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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SG - Steuerfuss soll unverändert bleiben

09.10.2009
Die Regierung hat den Voranschlag 2010 verabschiedet. Dieser sieht einen Aufwandüberschuss von 17.5 Mio. Franken vor. Der Steuerfuss soll unverändert 95 Prozent betragen. Zum Ausgleich des Voranschlags ist allerdings ein Bezug von freiem Eigenkapital von 225 Mio. Franken vorgesehen. Im nächsten Jahr werden die Steuereinnahmen voraussichtlich um rund 150 Mio. Franken zurückgehen, wovon rund 130 Mio. Franken auf Steuerentlastungen durch die Gesetzesrevisionen zurückzuführen sind.</p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen</i>

ZH - Steuerausfälle im Umfang von 200 Mio. erwartet

08.10.2009
Der Regierungsrat hat den zweiten Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung des Kantons Zürich im Jahr 2009 erstellt. Demnach wird die Erfolgsrechung 2009 mit einem geschätzten Aufwandüberschuss von rund 170 Millionen Franken abschliessen. Das Budget rechnete mit einer schwarzen Null in der Erfolgsrechnung.Aufgrund der Entwicklung bis Ende August 2009 haben die Direktionen, die Staatskanzlei, die Behörden, die Rechtspflege und die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Jahresendergebnis geschätzt und es mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Budget 2009 verglichen. <br /><br /><strong>Erfolgsrechnung</strong> <br /><br />Die Erfolgsrechnung schliesst laut diesen Schätzungen mit einem Aufwandüberschuss von 172 Millionen Franken ab, das bedeutet gegenüber dem budgetierten Ertragsüberschuss von 12 Millionen Franken eine Verschlechterung von 184 Millionen Franken. Hauptgrund für die Verschlechterung sind konjunkturell bedingte Steuerausfälle von etwa 200 Millionen Franken, vor allem bei den direkten Bundessteuern und der Gewinnsteuer von juristischen Personen. <br /><br />Eine alternative Schätzung, die vom Eintreten günstiger Umstände und Entwicklungen ausgeht, weist für das Jahresendergebnis eine schwarze Null aus: Bei einem Ertragsüberschuss von zwei Millionen Franken würde dies eine Verschlechterung gegenüber dem Budget 2009 von lediglich zehn Millionen Franken bedeuten. Im Vergleich zum ersten Zwischenbericht per Ende April 2009 wird das Jahresendergebnis in beiden Szenarien um rund 40 Millionen Franken besser erwartet. <br /><br /><strong>Investitionsrechnung</strong> <br /><br />Die Nettoinvestitionen sind mit rund 1,1 Milliarden Franken budgetiert und werden nach Schätzung der Direktionen zu rund 90 Prozent umgesetzt. Einzelne Unterschreitungen ergeben sich durch Minderausgaben oder Verzögerungen bei Projekten, beispielsweise im Strassenbau. Im ersten Zwischenbericht war noch davon ausgegangen worden, dass die geplanten Investitionen praktisch vollständig ausgeführt werden können. <br /><br /><strong>Haushaltsvollzug 2009 <br /></strong><br />Der Kantonsrat hat das Budget 2009 der Erfolgsrechnung um rund 100 Millionen Franken gekürzt und es dem Regierungsrat überlassen, wie er diese Verbesserung erzielen will. Der vorliegende Zwischenbericht zeigt, dass die vom Kantonsrat geforderte Verbesserung in den Direktionen und der Staatskanzlei erreicht wird. Trotzdem wird erwartet, dass die Erfolgsrechnung schlechter als budgetiert abschliesst, weil die Steuererträge voraussichtlich nicht im budgetierten Umfang eingehen werden. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

Freizügigkeitsleistung für ältere Arbeitnehmer

07.10.2009
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht länger zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente gezwungen werden. Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen, wenn sie weiterhin erwerbstätig sein wollen. Der Bundesrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2010 in Kraft.Im Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs. 1bis FZG die Freizügigkeitsleistung beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte die Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem reglementarischen Rentenalter endet. Ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie weiterhin erwerbstätig waren. Der frühzeitige Rentenbezug ist oft mit Nachteilen wie der lebenslänglichen Kürzung der Rente verbunden. Die Gesetzesänderung, die auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt, baut somit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Hindernis im Bereich der sozialen Sicherheit ab und fördert deren längere Arbeitsmarktbeteiligung.
Quelle: EDI

Steuererleichterung von gegen 2 Milliarden

01.10.2009
Nach der Reform der Mehrwertsteuer haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession jetzt auch die beiden Vorlagen für den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern definitiv verabschiedet. Ehepaare profitieren zusätzlich von der Milderung der so genannten Heiratsstrafe.

Vorzeitiger Ausgleich der kalten Progression im Steuerjahr 2011

Im Steuerjahr 2011 werden die Folgen der kalten Progression vorzeitig ausgeglichen. Danach werden die Tarife und Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst statt wie bisher erst bei einer Teuerung von 7 Prozent. Die Folgen der kalten Progression werden damit rascher und häufiger ausgeglichen als nach geltendem Recht. Die Massnahme dürfte bei der direkten Bundessteuer 2012 zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von rund 360 Millionen Franken führen.

Verbesserte Steuergerechtigkeit für Familien und Ehepaare

Ebenfalls in den Schlussabstimmungen der Herbstsession definitiv verabschiedet wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Durch den neuen Elterntarif wird der Steuerbetrag für Ehepaare und allein erziehende Personen um 250 Franken pro Kind reduziert. Für fremd betreute Kinder können künftig maximal je 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die heute bereits bestehenden kinderrelevanten Abzüge bleiben unverändert. Die Massnahmen dürften bei der direkten Bundessteuer bereits ab 2012 zu Entlastung der Steuerpflichtigen von bis zu 600 Millionen Franken führen.Bereits in Kraft sind die Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe führt bei der direkten Bundessteuer 2010 zu Steuerentlastungen von insgesamt 650 Millionen Franken. Sofortmassnahmen und Familiensteuerreform zusammen werden die Familien voraussichtlich um über 1 Milliarde Franken entlasten.

Entlastungen durch Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer

Auch das komplett revidierte Mehrwertsteuergesetz führt ab Anfang 2010 zu Steuerentlastungen. Diese belaufen sich auf gegen 200 Millionen Franken jährlich.Ab 2010 führen zudem auch die Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform II, die in der Volksabstimmung vom Februar 2008 angenommen wurde, zu Entlastungen bei der direkten Bundessteuer von rund 60 bis 80 Millionen Franken.

Befristete Mehreinnahmen durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ab 2011

Am 27. September haben Volk und Stände einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Die Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken, die ab 2011 erwartet werden, fliessen indessen nicht in die allgemeine Bundeskasse, sondern sind für die Sanierung der Invalidenversicherung bestimmt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis 2017 befristet. Sie relativiert den Entlastungseffekt der jüngsten Steuerreformen nur marginal. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 0,17 Prozent des Haushalteinkommens.

BE - TaxMe Online-Software beliebt

29.09.2009
<p>Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen über 11'000 kostenpflichtige Mahnungen an all jene Steuerpflichtigen, die bis heute trotz beantragter Fristverlängerung bis 15. September ihre Steuererklärung 2008 noch nicht eingereicht haben.</p><p>Der Trend, die Steuererklärung via Internet mit TaxMe-Online über <a href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> auszufüllen, hält unvermindert an. Bis im August haben 133'500 Steuerpflichtige davon Gebrauch gemacht. Das sind 18,5% mehr als zum selben Zeitpunkt 2008 bzw. bereits 7% mehr als bis Ende 2008.</p>

GE - Revidiertes Steuergesetz angenommen

28.09.2009

Entlastung für Familien und Grossverdiener

Im Kanton Genf wurden Steuererleichterungen für verheiratete Paare, Familien und reiche Steuerzahler angenommen.Verheiratete Paare werden in Genf dank dem «Voll-Splitting» fortan Konkubinatspaaren gleichgestellt. Zur Entlastung der Familien ist neu pro Kind ein Abzug von 10'000 Franken vorgesehen.Erleichterungen gibt es auch für Grossverdiener. Bei Bruttoeinkommen von 1,6 Millionen Franken wird die Steuerbelastung plafoniert. Die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Vermögenssteuern belaufen sich in diesen Fällen kumuliert auf höchstens 60 Prozent des Nettoeinkommens.

BL - Revidiertes Steuergesetz angenommen

28.09.2009
Im Kanton Baselland werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern gesenkt. Zudem erhalten Unternehmen und deren Eigentümer weitere steuerliche Erleichterungen. Die Stimmberechtigten haben zwei entsprechende Gesetzesrevisionen angenommen.Die Revisionen kosten den Kanton jährlich je rund zehn Millionen Franken an Steuerausfällen.

SO - Autosteuer

28.09.2009
Im Kanton Solothurn wird keine Öko-Autosteuer eingeführt. Das Volk verwarf eine ökologische Motorfahrzeugsteuer deutlich mit einer Nein- Mehrheit von 67,20 Prozent. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.Bei einer Stimmbeteiligung von 40,93 Prozent legten 46'480 der Solothurnerinnen und Solothurner ein Nein in die Urne. 22'685 wollten die ökologische Motorfahrzeugsteuer einführen. Im Kanton werden die Fahrzeuge wie bisher aufgrund der Grösse des Hubraums besteuert.Die gescheiterte Vorlage wollte die Motorfahrzeugsteuer auf die Energieetikette des Bundesamtes für Energie (BFE) abstützen. Je nach Energieverbrauch hätte die Abgabe zwischen null bis 660 Franken pro Jahr betragen. Hinzu wäre eine Grundsteuer von 85 Franken gekommen.Die mit ihrem Referendum obsiegende SVP kündigte in einer Stellungnahme an, einen Vorstoss für einen Umweltbonus bei der Motorfahrzeugsteuer für leichtmotorisierte Autos sowie Fahrzeuge mit Hybridantrieb auszuarbeiten. Die Partei strebt ein reines Bonussystem an.