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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Internationales Steuerrecht

Hier finden Sie Aktuelle News zum internationalen Steuerrecht der Schweiz.

DBA Deutschland: Ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage sind nicht Nicht-Rückkehrtage

17.07.2022

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands in einer gemeinsamen Erklärung festhalten, dass ganztätig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage nicht als Nicht-Rückkehrtage für die Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland behandelt werden.

DBA Armenien

03.05.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Armenien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

10.03.2022

Der Bundesrat will das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umsetzen. Es kommt mit anderen Worten nach dem Willen des Bundesrates zu einer Volksabstimmung über das Projekt als solches.

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein

01.03.2022
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet die Kündigung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 20./22. Oktober 2020 über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Grenzpendlern unter dem DBA. Die Kündigung der Verständigungsvereinbarung erfolgt mit Wirkung auf den 31. März 2022. Die Verständigungsvereinbarung ist daher auf die Besteuerung von Sachverhalte ab dem 1. April 2022 nicht mehr anwendbar.

OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung geplant

12.01.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.