Abzug Säule 3a 2022
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
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Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Regierungsrat des Kantons Uri will mit einer Teilrevision des Steuergesetzes (StG 2022 – URIEval) die Schätzungsmethode auf den 1. Januar 2024 stark vereinfachen. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden. Das Verfahren soll nun durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abgelöst werden. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte schematisch und formelmässig festgelegt werden. Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren sollen Gemeinden und Kanton durch den Verzicht auf den Augenschein rund 3,2 Millionen Franken einsparen können.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Die ESTV hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2018» veröffentlicht.