Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2013
08.08.2012
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013
Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2013
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter- N1/2007 für Selbstständigerwerbende,
- N2/2007 für Arbeitnehmende und
- NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.