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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bern – BE

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Bern.

BE - Autosteuer: Steuererleicherungen aufgeschoben

04.06.2010
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat per 1. Januar 2011 eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge beschlossen. Mit einer Lenkungsabgabe sollte erreicht werden, dass langfristig möglichst viele Autobesitzer im Kanton Bern umweltfreundliche Fahrzeuge besitzen. Besitzer von besonders energieeffizienten Neuwagen sollten steuerlich begünstigt werden. Dagegen sollten ineffiziente Fahrzeuge mit einem Zuschlag belastet werden. In der Folge wurde das Referendum erhoben.Die Berner Bevölkerung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 über die Gesetzesänderung und über einen Volksvorschlag abstimmen. Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften kann somit frühestens per 1. Januar 2012 erfolgen. Die in der Gesetzesänderung vorgesehene Übergangsbestimmung für umweltschonende Fahrzeuge, die ab 1. August 2010 in Verkehr gesetzt werden, wird damit ungültig. Käuferinnen und Käufer von Neufahrzeugen im Jahr 2010 können somit nicht von den vorgesehenen Steuererleichterungen profitieren.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - Autosteuer: Volksvorschlag ist zustandegekommen

07.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestern bekanntgegeben, dass der Volksvorschlag zum Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge im Kanton Bern zustande gekommen ist. Mit dem Volksvorschlag will das Komitee für eine gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern um Hannes Flückiger erreichen, dass die Fahrzeugsteuern um rund einen Drittel gesenkt werden.

Inhalt des Vorschlages für tiefere Motorfahrzeugsteuern im Überblick

Der Volksvorschlag sieht gegenüber dem im November 2009 verabschiedeten Gesetz folgende grundsätzliche Änderungen vor:
  • Eine generelle Reduktion der Strassenverkehrssteuer um ca. einen Drittel,
  • Steuerliche Begünstigungen von Fahrzeugen der Effizienzkategorien A und B um 40 resp. 20%
  • Kein Steuerzuschlag für Fahrzeuge der anderen Effizienzkategorien
  • Kein Steuerzuschlag für ältere Fahrzeuge

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Vorgeschlagener Gesetzestext für das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge BSFG

Die Initianten verlangen im nun zustandegekommenen Volksvorschlag, dass dem Beschluss des Grossen Rates des Kantons Bern vom 19.11.2009 (Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG)) der folgende Volksvorschlag gegenüber gestellt wird:Titel und Ingress:Text gemäss Grossratsbeschluss vom 19. 11. 2009, publiziert im Amtsblatt des Kantons Bern Nr. 51 vom 16. Dezember 2009.Ziffer I. Art. 6, Art. 12d (neu), Art. 14, Art. 19a (neu), Art. 19b (neu), Art. 21, Ziffer II.: Text gemäss Grossratsbeschluss vom 19.11.2009, publiziert im Amtsblatt des Kantons Bern Nr. 51 vom 16.12.2009.Art. 51-3 Unverändert4 Neben der Normalsteuer können zur Förderung eines verbrauchs-, energie- und emissionseffizienten Motorfahrzeugbestandes Vergünstigungen ausgerichtet werden.Art. 71 „0,36 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,24 Franken je Kilogramm“2 UnverändertArt. 81 „0,36 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,24 Franken je Kilogramm“2 bis 5 UnverändertArt. 9Für ein Kleinmotorrad oder Motorrad beträgt die Grundsteuer für die ersten 1000 Kilogramm 0,24 Franken je Kilogramm.Art. 101 „0,18 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,12 Franken je Kilogramm“2 bis 4 UnverändertArt. 111 „0,18 Franken je Kilogramm“ wird ersetzt durch „0,12 Franken je Kilogramm“2 UnverändertArt. 12 Normalsteuer für die Verwendung eines KollektivfahrzeugausweisesBei Verwendung eines Kollektivfahrzeugausweises mit Händlerschildern wird folgende Normalsteuer erhoben:a 500 Franken für Motorwagen,b 250 Franken für alle übrigen Fahrzeugarten.Art. 12a (neu)1 Besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffiziente Fahrzeuge werden steuerlich begünstigt.2 Grundlage für die Festlegung der massgeblichen Verbrauchs-, Energie- und Emissionseffizienz (Effizienzkategorien) bildet das Effizienzbewertungssystem des Bundes.3 Die ab dem 1. Januar 2011 erstmals in Verkehr gesetzten Fahrzeuge werden wie folgt begünstigt (Prozent der Normalsteuer):
  • Effizienzkategorie A Steuerermässigung 40 Prozent
  • Effizienzkategorie B Steuerermässigung 20 Prozent
4 Die Vergünstigung für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb beträgt 60 Prozent der Normalsteuer.5 Die Steuerermässigungen werden für das laufende Jahr und 3 folgende Jahre nach 1. Inverkehrsetzung gewährt.Art. 12b (neu)1 Für Fahrzeuge, die nach dem Effizienzbewertungssystem des Bundes nicht eindeutig Effizienzkategorie A oder B sind (z.B. Direktimport, mehrere Varianten auf der Typengenehmigung), hat die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Beurteilungsgrundlagen beizubringen, die es ohne weiteren Mess- und Prüfaufwand ermöglichen, das Fahrzeug einer eindeutigen Effizienzkategorie zuzuordnen.2 Wird nach der Inverkehrsetzung der Nachweis erbracht, dass das Fahrzeug einer besseren Effizienzkategorie zuzuordnen ist, wird die Steuer ab dem Zeitpunkt der Inverkehrsetzung, längstens aber ab Beginn der laufenden Steuerperiode, neu berechnet. Zu viel bezahlte Beträge werden gutgeschrieben.Art. 12c (neu)1 Für Fahrzeuge, die nach dem Effizienzbewertungssystem des Bundes keiner Effizienzkategorie zugeordnet sind, kann der Regierungsrat durch Verordnung Vergünstigungen gemäss Artikel 12a festlegen, wenn a sie nach der Typengenehmigung als besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffizient zu betrachten sind und b aufgrund ihrer technischen Eigenheiten nicht zu erwarten ist, dass sie in das Effizienzbewertungssystem des Bundes einbezogen werden.2 Die Vergünstigung für Fahrzeuge nach Absatz 1 beträgt 20 bis 40 Prozent der Normalsteuer.

Nächste Schritte

Der Regierungsrat wird den Volksvorschlag dem Grossen Rat vorlegen und einen Abstimmungstermin festlegen. Der Grosse Rat wird darüber befinden, ob er die Vorlage dem Volk zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.

BE - Motorfahrzeugsteuer: Einschränkung der Befreiung behinderter Menschen

30.04.2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bestimmungen für die Befreiung von behinderten Menschen von der Motorfahrzeugsteuer überarbeitet. Er hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2011 dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung angepasst, das auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.Bisher haben im Kanton Bern alle behinderten Menschen, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, Anspruch auf eine Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer. Weil das Bundesgesetz den Empfängerkreis für die Hilflosenentschädigung massgeblich erweitert, soll neu ausschlaggebend sein, weshalb jemand eine Hilflosenentschädigung bezieht.
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Ein Erlass der Motorfahrzeugsteuer soll zukünftig nur Menschen gewährt werden, die wegen ihrer Behinderung ohne Auto
  • praktisch vom Alltagsleben ausgeschlossen wären oder
  • bei gesellschaftlichen Kontakten stark eingeschränkt würden.

Quelle: Regierungsrat des Kantons BernType your text here

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

BE - Steuergesetzrevision 2011 - Regierungsrat verabschiedet Antrag für die zweite Lesung

10.02.2010
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Antrag zur Steuergesetzrevision 2011 für die zweite Lesung (Märzsession 2010) verabschiedet. Der Antrag umfasst Entlastungen im Umfang von rund 110 Millionen Franken per 2011 und weicht damit in bedeutenden Teilen vom Antrag der vorberatenden Kommission ab. So spricht sich der Regierungsrat aus finanzpolitischen Überlegungen gegen die von der Kommission beantragten zusätzlichen Entlastungen beim Vermögenssteuertarif in der Höhe von 18,5 Millionen Franken (per 2011) und beim Einkommenssteuertarif in der Höhe von 128,5 Millionen Franken (per 2012) aus.

Entlastungen für Unternehmen stehen nicht mehr im Vordergrund

Nachdem die vorberatende Kommission am 18. Januar 2010 ihren Antrag für die zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet hat , befasste sich der Regierungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung mit der Vorlage.  Dabei ist er von seiner ursprünglichen Stossrichtung abgekommen, welche in erster Linie (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage) steuerliche Entlastungen für Unternehmungen vorsah. Dies nachdem sowohl die Kommission als auch der Grosse Rat im Rahmen der ersten Lesung den Schwerpunkt der Revision auf Steuerentlastungen für die natürlichen Personen gesetzt hatten. Auch wenn der Regierungsrat den Handlungsbedarf bei den Steuern für die juristischen Personen nach wie vor als ausgewiesen erachtet, verzichtet er nunmehr auf die ursprünglich beantragte Einführung des proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes.

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll ins Gesetz

Bestandteil der Steuergesetzrevision 2011 ist jedoch - in Übereinstimmung mit der Kommission - nach wie vor die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, was Einnahmenausfälle von rund 20 Millionen Franken bewirken wird.

Ausgleich der kalten Progression und weitere Entlastungen

Der Regierungsrat kommt der vorberatenden Kommission insofern entgegen, als er mit seinem Antrag Entlastungen von insgesamt 110 Millionen Franken vorsieht, obwohl in der aktuellen Finanzplanung des Kantons hierfür nur rund 90 Millionen Franken eingestellt sind. Wie die Kommission beantragt er neu den Ausgleich der kalten Progression im Umfang von drei Prozent auf allen Tarifen und Abzügen und unterstützt die Senkung des Vorsorgetarifes sowie des Maximalsatzes bei der Vermögenssteuerbremse.

Vermögenssteuertarif soll nicht gesenkt werden

Beim Vermögenssteuertarif spricht sich der Regierungsrat gegen die von der Kommission beantragte Senkung im Umfang von 18,5 Millionen Franken aus und befürwortet nur den Ausgleich der kalten Progression von rund drei Millionen Franken.

Nur Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Die grösste Differenz zum Antrag der vorberatenden Kommission besteht sodann bei der Einkommenssteuer. Auch hier möchte der Regierungsrat lediglich die kalte Progression ausgleichen. Auf zusätzliche, bedeutende Entlastungen in der Höhe von 128,5 Millionen Franken per 2012 - wie sie im Hauptantrag der Kommission enthalten sind - möchte er verzichten.Die voraussichtlichen Mindereinnahmen der vom Regierungsrat beantragten Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 110 Millionen Franken auf Kantons- und 57,9 Millionen auf Gemeindeebene.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE/AG/SO - Steuereinahmen aus künftigen Kernkraftwerken

29.01.2010
Im Zusammenhang mit dem Ersatz der heutigen Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg und Gösgen haben die Standortkantone der involvierten Energieunternehmen geprüft, wie sich die Steuereinnahmen aus den neuen Anlagen aufteilen lassen. Die Finanzdirektoren der Kantone Aargau, Bern und Solothurn kommen  zum Schluss, dass sie die Arbeiten abbrechen, da sie keine der Lösungen als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilen.Die drei Energiekonzerne Axpo, Alpiq und BKW Energie AG haben beim Bund je ein Rahmenbewilligungsgesuch für den Bau eines Kernkraftwerks eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Zusammenhang mit der Beratung des CO2-Gesetzes mit der Frage des KKW-Ersatzes befasst. Mit Blick auf allenfalls zu bauende Kernkraftwerke hat die Kommission die Standortkantone gebeten, Modelle aufzuzeigen, wie die steuerlichen Mehreinnahmen eines oder allenfalls mehrerer realisierter Kernkraftwerke auf die Standortkantone aufgeteilt werden könnten. Diese Frage drängt sich auf, wenn die Energiekonzerne gemeinsam in eine Anlage investieren.Die kantonalen Steuerverwaltungen der drei heutigen KKW-Standortkantone Aarau, Bern und Solothurn haben Aufteilungsmodelle ausgearbeitet. Sie konnten jedoch kein Modell entwickeln, das von den Finanzdirektoren der drei Kantone als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilt wurde. Die Finanzdirektoren der drei Kantone haben deshalb gemeinsam beschlossen, die Suche nach einer steuerlichen Lösung abzubrechen.Aus Sicht der drei kantonalen Finanzdirektoren ist es nun Sache der beteiligten Energieunternehmen, eine vertragliche Lösung zu finden und sich auf die Reihenfolge bei der Realisierung zu einigen. Die Finanzdirektoren sind bereit, im Rahmen des rechtlichen und politischen Möglichen bei der künftigen Lösungssuche erneut mitzuwirken.
AG BE SO

BE - Steuergesetzrevision 2011: Kommission hält an Entlastungen fest

25.01.2010
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hält an den vom Grossen Rat in der ersten Lesung beschlossenen Entlastungen fest. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungen bei der Einkommenssteuer beantragt die Kommission weitere Entlastungen bei der Vermögenssteuer. Auf den übrigen Tarifen und Abzügen soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Der Antrag der Kommission sieht allerdings vor, dass die über den Ausgleich der kalten Progression hinausgehende Entlastung bei der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerjahr 2012 zum Tragen kommt. Die Kommission unterbreitet dem Grossen Rat zudem einen Eventualantrag, der auf diese weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer ganz verzichtet.Der Grosse Rat hatte im Rahmen der ersten Lesung in der Novembersession 2009 einzelne Bestimmungen an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Dabei ging es unter anderem um die Besteuerung der sogenannten Vorzugsmiete und den Abzug für Kinder in einer Zweitausbildung. Bei der Vorzugsmiete hat die Kommission nun entschieden, die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu übernehmen. Die Besteuerung des vollen Eigenmietwertes wird auf jene Fälle beschränkt, in denen Liegenschaften zu einem Mietzins von weniger als der Hälfte des Eigenmietwertes an nahestehende Personen vermietet werden. Auf eine Anpassung des Abzugs für Kinder in Zweitausbildung wurde verzichtet, weil das zentrale Anliegen der Gleichbehandlung von Eltern mit Kindern in unterschiedlichen Erstausbildungen bereits mit der bestehenden Regelung erfüllt werden kann. Bei weiteren an die Kommission zurückgewiesenen Bestimmungen ging es um den Nachvollzug zwingender Vorgaben des Bundesrechts und die Berücksichtigung einzelner aktueller Gerichtsentscheide.Das Steuergesetz sieht in der Fassung des Grossen Rates nach der ersten Lesung vor, dass die Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge neu bei einer Teuerung von drei Prozent (bisher fünf Prozent) anzupassen sind. In der Zwischenzeit steht fest, dass die massgebliche, aufgelaufene Teuerung per Ende 2009 exakt drei Prozent beträgt. Die Kommission hat dementsprechend beschlossen, die aufgelaufene Teuerung zu berücksichtigen und die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen per 2011 im Umfang von drei Prozent auszugleichen.Die Kommission ist ausserdem auf ihren vor der ersten Lesung im Grossen Rat gestellten Antrag auf Entlastungen bei der Vermögenssteuer zurückgekommen. Die Kommission beantragt diesbezüglich Entlastungen in der Höhe von 21,5 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und 11,3 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern. In der ersten Lesung hatte der Grosse Rat diesen Antrag der Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.Um die aktuelle Entwicklung der finanzpolitischen Situation zu berücksichtigen, hat die Kommission vorgesehen, dass die weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer im Umfang von 128.5 Millionen Franken erst ab dem Steuerjahr 2012 zum Tragen kommen. Im Steuerjahr 2011 soll bei der Einkommenssteuer nur die kalte Progression ausgeglichen werden. Die Kommissionsmehrheit will mit ihrem Beschluss den Kanton Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb besser positionieren und dringend nötige Entlastungen bei der Steuerbelastung von natürlichen Personen erreichen.In einem Eventualantrag, den die Kommission gleichzeitig beschlossen hat, wird auf die weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer verzichtet. Der Grosse Rat kann bei einer Vorlage einen Hauptantrag und einen Eventualantrag beschliessen. In diesem Fall ist ein Volksvorschlag nicht möglich. Kommt kein Referendum gegen den Hauptantrag zustande oder verzichtet der Grosse Rat darauf, die Vorlage den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten, fällt der Eventualantrag dahin.Eine Kommissionsminderheit ist in Anbetracht der finanzpolitischen Perspektiven mit den beschlossenen Entlastungen bei der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer nicht einverstanden. Sie macht geltend, dass nicht finanzierte Steuersenkungen nicht nachhaltig seien. Solange die durch die Verfassung vorgesehene Aufgabenerfüllung nicht sichergestellt ist und massive Sparpakete in Aussicht stehen, sei eine Steuersenkung im vorgesehenen Umfang nicht vertretbar. Die Kommissionsminderheit spricht sich auch gegen den beschlossenen Eventualantrag aus, weil er ebenfalls keine Rücksicht auf die finanziell schwierige Finanzlage des Kantons Bern nimmt.Aus den von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Entlastungen ergeben sich Mindereinnahmen für das Jahr 2011 von 128,5 Millionen Franken für den Kanton und 67,6 Millionen Franken für die Gemeinden und für das Jahr 2012 Mindereinnahmen von zusätzlich 128,5 Millionen Franken für den Kanton und Fr. 67.6 Millionen Franken für die Gemeinden, welche sich wie folgt aufteilen:<br /><br /><br /></p><table border="1px" noshade cellpadding="3" cellspacing="0" width="500"><tbody><tr><td> <b>Massnahmen</b></td><td colspan="2" bgcolor="#f4f4f4"><div align="center"><strong>Mindereinnahmen Kanton</strong><br />[in Mio. Franken]<br /></div></td><td colspan="2" bgcolor="#f9f9f9"><div align="center"><strong>Mindereinnahmen Kanton</strong><br />[in Mio. Franken]</div></td></tr><tr><td><br /></td><td bgcolor="#f4f4f4" width="60"><div align="right"><strong>2011</strong></div></td><td bgcolor="#f4f4f4" width="60"><div align="right"><strong>2012<br /></strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9" width="60"><div align="right"><strong>2011</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9" width="60"><div align="right"><strong>2012</strong></div></td></tr><tr><td>Ausgleich kalte Progression von 3% auf <b>Einkommenstarif</b> (Art. 42 StG)<br /></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td></tr><tr><td>Weitergehende Entlastungen auf <b>Einkommenssteuertarif</b> (Art. 42 StG) in den Bereichen, in denen der Kt. Bern interkantonal am ungünstigsten positioniert ist <br /><b>(entfällt beim Eventualantrag)</b> <span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;"></span></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">---<br /></div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">128.5<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">---<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">67.6<br /></div></td></tr><tr><td><b>Vorsorgetarif </b>(Art. 44 StG): <br />Gleichmässige Senkung des Tarifs um 20% <br />(inkl. Ausgleich kalte Progression von 3%)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">12.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">12.0</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">6.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">6.3</div></td></tr><tr><td><b>Vermögenssteuer </b>(Art. 65 StG): Anpassung der Abzüge und des Tarifs <br />(inkl. Ausgleich kalte Progression von 3%)<br /></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td></tr><tr><td><b>Vermögenssteuerbremse</b> (Art. 66 StG): Senkung des Maximalsatzes von 30% auf 25%</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">15.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">15.0<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">7.9</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">7.9</div></td></tr><tr><td><b>Anrechnung der Gewinnsteuer</b> an die Kapitalsteuer (Art. 106 StG)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">20.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">20.0</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">10.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">10.5</div></td></tr><tr><td><b>Allgemeiner Ausgleich der kalten Progression</b> von 3% auf übrigen Tarifen und Abzügen (Art. 3 StG)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">38.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">38.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">20.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">20.3</div></td></tr><tr><td><strong>Total Mindereinnahmen</strong></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right"><strong>128.5</strong></div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right"><strong>257</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right"><strong>67.6</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right"><strong>135.2</strong></div></td></tr></tbody></table>Die Vorlage des Regierungsrates vom Oktober 2009 sah demgegenüber Mindereinnahmen von rund 91 Millionen Franken beim Kanton und 48 Millionen Franken bei den Gemeinden vor.<br /><br />Der Regierungsrat wird sich im Februar mit der Steuergesetzrevision 2011 befassen und seinen Antrag zuhanden des Grossen Rates verabschieden. Die zweite Lesung im Grossen Rat ist für die Märzsession 2010 vorgesehen.<br /></p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - FILAG: Massvolles Angleichen der Gemeindesteuern geht weiter

19.01.2010
Die Ergebnisse der im Jahr 2009 von der Finanzdirektion des Kantons Bern durchgeführten Analyse zeigen auf, dass der Steuerkraftausgleich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden wie geplant mildert.Demzufolge haben sich Gemeindesteueranlagen seit dem Jahr 2002 massvoll angeglichen. Die mittel- und langfristigen Optimierungen des Finanz- und Lastenausgleichs, insbesondere die Beseitigung von verschiedenen finanziellen Fehlanreizen, werden im Rahmen des laufenden Projektes FILAG 2012 umgesetzt. Die kantonale Finanzdirektion analysiert jährlich die Wirkung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Die Analyse basiert auf einer umfassenden Zusammenstellung aller wichtigen Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden im Finanz- und Lastenausgleich.Die Ergebnisse der im Jahr 2009 durchgeführten Analyse zeigen auf, dass die mit dem FILAG angestrebten Hauptzielsetzungen im Zeitraum 2002 bis 2008 erreicht werden konnten. Trotz des Kostenanstiegs bei den von Kanton und Gemeinden via Lastenverteiler gemeinsam finanzierten Aufgaben (Sozialhilfe, Lehrergehälter Volksschule, Ergänzungsleistungen und öffentlicher Verkehr) setzte sich der bereits in den Vorjahren festgestellte Trend zu einem massvollen Angleichen der Gemeindesteueranlagen auch im Jahr 2008 fortgesetzt. Die Zahl der Gemeinden mit hohen Steueranlagen nahm weiter ab, während die Zahl der Gemeinden mit mittleren und tiefen Steueranlagen angestiegen ist. Für den Regierungsrat besteht aufgrund dieser Ergebnisse kein unmittelbarer Handlungsbedarf.Die mittel- und langfristigen Optimierungen im Finanz- und Lastenausgleich, insbesondere die Beseitigung von verschiedenen finanziellen Fehlanreizen, werden im Rahmen des Projektes FILAG 2012 umgesetzt. Gestützt auf den Bericht des Regierungsrates zur Optimierung der Aufgabenteilung und des Finanz- und Lastenausgleichs (Bericht FILAG 2012) sowie die vom Grossen Rat in der Januarsession 2009 abgegebenen Planungserklärungen hat die Finanzdirektion eine Vorlage zur Revision des FILAG ausgearbeitet, zu welcher im vierten Quartal 2009 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde.<hr>Be<i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - Online-Dienstleistungen für Steuererklärung und Steuerbegleichung

11.01.2010
In diesen Tagen werden im Kanton Bern die Steuererklärungen 2009 verschickt. Bis zum Einreichetermin werden rund 95 Prozent der letztjährigen Steuererklärungen definitiv verarbeitet sein. Die Zahlungsmoral der Berner Bevölkerung beim Begleichen der Steuerrechnungen ist gemäss Information der Steuerverwaltung weiterhin erfreulich. Der Trend hin zu Online-Dienstleistungen hält an.<table border="1px" ><tbody><tr><td id=""><br /></td><td valign="top"><br /></td><td> <b>2008</b></td><td> </td><td><b>2007</b><br /></td></tr><tr><td>Papier<br /></td><td valign="top">183'471<br /></td><td>32%<br /></td><td>192'754<br /></td><td>(34%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-CD </td><td valign="top">160'779<br /></td><td>28%<br /></td><td>169'473<br /></td><td>(30%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-Online </td><td valign="top">149'761<br /></td><td>26%<br /></td><td>124'366<br /></td><td>(22%)<br /></td></tr><tr><td>Andere (Dr. Tax, PEBE etc.) </td><td valign="top"> 82'213<br /></td><td>14%<br /></td><td id=""> 83'951</td><td>(14%)<br /></td></tr></tbody></table></p>Eine Demoversion von TaxMe-Online steht unter <a target="" href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> zur Verfügung.Die TaxMe-CD ist kostenlos bei den Steuerbüros der Gemeinden, an den Schaltern der Steuerverwaltung und bei der Berner Kantonalbank BEKB erhältlich. Zudem kann die aktuelle Version 2009 auch im Internet heruntergeladen werden.TaxMe für Windows herunterladenTaxMe für Mac OS herunterladenTaxMe für Linux herunterladen

E-Rechnung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet als erster Kanton an, dass die drei Ratenrechnungen der Gemeinde- und Kantonssteuern sowie auch die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer neu als E-Rechnung empfangen und mit wenigen Klicks bezahlt werden können. Ziel ist es nicht nur, eine moderne Zahlungsmethode für die Steuerrechnungen anzubieten, sondern auch aus ökologischer Sicht - wie bei der Steuererklärung mit TaxMe-Online - Papier einzusparen. Um die E-Rechnung nutzen zu können, ist ein E-Bankingvertrag bei der Bank oder bei Postfinance notwendig.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - Verordnung zur Autosteuer verabschiedet

17.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Verordnung zum Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge genehmigt.Mit dem revidierten Gesetz, das der Grosse Rat in der Novembersession 2009 verabschiedet hat, fördert der Kanton Bern energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen. Die Verordnung regelt den Vollzug des Gesetzes. </p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>