Höchstabzüge 2012 für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a)
21.11.2011
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-091-D-2011-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2012 informiert.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch diese bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das bedeutet, es gelten:
Höchstabzüge für die dritte Säule (Säule 3a) im Steuerjahr 2012
Die Höchstabzüge bei der Säule 3a betragen für 2012:- für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'682.-
- für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'408.-
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch diese bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das bedeutet, es gelten:
- für Vorauszahlungen: 1.0%
- für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.5%