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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BE - Autosteuer: Förderung ökologischer Fahrzeuge durch Steueranreize

23.10.2009
Der Kanton Bern will energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen fördern. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates schlägt für die zweite Lesung vor, auch umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Eine Ausdehnung des Flottenrabatts lehnt sie ab.Mehrere parlamentarische Vorstösse haben den Regierungsrat veranlasst, eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vorzuschlagen. Der Entwurf wurde vom Grossen Rat in der September-Session gut aufgenommen. Zudem wurde eine generelle Senkung der Motorfahrzeugsteuern um 5,6 Prozent ab dem Jahr 2011 beschlossen. Die grossrätliche Kommission hatte sich nun als Vorbereitung für die zweite Lesung mit zwei Problemstellungen zu befassen: mit einer Übergangsbestimmung für im Jahr 2010 erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen und mit der Regelung für den Flottenrabatt.

System der Autosteuer wird nicht geändert

Das heutige System mit der Besteuerung nach Gesamtgewicht wird beibehalten. Für Personenwagen mit Umwelt-Etikette A werden ab der ersten Inverkehrsetzung und für drei weitere Jahre Rabatte von 60-80 Prozent vorgesehen, für Personenwagen mit Umwelt-Etikette B Rabatte von 20-40 Prozent. Fahrzeuge mit Umwelt-Etikette F und G sowie über 20-jährige Personenwagen - ohne Veteranenfahrzeuge - sollen hingegen mit Zuschlägen belastet werden. Falls die nötigen Daten vorliegen, soll das System später auch auf Lieferwagen und Motorräder ausgedehnt werden. Der Vorschlag stützt sich auf die Vorarbeiten einer Expertenkommission und auf mehrere Gutachten, insbesondere der ETH Zürich. Die Revision wird auf den 1. Januar 2011 wirksam und soll für alle Fahrzeuge zur Anwendung gelangen, die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes erstmals in Verkehr gesetzt werden.

Welche Autos sollen bei der Autosteuer künftig besser wegkommen?

Die grossrätliche Kommission schlägt nun vor, dass auch Personenwagen steuerlich begünstigt werden sollen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt werden. Der Rabatt soll allerdings nicht rückwirkend gewährt werden, sondern für die Jahre 2011 bis 2013. Auf den 1. August 2010 plant der Bund die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umwelt-Etikette (Weiterentwicklung der heutigen Energie-Etikette).

Aufhebung für den Flottenrabatt gefordert

Das geltende Gesetz beinhaltet eine Regelung über den Flottenrabatt. So werden Halter von Fahrzeugflotten mit einem Rabatt von 10 Prozent belohnt, sofern sie jährlich mehr als 50'000 Franken Motorfahrzeugsteuern bezahlen. Die Kommission beantragt nun mehrheitlich, auf eine Ausdehnung dieses Flottenrabattes zu verzichten. Die Gesetzesrevision wird in der November-Session vom Grossen Rat in zweiter Lesung behandelt. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2011 geplant.Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - Regierungsrat will Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen abschaffen

23.10.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern und die vorberatende Kommission des Grossen Rates stimmen beim neuen kantonalen Energiegesetz in den meisten Punkten überein. Insbesondere befürworten beide eine Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und den obligatorischen Gebäudeenergieausweis. Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen.

Verabschiedung des Antrages zum neuen Energiegesetz

Die Kantonsregierung hat den gemeinsamen Antrag zum neuen kantonalen Energiegesetz verabschiedet. In den meisten Punkten stimmen der Regierungsrat und die vorberatende Kommission überein. Einig sind sich der Regierungsrat und die Kommission insbesondere bei der Einführung einer Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und des obligatorischen Gebäudeenergieausweises. Dem von der Kommission vorgeschlagenen Kompromissvorschlag für den Gebäudeenergieausweis hat sich der Regierungsrat angeschlossen. Der Ausweis soll nur für Gebäude obligatorisch werden, deren Bau vor dem 1. Januar 1990 bewilligt wurde. Im Weiteren befürworten Regierungsrat und Kommission eine Ausweitung der Gemeindeautonomie im Energiebereich, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Grossverbrauchermodell. Beide sind grundsätzlich für ein Verbot von Elektroheizungen, der Heizungen im Freien und von Objektbeleuchtungen. </p>

Abschaffung Steuerabzug für energetische Gebäudesanierung vs. Lenkungsabgabe

<p>Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe für Strom und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen. Der Regierungsrat hält an der Abgabe von 3 bis 9 Rappen pro Kilowattstunde fest. Die Kommission lehnt diese Abgabe ab. Im Gegensatz zur Kommission will der Regierungsrat zudem auf die bisherigen Steuerabzüge zur Unterstützung energietechnischer Gebäudesanierungen verzichten. Die damit eingesparten Mittel sollen gezielt zur Finanzierung der vorgesehenen Sanierungsbeiträge verwendet werden. </p><p>Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung beraten. <br /></p><p> </p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

Expertengruppe Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen wird aufgelöst

22.10.2009
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.10.2009 beschlossen, die Expertengruppe Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten per Ende Oktober 2009 aufzulösen. Gleichzeitig spricht er den Mitgliedern der Expertengruppe seinen Dank und seine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus.£more£<p>Die aus 15 Mitgliedern bestehende Expertengruppe wurde am 6. März 2009 eingesetzt mit dem Auftrag, den Bundesratsausschuss Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten zu beraten. Zu ihrem Leiter ernannte der Bundesrat Botschafter Manuel Sager, Chef der Politischen Abteilung V im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.</p><p>Die Expertengruppe wurde vor dem Hintergrund der damaligen Herausforderungen eingesetzt: der sogenannten "grauen Liste" der OECD und des sich abzeichnenden Rechtskonflikts in den USA im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen die UBS. Nach Auffassung des Bundesrates sind diese Themen auf strategischer Ebene - auch dank der vorzüglichen Arbeit der Expertengruppe - gelöst. In beiden Bereichen stehen weiterhin anspruchsvolle und zeitintensive Umsetzungsarbeiten an. Diese können jedoch von den zuständigen Bundesstellen auch ohne externe Begleitung ausgeführt werden.</p><h4>Adresse für Rückfragen:</h4>Roland Meier, Mediensprecher EFD, Tel. 031 322 60 86<h4>Herausgeber:</h4><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

15.10.2009
Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 2,7 %.Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch der Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dazu den entsprechenden Anpassungssatz zu berechnen und bekannt zu geben.Der Teuerungsausgleich für diese Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG sind mit dem Anpassungs-Rhythmus der AHV gekoppelt (in der Regel alle zwei Jahre).Der Anpassungssatz für 2010 der 2006 erstmals ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG beträgt 2,7 %[1]. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2006 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung im Jahr 2011 angepasst.Wenn die Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch. Diese Renten sowie die BVG-Altersrenten werden auf Grund eines Entscheides des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung angepasst. Der Entscheid ist in der Jahresrechnung oder im Jahresbericht zu erläutern.[1]  Der Anpassungssatz ist auf dem Index der Konsumentenpreise September 2009 (103,0596) und September 2006 (100,3115) abgestellt.
Quelle: BSV

ZH - Regierungsrat beantragt beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten gegen Steuergesetzrevision betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen abzulehnen

15.10.2009
Gegen die Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen wurden, neben dem Kantonsratsreferendum, zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingereicht. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantonsrates lehnt der Regierungsrat beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten ab; ausserdem beantragt er dem Kantonsrat, einen Gegenvorschlag für teilweise ungültig zu erklären.

MWST-Reform - Einheitssatz soll doch kommen

14.10.2009

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung noch einmal für eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgesprochen. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen. Da sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vor, für den zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.

SG - Steuerfuss soll unverändert bleiben

09.10.2009
Die Regierung hat den Voranschlag 2010 verabschiedet. Dieser sieht einen Aufwandüberschuss von 17.5 Mio. Franken vor. Der Steuerfuss soll unverändert 95 Prozent betragen. Zum Ausgleich des Voranschlags ist allerdings ein Bezug von freiem Eigenkapital von 225 Mio. Franken vorgesehen. Im nächsten Jahr werden die Steuereinnahmen voraussichtlich um rund 150 Mio. Franken zurückgehen, wovon rund 130 Mio. Franken auf Steuerentlastungen durch die Gesetzesrevisionen zurückzuführen sind.</p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen</i>

ZH - Steuerausfälle im Umfang von 200 Mio. erwartet

08.10.2009
Der Regierungsrat hat den zweiten Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung des Kantons Zürich im Jahr 2009 erstellt. Demnach wird die Erfolgsrechung 2009 mit einem geschätzten Aufwandüberschuss von rund 170 Millionen Franken abschliessen. Das Budget rechnete mit einer schwarzen Null in der Erfolgsrechnung.Aufgrund der Entwicklung bis Ende August 2009 haben die Direktionen, die Staatskanzlei, die Behörden, die Rechtspflege und die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Jahresendergebnis geschätzt und es mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Budget 2009 verglichen. <br /><br /><strong>Erfolgsrechnung</strong> <br /><br />Die Erfolgsrechnung schliesst laut diesen Schätzungen mit einem Aufwandüberschuss von 172 Millionen Franken ab, das bedeutet gegenüber dem budgetierten Ertragsüberschuss von 12 Millionen Franken eine Verschlechterung von 184 Millionen Franken. Hauptgrund für die Verschlechterung sind konjunkturell bedingte Steuerausfälle von etwa 200 Millionen Franken, vor allem bei den direkten Bundessteuern und der Gewinnsteuer von juristischen Personen. <br /><br />Eine alternative Schätzung, die vom Eintreten günstiger Umstände und Entwicklungen ausgeht, weist für das Jahresendergebnis eine schwarze Null aus: Bei einem Ertragsüberschuss von zwei Millionen Franken würde dies eine Verschlechterung gegenüber dem Budget 2009 von lediglich zehn Millionen Franken bedeuten. Im Vergleich zum ersten Zwischenbericht per Ende April 2009 wird das Jahresendergebnis in beiden Szenarien um rund 40 Millionen Franken besser erwartet. <br /><br /><strong>Investitionsrechnung</strong> <br /><br />Die Nettoinvestitionen sind mit rund 1,1 Milliarden Franken budgetiert und werden nach Schätzung der Direktionen zu rund 90 Prozent umgesetzt. Einzelne Unterschreitungen ergeben sich durch Minderausgaben oder Verzögerungen bei Projekten, beispielsweise im Strassenbau. Im ersten Zwischenbericht war noch davon ausgegangen worden, dass die geplanten Investitionen praktisch vollständig ausgeführt werden können. <br /><br /><strong>Haushaltsvollzug 2009 <br /></strong><br />Der Kantonsrat hat das Budget 2009 der Erfolgsrechnung um rund 100 Millionen Franken gekürzt und es dem Regierungsrat überlassen, wie er diese Verbesserung erzielen will. Der vorliegende Zwischenbericht zeigt, dass die vom Kantonsrat geforderte Verbesserung in den Direktionen und der Staatskanzlei erreicht wird. Trotzdem wird erwartet, dass die Erfolgsrechnung schlechter als budgetiert abschliesst, weil die Steuererträge voraussichtlich nicht im budgetierten Umfang eingehen werden. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

Freizügigkeitsleistung für ältere Arbeitnehmer

07.10.2009
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht länger zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente gezwungen werden. Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen, wenn sie weiterhin erwerbstätig sein wollen. Der Bundesrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2010 in Kraft.Im Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs. 1bis FZG die Freizügigkeitsleistung beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte die Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem reglementarischen Rentenalter endet. Ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie weiterhin erwerbstätig waren. Der frühzeitige Rentenbezug ist oft mit Nachteilen wie der lebenslänglichen Kürzung der Rente verbunden. Die Gesetzesänderung, die auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt, baut somit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Hindernis im Bereich der sozialen Sicherheit ab und fördert deren längere Arbeitsmarktbeteiligung.
Quelle: EDI