Änderungen bei der Mehrwertsteuer per 1.1.2025
Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.
Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.
Die EStV hat Steuerstatistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das aktualisierte Kreisschreiben «Verdecktes Eigenkapital (Art. 65 DBG) bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften» publiziert.
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat einen Postulatsbericht zur Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer verabschiedet. Der Bericht hält fest, dass die Schweiz bereits heute zwei Finanztransaktionssteuern kennt und mit diesen höhere Steuererträge erzielt als europäische Vergleichsländer. Er kommt zudem zum Schluss, dass Finanztransaktionssteuern im Vergleich zu anderen Steuern schlechter abschneiden und deren zusätzliches Einnahmenpotenzial beschränkt ist. Aus Sicht des Bundesrats eignen sie sich daher nicht für eine stabile Finanzierung der AHV.
Die EStV hat eine kurze Zusammenfassung des Urteils zur Behandlung von Steuern in der Kostenbasis einer Kostenaufschlagsmethode veröffentlicht, zusammen mit einer Stellungnahme.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zu Teilbezügen des Vorsorgeguthabens in Kapitalform bei Teilpensionierungen erlassen. Zudem wurden weitere Erlasse in das Steuerbuch aufgenommen.;
Um die kalte Progression zu vermeiden, müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus genehmigt die Totalrevision der entsprechenden Verordnung und setzt sie per 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,31 Prozent erhöht. Folglich gelten für das Steuerjahr 2025 höhere Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.
Am 23. September 2024 wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen veröffentlicht.
Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung bei Personen mit tiefen Einkommen senken. Auch die «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer soll abgeschafft werden. Diese Umsetzungsschritte der Steuerstrategie des Kantons Bern gehen nun in die Vernehmlassung.
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