Steuermäppchen 2021 / Kryptowährungen
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.
Die EStV hat das Arbeitspapier Besteuerung von Kryptowährungen überarbeitet. Die Ausführungen in diesem Arbeitspapier geben einen guten Überblick über die Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen der Einkommenssteuer und der kantonalen Vermögenssteuer.
Leibrenten werden im aktuellen Zinsumfeld nach Ansicht des Bundesrates zu hoch besteuert. Deshalb hat er nun beschlossen, die Besteuerung flexibel den Anlagebedingungen anzupassen. Die Botschaft über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen geht nun ans Parlament.
Die zunehmende Bedeutung des mobilen Arbeitens hat zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Abzügen bei den unselbständig Erwerbenden aufgeworfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten.
Die ESTV hat die Steuerstatistiken 2018 publiziert. Die publizierten Statistiken orientieren über statistische Kennzahlen und Ergebnisse der direkten Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen für das Steuerjahr 2018. Es werden Ergebnisse für die folgenden Ebenen gezeigt: Gemeinde, Kanton und die Schweiz. Zusätzlich werden für die natürlichen Personen die Ergebnisse über die kantonalen und gesamtschweizerischen Vermögensverhältnisse dargestellt. Diagramme und Karten ergänzen die im Excelformat publizierten Resultate.
Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich gestaffelt in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich ist ein Mantelerlass und regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Unter anderem ermächtigt es den Bundesrat, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Zudem verpflichtet es die Kantone, neben dem schriftlichen Verfahren, auch ein elektronisches vorzusehen. Ferner regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht die Verwendung der AHV-Nummer durch den Versicherer bei der Meldung von Versicherungsleistungen.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Ebenso wird keine Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgenommen.