Vermögenssteuerwert nichtkotierter Aktien: Neu aktueller Steuerwert relevant
Ab Steuerperiode 2021 wird im Kanton Zürich bei der Einschätzung von Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern von nicht an einer Börse kotierten Gesellschaften nicht mehr auf den Steuerwert des Vorjahres, sondern auf den aktuellen Steuerwert abgestellt.