ZH - Neues Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige
05.03.2010
Eine einfache schriftliche Mitteilung genügt als erster Schritt, um bisher nicht versteuerte Einkommen und Vermögen zu legalisieren. Dies geht aus einem neuen Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zur so genannten Mini-Steueramnestie hervor.Das Steueramt des Kantons Zürich hat das Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen auf seiner Internet-Site aufgeschaltet. Es beschreibt, welche Möglichkeiten die Steuerpflichtigen seit Anfang Jahr haben, um einmal in ihrem Leben in den Genuss der vom Bund beschlossenen kleinen Steueramnestie zu gelangen. Die Selbstanzeiger müssen dabei
Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich
- von sich aus tätig werden,
- sich gegenüber den Steuerbehörden kooperativ zeigen sowie
- ihre bisher verheimlichten Vermögen und Einkommen rückhaltlos offenlegen.
Nachbesteuerung bei Erbschaften
Gelangen Erben in den Besitz von Vermögen, das der Erblasser nicht korrekt deklariert hat, müssen Erben die Nachsteuern nur für die letzten drei Jahre entrichten. Bedingung ist aber auch in diesen Fällen, dass die Steuerpflichtigen mit den Behörden vorbehaltlos kooperieren und sich um die Bezahlung der Nachsteuern bemühen.Zum Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige im Kanton Zürich.Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich