Die Schweiz und Österreich haben heute ein neues Quellensteuerabkommen unterzeichnet. Es orientiert sich am Modell der Schweizer Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien und sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Österreich ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge österreichischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen zudem einer Quellensteuer, deren Erlös die Schweiz anonym an die österreichischen Behörden überweist. Weiter wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert. Das Abkommen soll, so es denn von den Parlamenten genehmigt wird, Anfang 2013 in Kraft treten.
Grosse Nähe zu Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich entspricht weitgehend den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Ein paar wesentliche Unterschiede sind aber doch zu bemerken.
Steuersätze im Steuerabkommen Schweiz Österreich
Unterschiede bestehen einerseits in den Steuersätzen:
- Der Betrag für die pauschale Einmalzahlung bezüglich die Vergangenheit liegt im Steuerabkommen mit Österreich je nach Dauer der Bankbeziehung und der Vermögenshöhe zwischen 15 und 38 Prozent.
- Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt ein Einheitssatz von 25 Prozent. Dies entspricht der österreichischen Kapitalertragssteuer.
Keine Vorauszahlung der Banken vorgesehen im Steuerabkommen Schweiz Österreich
Es wurde
keine Vorauszahlung der Schweizer Banken vereinbart.
Erbschaftsfälle
Erbschaftsfälle werden im Abkommen nicht geregelt, weil Österreich keine Erbschaftssteuer kennt.
Amtshilfe
Die Schweiz und Österreich erachten die bestehenden Amtshilfeverfahren als genügend, sodass keine zusätzlichen Anfragemöglichkeiten vereinbart wurden. Zwischen beiden Seiten besteht überdies das Einverständnis, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.
Abbau von Hindernissen bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen
Die Schweiz und Österreich haben zudem vereinbart, wichtige Hindernisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu beseitigen sowie die Bedingungen für Bankbewilligungen in Österreich zu erleichtern. Der Vertrieb von Effektenfonds wird vereinfacht.
Weitere Informationen zum Steuerabkommen Schweiz Österreich