhin hinter der Steuerstrategie stünden.
Die Linke tat sich schwer mit der allgemeinen Steuererhöhung. Felicitas Zopfi (SP) sagte, die SP unterstütze diese nur, um weitere Sparmassnahmen zu verhindern. Eigentlich sei es aber falsch, dass die Allgemeinheit die Senkung der Vermögens- und Unternehmenssteuern bezahlen müsse.
Der Kantonsrat hiess nicht nur eine Steuererhöhung gut, sondern auch das Budget. Dieses schliesst dank diversen Sparmassnahmen und des höheren Steuerfusses in der Laufenden Rechnung mit einem Gewinn. Das Parlament verkleinerte in den Beratungen aber den Ertragsüberschuss von 11,6 Mio. Fr. auf 8,0 Mio. Franken. Das Verhältnis von Geldfluss und Investitionen verbesserte sich marginal auf 98,8 Prozent.

SZ - Steuerstatistik 2010 veröffentlicht

11.12.2013
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat die Steuerstatistik 2010 betreffend die natürlichen und juristischen Personen veröffentlicht.Der Kanton Schwyz überlässt die Interpretation der Daten dem Leser, was die Statistik leider wenig zugänglich macht. Es wäre unseres Erachtens schon wünschbar, wenn der Kanton Schwyz selber zur Statistik Stellung nehmen und mitteilen würde, wie er sich zu gewissen Entwicklungen stellt.Immerhin bestehen informative Verlaufsgrafiken mit Daten von 1993-2010, die recht anschaulich sind.

Steuerstatistik Schwyz 2010 – weitere Informationen

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.

SG - Steuermonitoring 2013 zeigt Druck auf Standortattraktivität

25.11.2013
Das Institut für Finanzwissenschaften und Finanzrecht IFF der Universität St.Gallen hat im Auftrag des Finanzdepartementes des Kantons St.Gallens den Steuermonitor 2013 erstellt. Auf Basis von Steuerdaten für das Jahr 2012 wurde so die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St.Gallen im Vergleich zu den anderen Kantonen ermittelt.

Zielsetzungen des Steuermonitorings

Das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen erstellt seit 2011 jährlich ein Steuermonitoring für den Kanton St.Gallen. Wie in den vorangegangenen Jahren misst sie die steuerliche Standortattraktivität des Kantons für natürliche und juristische Personen im Vergleich mit den anderen Kantonen und im Speziellen mit den Nachbarkantonen. Die Folgen der Steuerfusserhöhung auf 115 Prozent per 1. Januar 2013 hatten auf die Basissteuerdaten 2012 noch keinen Einfluss. Mittels einer Simulation werden aber die Effekte von der Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Basispunkte per 1. Januar 2013 veranschaulicht.Die Berechnungen des Steuermonitorings 2013 basieren auf Steuerdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2012. Im Steuermonitoring ist die steuerliche Belastung auf den Ebenen der Kantons- und Gemeindesteuern erfasst. Die für das Jahr 2012 beschlossene Anpassung des Kantonssteuerfusses von 95 auf 105 Prozent sowie allfällige Anpassungen der Gemeindesteuerfüsse sind in den Auswertungen des Steuermonitorings 2013 berücksichtigt.Es ist vorgesehen, das Steuermonitoring in den nächsten Jahren weiterzuführen und damit der Regierung und dem Kantonsrat ein Instrument zur Beurteilung von steuerpolitischen Anpassungen in die Hand zu geben. Die nächste Publikation des Steuermonitorings mit den Daten des Jahres 2013 ist für Ende 2014 vorgesehen.

Die Ergebnisse im Überblick

Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2013 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Einkommenssteuern: Die steuerliche Attraktivität des Kantons folgt in dieser Steuerklasse wie in den Vorjahren einem U-förmigen Verlauf. Der Kanton St. Gallen ist sowohl bei den tiefen wie auch den sehr hohen Einkommen steuerlich attraktiv, während er bei den mittleren Einkommensklassen an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Vor allem gegenüber den Nachbarkantonen fällt der Kanton St. Gallen in diesem Bereich ab und belegt teilweise den letzten Rang. Betrachtet man die vier Stereotype Ledige, Rentner, Verheiratet ohne/mit Kindern, schneidet der Kanton St. Gallen bei den Ledigen klar am schlechtesten ab, während er bei den Verheirateten mit zwei Kindern hauptsächlich aufgrund der hohen Kinderabzüge steuerlich relativ attraktiv ist. Gegenüber dem Jahre 2011 hat der Kanton St. Gallen durch die Steuerfusserhöhung an steuerlicher Attraktivität verloren und ist nun punktuell sogar schlechter klassiert als vor der Einführung des Steuertarifs 2010.
  • Vermögenssteuern: Auch bei der Vermögenssteuer ist ein U-förmiger Verlauf ersichtlich. Allerdings ist die Belastung im schweizweiten Vergleich generell hoch. Die Nachbarkantone weisen zudem fast durchgehend tiefere Vermögenssteuerbelastungen aus als der Kanton St.Gallen. Gegenüber dem Jahr 2011 hat der Kanton St.Gallen an Attraktivität verloren.
  • Unternehmensbesteuerung: Gegenüber dem Vorjahr haben sich bei der Unternehmensbesteuerung nur geringfügige Änderungen ergeben. Der Kanton St.Gallen zwar einen Rang verloren, ist jedoch unter den Kantonen nach wie vor im vorderen Mittelfeld rangiert. Im internationalen Vergleich ist der Kanton St. Gallen für Unternehmen steuerlich weiterhin sehr attraktiv, wobei er aufgrund der Möglichkeit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei der effektiven Grenzsteuerbelastung sogar noch etwas besser abschneidet als bei der effektiven Durchschnittssteuerbelastung.

Simulation Steuerfusserhöhung 2013 auf 115 Prozent

Die per 1. Januar 2013 erfolgte Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Basispunkte führt bei gleichbleibender Steuerpolitik in den anderen Kantonen vor allem bei der Einkommensteuer zu einer Verminderung der steuerlichen Standortattraktivität. Bei der Vermögenssteuerbelastung konnte der Kanton St. Gallen seine Positionierung hingegen mehrheitlich beibehalten. Allerdings ist anzumerken, dass die interkantonalen Unterschiede bei der Vermögensteuer grösser ausfallen als bei der Einkommensteuer und eine leichte Veränderung der Steuerbelastung aus diesem Grund weniger schnell eine Rangverschiebung bewirkt.

Weitere Informationen zum Thema

SO - Finanzkommission des Kantonsrates stimmt Steuererhöhung für natürliche Personen zu

25.11.2013
Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) verabschiedet den Voranschlag 2014 mit einem operativen Aufwandüberschuss von neu 110,6 Millionen Franken und einem Investitionsvolumen von 130,2 Mio. Franken. Der Voranschlag 2014 wurde von der FIKO mit grosser Mehrheit zustimmend verabschiedet. Der vom Regierungsrat vorgelegte Voranschlag 2014 basiert auf einem operativen Defizit von knapp 122,9 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 135,77 Mio. Franken.In Folge von Verbesserungen konnte die FIKO das operative Defizit auf 110,6 Mio. und die Investitionen auf 130,2 Mio. Franken senken.Die Kommission hat der bereits eingerechneten Steuererhöhung bei den natürlichen Personen von 100 auf 102%, mit Ausnahme der SVP, ebenfalls zugestimmt. Der Steuerfuss für juristische Personen bleibt bei 104%. Die FIKO geht davon aus, dass mit dem Massnahmenplan 2014 zusätzliche Einsparungen möglich sein werden und das strukturelle Defizit in den nächsten Jahren beseitigt werden kann.

Steuerrechner 2013

25.11.2013
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2013)Bern (2013)
Luzern (2013)Uri (2013)
Schwyz (2013)Obwalden (2013)
Nidwalden (2013)Glarus (2013)
Zug (2013)Freiburg (2013)
Solothurn (2013)Basel-Stadt (2013)
Basel-Land (2013)Schaffhausen (2013)
Appenzell A.Rh. (2013)Appenzell I.Rh. (2013)
St. Gallen (2013)Graubünden (2013)
Aargau (2013)Thurgau (2013)
Tessin (2013)Waadt (2013)
Wallis (2013)Neuenburg (2013)
Genf (2013)Jura (2013)
Direkte Bundessteuer (2013)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

TG - Keine Veränderung bei der Indexierung der Mietwerte

14.11.2013
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2013 zugestimmt. Diese Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes.

Der Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum ist als Einkommen steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von der Schätzungskommission ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden in der Regel periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.

FR - Steuerstatistik 2011 erschienen

13.11.2013
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik 2011 publiziert. Diese liefert Angaben über den Ertrag der einfachen Kantonssteuer für die natürlichen Personen und juristischen Personen.

Natürliche Personen

  • Gegenüber dem Vorjahr ist bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen ein Zuwachs von 19.1 Mio. Franken (+ 2.9 %) zu verzeichnen. Der Ertrag dieser Steuer ist von gesetzlichen Steuererleichterungen für die Freiburger Steuerpflichtigen beeinflusst. So bewirkt die Senkung des Splittingsabzuges von 56 % auf 50 % eine Einnahmeneinbusse bei dieser Steuer von 20 Mio. Franken.
  • Die Steuer auf dem Vermögen verzeichnet einen Rückgang um 2.6 Mio. Franken (- 4.0 %). Die Vermögenssteuer ist durch die Änderung des Vermögenssteuertarifs beinflusst und hat eine Einnahmeneinbusse von 4 Mio. Franken zur Folge.

Juristische Personen

  • Für die juristischen Personen erhöht sich die Gewinnsteuer um 2.7 Mio. Franken (+ 2.7 %) im Vergleich zum Steuerjahr 2010. Das Steuerjahr 2011 beinhaltet eine Gesetzesänderung, die die Steuerlast der juristischen Personen um 10 % senkt und einen Einnahmenrückgang von 10 Mio. Franken vorsieht.
  • Bei der Kapitalsteuer ist ein Rückgang von rund 1.1 Mio. Franken (- 4.8 %) zu verzeichnen und beinhaltet eine Senkung von 2 Mio. Franken auf Grund der Änderung des Kapitalsteuersatzes.
Was die Fakturierung betrifft, so wurde der kantonale Steuerfuss auf 100 % der einfachen Kantonssteuer für das Jahr 2011 beibehalten.

Weitere Informationen zum Thema

Die Steuerstatistik 2011 ist gleich aufgebaut wie die der Vorjahre. Auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung KTSV können Sie diese Statistik wie auch die der vergangenen Jahre einsehen:
Quelle: Medienmiteilung der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Fribourg vom 8.11.2013.

BL - Vergütungszins und Verzugszins bleiben unverändert

13.11.2013
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2014 bei 0.5 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent analog dem Vorjahr zu belassen.Mit Blick auf die weiterhin tief bleibenden Zinssätze bei den Finanzinstituten sei der Vergütungszins für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler immer noch attraktiv.Der Vergütungszinssatz, der unverändert bei 0.5 Prozent bleibt, soll, so die Ansicht des Regierungsrates, immer noch einen Anreiz für die Steuerzahlenden bieten, die Steuern früher oder zumindest pünktlich zu zahlen. Der Verzugszinssatz trage dazu bei, dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. Je höher der Verzugszinssatz ist, desto teurer wird es für den Steuerzahler, die Steuerzahlung aufzuschieben.Der Verzugszins liegt seit dem Jahr 2005 unverändert bei 5 Prozent, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht.