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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BL – Vergütungszinssatz und Verzugszins 2013 festgelegt

26.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2013 bei 0.5 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent analog dem Vorjahr zu belassen.Die Höhe des Vergütungszinssatzes bestimmt, wie viel der Kanton für vorzeitig einbezahlte Steuern bezahlt.Der Verzugszinssatz trägt dazu bei, dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. Je höher der Verzugszinssatz ist, desto teurer wird es für den Steuerzahler, die Steuerzahlung aufzuschieben. Der Verzugszins liegt seit dem Jahr 2005 unverändert bei 5 Prozent, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht.

NE - Reichtumssteuer vom Volk abgelehnt

26.11.2012
Die Bevölkerung des Kantons Neuenburg hat in der gestrigen Abstimmung die von Gewerkschaften und Linksaussenparteien lancierte Initiative für eine Reichtumssteuer mit rund 60.5% Neinstimmen klar abgelehnt.Die Initiative für eine Reichtumssteuer sah vor, dass Personen mit einem Einkommen von mindestens CHF 1 Mio. mit einer zusätzlichen Steuer im Umfang von 0.1-2.0% zusätzlich belastet worden wären.

VD – Studie zeigt grosse Bedeutung vorläufig steuerbefreiter Unternehmen auf

26.11.2012
Das CREA (insitut de macroéconomie appliquée) der Universität Lausanne hat eine Studie veröffentlicht, die die grosse Bedeutung steuerbefreiter Unternehmen für die Wirtschaft im Kanton Waadt aufzeigt. Hier die Medienmitteilung des Kantons im Volltext. Die Ergebnisse der Studie können Sie unten herunterladen.

Die Medienmitteilung des Kantons im Volltext

Impacts financiers très importants pour le Canton

En lien avec certaines demandes émanant du Parlement, les départements des finances et relations extérieures (DFIRE) et de l'économie et du sport (DECS) ont mandaté cet été l'institut CREA pour mesurer les impacts financiers directs, indirects et induits que génèrent les sociétés au bénéfice d'une exonération fiscale temporaire. Conformément à des études similaires effectuées dans d'autres cantons, les retombées financières sont très importantes pour le tissu économique vaudois.Les entreprises au bénéfice d'exonérations fiscales temporaires actives en 2009, soit 124 sociétés, représentent 8954 emplois équivalents plein temps et ont injecté directement 1,4 milliard dans l'économie vaudoise. A travers leurs activités, elles ont permis de créer ou maintenir - environ 9000 emplois équivalents plein temps supplémentaires dans le reste de l'économie vaudoise. En effet, l'étude montre que chaque poste de travail dans l'une de ces sociétés induit un poste de travail à l'extérieur en raison de la consommation des biens et services et des investissements de la société.Les personnes travaillant dans ces entreprises ont versé environ 106 millions d'impôts sur le revenu au canton et aux communes. La masse salariale distribuée par ces entreprises a généré en 2009 83 millions de contributions sociales (AVS, etc). Ces mêmes entreprises ont investi pour environ 1 milliard dont a profité l'économie vaudoise en premier lieu.

Impact indirect et induit

Le CREA a calculé que l'impact indirect et induit des activités de ces entreprises se monte à 1,5 milliard de valeur ajoutée supplémentaire auquel s'ajoute l'impact indirect et induit des investissements, soit 588 millions. Au total, les activités de production et d'investissement des établissements au bénéfice d'exonérations fiscales temporaires en 2009 ont conduit à un impact global d'environ 4,6 milliards, soit presque trois fois plus que leur impact initial direct.Selon le CREA, on peut en conclure que, si ces entreprises disparaissaient du jour au lendemain, la perte immédiate pour le canton serait de 1,4 milliards (impact direct en valeur ajoutée), à laquelle s'ajouterait une perte de 106 millions en termes d'impôts sur le revenu des personnes physiques. Le nombre d'emplois perdus se monterait à environ 9000. Toujours selon le CREA, il est probable qu'un certain nombre d'entreprises quitte le canton en cas de changement de statut fiscal. Ainsi, il ressort d'une autre étude récente de PWC que, parmi les critères-clés pour les multinationales étrangères venant s'installer en Suisse, figure en première place le taux et le champ de l'impôt sur les sociétés.

Studie

 
VD

DBA Slowenien, Turkmenistan, Tschechien, Bulgarien, Peru

26.11.2012
Der Bundesrat hat am 21.11. die Botschaften zu fünf DBA veröffentlicht, die allesamt Bestimmungen zur Amtshilfe nach dem OECD-Musterabkommen enthalten. Es handelt sich um die Abkommen mit Slowenien, Turkmenistan, der Tschechischen Republik, Bulgarien und Peru.Unten finden Sie Links zu den jeweiligen Botschaften betreffend die neuen DBA.

Weitere Informationen

FR - Steuerstatistik 2010 erschienen

13.11.2012
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik 2010 publiziert. Auf 40 Seiten liefern Kommentare, Tabellen und Grafiken Angaben über den Ertrag der einfachen Kantonssteuer für die natürlichen Personen und juristischen Personen im Kanton Freiburg.

Wichtigste Erkenntnisse der Steuerstatistik 2010 des Kantons Freiburg

Gegenüber dem Vorjahr ist bei der Einkommenssteuer ein Zuwachs von 9,1 Mio. Franken (+ 1,4 %) zu verzeichnen. Der Ertrag dieser Steuer ist von gesetzlichen Steuererleichterungen für die Freiburger Steuerpflichtigen beeinflusst. So bewirkt die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder und des Abzugs für Fremdbetreuungskosten eine Einnahmeneinbusse bei dieser Steuer von 9 Mio. Franken. Die Steuer auf dem Vermögen erhöht sich um 2,7 Mio. Franken (+ 3,8 %).Für die juristischen Personen betragen bei der Gewinnsteuer die Mindereinnahmen 12,9 Mio. Franken (-11,6 %) im Vergleich zum Steuerjahr 2009. Fast die Hälfte dieses Rückgangs ist auf die Gesetzesrevision zurückzuführen, die die Steuerlast der juristischen Personen um 5 % senkte. Bei der Kapitalsteuer ist ein Zuwachs von rund 0,6 Mio. Franken (+ 2,7 %) zu verzeichnen und beinhaltet eine Senkung von 1 Mio. Franken auf Grund der Änderung des Kapitalsteuersatzes.Was die Fakturierung betrifft, so wurde der kantonale Steuerfuss auf 100 % der einfachen Kantonssteuer für das Jahr 2010 beibehalten.

Steuerstatistik Freiburg – weitere Informationen

Entwicklungen KW 44/45 im Überblick

08.11.2012
Gerne weisen wir Sie hier im Rahmen eines Sammelbeitrages wieder auf neue Beiträge hin. Die Themen: [intlink id="lottogewinne-bis-1000-franken-ab-1-1-2013-steuerfrei-vstg-dbgsthg-ab-1-1-2014" type="post"]Steuerfreie Lottogewinne ab 2013[/intlink],  [intlink id="dba-vereinigte-arabische-emirate-3" type="post"]DBA Vereinigte Emirate[/intlink], [intlink id="steuerabkommen-griechenland-verhandlungen-beschlossen" type="post"]Steuerabkommen Griechenland[/intlink], [intlink id="sh-reichtumssteuerinitiative-ist-zustandegekommen" type="post"]SH – Reichtumssteuerinitiative[/intlink]
Buch-TippSteuerrecht von Markus Reich - Ein Standardwerk der Schweizer Steuerliteratur, jetzt in der brandneuen Auflage 2012 – Wenn Sie Steuerfachmann oder Steuerfachfrau sind, darf der «Reich» in Ihrer Bibliothek auf keinen Fall fehlen.Mehr Infos und Bestellung
 

Lottogewinne bis 1000 Franken ab 1.1.2013 steuerfrei (VStG; DBG/StHG: ab 1.1.2014)

08.11.2012
Der Bundesrat hat Ende Oktober – nachdem die entsprechende Referendumsfrist abgelaufen ist – die Inkraftsetzung der Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf die folgenden Termine hin beschlossen:
  • Lotteriegewinne bis 1000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei.
  • Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014.
  • Per 1. Januar 2014 treten auch die Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG in Kraft, welche auf kantonaler Ebene bis zum 1. Januar 2016 umgesetzt sein müssen. Hier gilt allerdings die Tarifautonomie der Kantone (siehe unten)
Bislang waren Lotteriegewinne bei der direkten Bundessteuer vollumfänglich steuerbar und bei der Verrechnungssteuer ab 50 Franken. Die Erhöhung der Freigrenze bringt eine administrative Vereinfachung, da Lotterie- und Wettveranstalter den Gewinnern weniger Gewinnabrechnungen mit Angabe des Verrechnungssteuerabzuges ausstellen müssen.

Auch Einsatzkosten können in höherem Umfang abgezogen werden

Nebst der Anhebung der Steuerfreigrenze gilt neu auch, dass 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien als Einsatzkosten bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden können. Dieser Abzug darf nicht höher als 5000 Franken sein.Auf Grund der Tarifautonomie können die Kantone bei den kantonalen Steuern
  • über die Höhe der Freigrenze,
  • des Prozentsatzes für den Abzug der Einsatzkosten und sowie
  • über einen allfälligen Abzugshöchstbetrag
selber bestimmen.

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich. 

Steuerabkommen Griechenland – Verhandlungen beschlossen

08.11.2012
Der Bundesrat hat gestern nach Konsultationen der zuständigen parlamentarischen Kommissionen das Verhandlungsmandat für ein Quellensteuerabkommen mit Griechenland verabschiedet. Bern und Athen streben einen raschen Abschluss nach dem Vorbild der Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich an.Das Abkommen soll die Regularisierung unversteuerter griechischer Gelder in der Schweiz sowie in Zukunft die Einführung einer Abgeltungssteuer mit Griechenland ermöglichen. Im Gegenzug soll die Schweiz besseren Marktzutritt für Finanzdienstleistungen erhalten.

DBA Vereinigte arabische Emirate

08.11.2012
Das neue DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss dem OECD-Musterabkommen.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das Abkommen ist am 21. Oktober 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern ab dem 1. Januar 2012 und hinsichtlich der übrigen Steuern ab dem 1. Januar 2013. Es handelt sich um ein Erstabkommen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Vereinigte arabische Emirate