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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer - Steuerliche Folgen für unselbständig erwerbende Personen in der  Steuererklärung 2020

25.01.2021
  1. Wie ist die COVID-bedingte Kurzarbeitsentschädigung zu deklarieren?
    Die Kurzarbeitsentschädigung ist im Lohnausweis enthalten und muss deshalb nicht separat deklariert werden.
     
  2. Müssen Corona-Erwerbsausfallentschädigungen versteuert werden?
    Ja, Taggelder sind als steuerbare Einkünfte zu qualifizieren. Entweder sind sie bereits im Lohnausweis enthalten oder müssen bei direkter Auszahlung separat in der Steuererklärung unter Ziffer 3.3 deklariert werden. Die COVID-Erwerbsausfallentschädigungen, die wegen Erwerbsunterbruch für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren direkt von der Ausgleichskasse an die steuerpflichtige Person ausbezahlt werden, sind als steuerbare Ersatzeinkünfte in der Steuererklärung unter Ziffer 3.5 zu deklarieren.
     
  3. Welche steuerlichen Abzüge sind für das COVID-bedingte Homeoffice möglich?
    Für die Phase des COVID-bedingten Homeoffice wird davon ausgegangen, dass dieses vom Arbeitgeber angeordnet wurde und die übrigen für den Abzug eines Arbeitszimmers erforderlichen Voraussetzungen erfüllt waren (wesentlicher Teil der Tätigkeit und eingerichtetes Arbeitszimmer für Homeoffice). Die tatsächlichen Kosten des Homeoffice sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie nicht vom Arbeitgeber vergütet wurden und sie den pauschalen Abzug für übrige berufsbedingte Kosten übersteigen. Eine Kombination von Pauschalabzug und Abzug tatsächlichen Kosten ist unzulässig.
     
  4. Kann der Abzug des Arbeitszimmers auch dann noch geltend gemacht werden, wenn das COVID-bedingte Homeoffice nicht mehr vom Arbeitgeber verordnet wird?
    Nein. Ausser es steht kein Arbeitsplatz mehr beim Arbeitgeber zur Verfügung. Freiwilliges Homeoffice berechtigt generell nicht zum Abzug eines Arbeitszimmers und zum Abzug von Auslagen der dafür notwendigen Infrastruktur zu Hause.
     
  5. Wird der Fahr- und Verpflegungskostenabzug wegen den Homeoffice-Tagen während dem Lockdown (März/April 2020) gekürzt?
    Sind die Voraussetzungen für den Abzug der Kosten des eigenen Fahrzeuges erfüllt, so können die notwendigen Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort berücksichtigt werden. Üblicherweise entfallen durch die Tätigkeit im Homeoffice die Fahrten an den Arbeitsort. Mit dem Verpflegungskostenabzug sollen die durch die auswärtige Verpflegung entstehenden Mehrkosten berücksichtigt werden. Die Homeoffice-Tage während dem Lockdown (März/April 2020) führen aufgrund der ausserordentlichen Lage zu keinen Kürzungen des Fahrkosten- und Verpflegungsabzugs. Kosten für Jahresabonnements des öffentlichen Verkehrs sind vollumfänglich abzugsfähig. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus.
     
  6. Sind Fremdbetreuungskosten auch während Kurzarbeit oder angeordnetem Homeoffice abzugsfähig?
    Sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, bleiben die effektiv angefallenen Fremdbetreuungskosten auch während der COVID-Phase abzugsfähig.
     
  7. Hat Kurzarbeit oder Homeoffice Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung von Spesen?
    Kurzfristige und vorübergehende Schwankungen des Beschäftigungsgrades oder die vorübergehende Anordnung von Homeoffice haben keinen Einfluss auf die Beurteilung von Spesen (insbesondere Pauschalspesen) als Auslagenersatz. Bereits genehmigte Spesenreglemente behalten auch während der COVID-Phase ihre Gültigkeit.
AR

ZH - Steuererklärung rein online einreichbar

19.01.2021

Dieses Jahr wird es im Kanton Zürich nicht mehr nötig sein, die Freigabequittung und weitere Unterlagen zur Online-Steuererklärung per Post einzuschicken. Die Steuererklärung kann damit papierlos eingereicht werden. Die Finanzdirektion erhofft sich davon eine Erleichterung für noch mehr Steuerpflichtige und einen geringeren administrativen Aufwand. Auch das bisher mehrstufige Prozedere beim Anmelden gehört der Vergangenheit an und wird neu in einem einzigen Schritt möglich sein.

Steuerbelastung in Kantonen und Gemeinden leicht rückläufig

06.01.2021

Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Steuern aus. An den kantonalen Unterschieden hat sich insgesamt wenig verändert. In zwei Dritteln der Kantone ist die Steuerbelastung im Vergleich zum letzten Referenzjahr gesunken. Das zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex 2021. Er gibt an, in welchem Ausmass die Steuerpflichtigen durch Steuern der Kantone und Gemeinden im Durchschnitt belastet werden.

COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer - Update

06.01.2021

COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer - Update

Die seit Mitte Oktober 2020 andauernde zweite COVID-19-Welle hat wiederum zu verschärften Massnahmen und Empfehlungen der Kantone und des Bundes geführt, nachdem die Lockdown-Massnahmen ab Mitte Juni 2020 erheblich gelockert worden sind. Für die Steuerperiode 2020 gilt die im Newsletter Nr. 15 / 2020 vom 8. September 2020 publizierte Praxis nach wie vor. Diese Ausgabe dient als Ergänzung.
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