BE – Verzugszins, Vergütungszins, Vorauzahlungszins
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre wird bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen ausgeglichen.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre soll bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression ausgeglichen werden. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass er die notwendigen Erlasse vorbereiten will.
Der Bernische Regierungsrat will das System der Bewertung von Liegenschaften angehen. Dies nicht zuletzt, weil das Bundesgericht den vom Grossen Rat beschlossenen Bewertungsmassstab als bundesrechtswidrig beurteilt hat.
Der Grosse Rat hatte bei der Anordnung der allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20) bestimmt, dass bei Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei (Art. 2 Abs. 4 des Dekrets über die allgemeine Neubewertung, AND).
Gegen den vom Grossen Rat festgesetzten Ziel-Median von 70 Prozent für die allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Gleichzeitig werden verschiedene, neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt. Auf tarifarische Massnahmen verzichtet der Regierungsrat bewusst.
Aus dem Bericht des Regierungsrates vom 16. Dezember 2020 zum Thema «Steuerliche Effekte bei Energiesparmassnahmen» ging hervor, dass bei Energiesparmassnahmen – entgegen den Befürchtungen – keine negativen steuerlichen Effekte resultieren. Als problematisch erachtete der Regierungsrat jedoch verschiedene Ungleichbehandlungen, die im Rahmen der vorliegenden Steuergesetzrevision behoben werden sollen.