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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Aargau

AG: Regierungsrat überweist Botschaft zur Steuergesetzrevision zur zweiten Beratung an den Grossen Rat

29.10.2021

Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.

AG

AG - Steuerstatistik 2009 erschienen

13.12.2012
Das Departement Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau hat die Steuerstatistik 2009 «Einkommen und Vermögen im Aargau» veröffentlicht, welche die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen des Kantons aufzeigt.Im Jahre 2009 beträgt das durchschnittliche Reineinkommen (gesamtes Einkommen minus Abzüge) aller Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Aargau 64'700 Franken. Dies sind 3,0 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (62'800 Franken). Die durchschnittliche Einkommenssteuer nahm im gleichen Zeitraum deutlich weniger, nämlich lediglich um 0,9 Prozent zu. Die einfache Kantonssteuer, das heisst die Steuer vor Multiplikation mit den Steuerfüssen, beläuft sich 2009 pro Kopf auf 3'207 Franken gegenüber 3'178 Franken zwei Jahre zuvor. Die Erhöhung fiel moderater aus, weil der Tarif auf 2009 gemildert wurde. Die effektiven Steuerbeträge sind dabei sogar gesunken, da der Kanton 2008 und viele Gemeinden 2008 und 2009 ihre Steuerfüsse gesenkt haben.

Durchschnittsvermögen sank nach Börsencrash

Beim Reinvermögen zeigt die Entwicklung im 2009 einen Knick nach unten. Das durchschnittliche Reinvermögen liegt 2009 mit 261'000 Franken um 4,2 Prozent tiefer als 2007. Verantwortlich dafür ist der Börsencrash 2008. Von diesem konnten sich die Börse und damit auch die Reinvermögen im 2009 noch nicht ganz erholen. Den stärksten Rückgang musste dabei die Alterklasse der 50- bis 64-Jährigen mit -9,8 Prozent hinnehmen. Die Altersklasse 65+ verzeichnete hingegen nur eine durchschnittliche Abnahme um 4,2 Prozent. Trotz fast doppelt so hohen Reinvermögen scheinen die Altersrentner und -rentnerinnen weniger an der Börse exponiert gewesen zu sein. Deutlich stärker als das Reinvermögen reduzierte sich zwischen 2007 und 2009 die durchschnittliche Vermögenssteuer. Mit 336 Franken (einfache Kantonssteuer) fällt sie 2009 um 18,8 Prozent tiefer aus als 2007. In der Differenz zur Reinvermögensentwicklung spiegelt sich hier deutlich die Tarifmilderung per 2009 wider.

Unterschiede zwischen Gemeinden

Weitere Informationen, die der Steuerstatistik zu entnehmen sind, beziehen sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen nach persönlichen und regionalen Merkmalen. So setzt sich das Einkommen im Durchschnitt aller 336'000 Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Aargau zu 67 Prozent aus unselbstständiger und 5 Prozent selbstständiger Erwerbstätigkeit zusammen. Weitere 16 Prozent stammen aus Sozial- und anderen Versicherungen und 10 Prozent aus Wertschriften und Kapitalanlagen sowie aus privatem Liegenschaftsbesitz (inkl. Eigenmietwert). Das Vermögen besteht zur Hauptsache aus privaten Liegenschaften (52 Prozent) sowie Wertschriften und Guthaben (40 Prozent). In den Gemeinden variiert das durchschnittliche Reineinkommen zwischen 48'200 Franken (Schmiedrued) und 168'800 Franken (Geltwil). Das durchschnittliche Reinvermögen schwankt zwischen 114'300 Franken (Spreitenbach) und 1,2 Millionen Franken (Meisterschwanden).

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AG – Steuergesetz-Revision angenommen

24.09.2012
Das Aargauer Stimmvolk hat die Revision des Steuergesetzes deutlich gutgeheissen. Entlastet werden mit dem revidierten StG Mittelstand und Familie sowie Besserverdienende und Unternehmen.Der Kanton Aargau hatte die Steuern zuletzt 2007 und 2009 für Unternehmen sowie für niedrige und hohe Einkommen gesenkt. Die bürgerlichen Parteien stützten die erneuten Steuerreduktionen, die über die kommenden Jahre hinweg etappiert in Kraft treten werden. Gegen die Revision kämpften die Linken und die Gewerkschaften.

Kernpunkte der Revision im Überblick*

  • Einkommenssteuertarif: Stärkste Entlastung (um 5-6%) für Verheiratete mit steuerbarem Einkommen zwischen CHF 80'000 und CHF 160'000 resp. Alleinstehende zwischen CHF 40'000 und CHF 80'000. Beglückt mit einer – wenn auch etwas geringerer – Entlastung werdeb auch die höheren Einkommen (Entlastung ca. 2-3%)
  • Vermögensssteuertarif: Entlastung aller Tarifstufen um 0.2%.
  • Kinderabzug:Erhöhung
    • bis zum vollendeten 14. Altersjahr auf CHF 7000.-,
    • zwischen 15. und vollendeten 18. Altersjahr auf CHF 9000.-, und
    • für volljährige Kinder in Ausbildung auf CHF 11'000
  • Kinderbetreuungskostenabzug: Erhöhung auf CHF 10'000 (wie DBG)
  • Kapitalauszahlungen aus Säulen 2/3a:
    • Mindeststeuersatz neu 1%
    • Besteuerung mit neu 30% des Tarifs (bisher 40%)
  • Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
  • Gewinnsteuertarif: Anpassung obere Tarifstufe auf 8.5%, untere Tarifstufe auf 5.5%. Anpassung der Tarifschwelle auf CHF 250'000 Gewinn
  • Umsetzung von Bundesrecht (insbes. zu Mitarbeiterbeteiligungen)

 *Quelle: Regierungsrat des Kantons AG

AG - Regierungsrat lehnt zusätzliche Entlastungen vollumfänglich ab

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte in seiner Botschaft zur ersten Beratung Steuerentlastungen für den Mittelstand vorgeschlagen. Diese seien zwar - in der von ihm vorgeschlagenen Form - auch unter den mittlerweile erschwerten Rahmenbedingungen für Kanton und Gemeinden grundsätzlich noch verträglich, stellt er in seiner neuesten Stellungnahme fest, jedoch sei dies nun nach den Beschlüssen der vorberatenden Kommission des Grossen Rats nicht mehr der Fall.Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats bewirkt, wie der Regierungsrat in seiner neuesten Stellungnahme schreibt, bei dynamischer Betrachtungsweise Steuermindererträge von rund 89 Millionen Franken für den Kanton und rund 84 Millionen Franken für die Gemeinden. Demgegenüber ergäben sich gemäss den Beschlüssen der grossrätlichen Kommission Steuerrückgänge von rund 235 Millionen Franken für den Kanton und rund 199 Millionen Franken für die Gemeinden.Würden die Entlastungen gemäss den Ideen der grossrätlichen Kommission umgesetzt - so der Regierungsrat weiter - drohte dem Kanton eine schwerwiegende finanzielle Notlage, weshalb Leistungsabbau oder erneute Steuerfusserhöhungen drohten.Aufgrund der insgesamt schlechteren finanziellen Perspektiven will der Regierungsrat sogar seine eigene Vorlage etwas modifizieren, indem die Entlastungen in zwei Etappen auf 2013 und 2015 in Kraft treten sollen. Der Regierungsrat wird dies dem Grossen Rat in seiner Botschaft zur 2. Beratung beantragen.Die Beratung im Plenum des Grossen Rats ist am 15. November 2011 vorgesehen. Die Botschaft des Regierungsrats für die 2. Beratung wird im 1. Quartal 2012 erwartet.

AG - Teilrevision des Steuergesetzes - Kommission für weitere Entlastungen und Einbezug der JP

30.09.2011
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) des Grossen Rates des Kantons Aargau sieht im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes Entlastungen von 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern vor. Der Regierungsrat beantragte bloss Entlastungen von 90 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Regierungsantrag will eine Mehrheit der Kommission auch die juristischen Personen in die Revision einbeziehen.Die grossrätliche Kommission VWA hat der Revision des Steuergesetzes in erster Lesung mit knapper Mehrheit zugestimmt.  Die Anträge der Kommission führen zu Entlastungen in der Höhe von
  • rund 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und
  • 199 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Von diesen Entlastungen betreffen in Bezug auf den Kanton rund 188 Millionen Franken die natürlichen und rund 47 Millionen Franken die juristischen Personen. Der Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage Entlastungen in der Höhe von rund 90 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden.

Steuersenkungen für Familien und Mittelstand gefordert, aber auch Entlastungen für juristische Personen

Schwerpunkt der regierungsrätlichen Vorlage waren steuerliche Entlastungen für den Mittelstand und für Familien sowie der jährliche Ausgleich der kalten Progression.Die Kommission hat diese Anliegen positiv aufgenommen und unterstützt.In Bezug auf den Kinderabzug, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer hat sich eine Kommissionsmehrheit für weiterreichende Entlastungen ausgesprochen als vom Regierungsrat beantragt. Darüber hinaus hat sie unter anderem eine Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschlossen sowie eine Reduktion der Gewinnsteuer für die juristischen Personen. Des Weiteren soll der Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden (geltendes Recht: 1,25 Promille).Die Kommission hat die Frage einer etappierten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision eingehend diskutiert und den Regierungsrat damit beauftragt, diesbezüglich auf die zweite Lesung einen Vorschlag auszuarbeiten.Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes voraussichtlich im November 2011 beraten.

AG - Änderung Steuergesetz: Botschaft veröffentlicht

04.05.2011
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Botschaft zur 1. Beratung der Änderung des Steuergesetzes (11.147) publiziert.Kernstück der Revision bildet die steuerliche Entlastung des Mittelstands.Die Entlastung soll in erster Linie mit einer grosszügigen Reduktion des Einkommenssteuertarifs erfolgen. Daneben sollen auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht werden.
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Die Vermögenssteuer soll moderat gesenkt und der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden.Die teuerungsbedingte Anpassung der Tarife und Abzüge (Ausgleich der kalten Progression) soll künftig jährlich erfolgen – dies zum Vorteil der Steuerpflichtigen.Aufgrund der mehrheitlich negativen Stellungnahmen verzichtet der Regierungsrat auf zwei im Vernehmlassungsentwurf beabsichtigte Neuerungen:
  • auf die Ausbildungsvorschrift für die Vorsteherinnen und Vorsteher von Gemeindesteuerämtern sowie
  • auf das Einführen der direkten Einreichung der Lohnausweise durch die Arbeitgeber.

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AG - Regierung eröffnet Anhörungsverfahren für Steuergesetzrevision 2013

08.11.2010
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat betreffend die von ihm geplante Steuergesetzrevision 2013 eine Anhörung eröffnet. Der Regierungsrat plant, mit der Revision des Steuergesetztes eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes zu erreichen.Mit der neuen Revision sollen unter Anderem auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht, die Vermögenssteuer moderat gesenkt sowie der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden. Der Ausgleich der kalten Progression, das heisst die Anpassung der Tarife und Abzüge an die Teuerung, soll künftig jährlich erfolgen.Daneben sind einige Bestimmungen aufgrund von geändertem Bundesrecht, neueren Gerichtsentscheiden oder aufgrund von in der Praxis erkanntem Verbesserungspotenzial zu modifizieren.Die Anhörung des Regierungsrates dauert bis Ende Januar 2011. Die Inkraftsetzung des geänderten Steuergesetzes ist auf den 1. Januar 2013 geplant.

AG – Regierungsrat lehnt Mindeststeuer ab

30.10.2009
Im Kanton Aargau sollen Steuerpflichtige, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben, wie bisher keine pauschale Kopfsteuer bezahlen müssen. Der Regierungsrat hält den administrativen Aufwand zum Eintreiben einer Mindeststeuer für zu gross. Rund 12 Prozent der Steuerpflichtigen im Aargau würden keine Steuern bezahlen, hält der Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen der Schweizer Demokraten (SD) fest. Die SD hatte gefordert, dass die 2001 abgeschaffte Kopfsteuer wieder eingeführt werde. Die Erfahrung mit einer Einkommenssteuer von mindestens 20 Franken habe gezeigt, dass das Eintreiben den Gemeinden einen grossen Aufwand verursache, stellt der Regierungsrat fest. Oft seien Steuererlassgesuche eingereicht worden. Die Gemeinden mussten diese prüfen und häufig gutheissen. Viele Gesuchssteller lebten nämlich unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Der administrative Aufwand war höher als die mit der Mindeststeuer generierten Einnahmen, wie es in der Stellungnahme weiter heisst. Personen, die keine Steuern bezahlen, dürften jedoch nicht als "Gratisbürger" oder "Gratisbürgerinnen" bezeichnet werden, betont der Regierungsrat. Sie leisteten über Abgaben und Gebühren ebenfalls einen Beitrag an die Finanzierung des Gemeinwesens. Zudem bezahlten sie mit der Mehrwertsteuer indirekte Steuern.

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).