Säule 3a: Ab 1.1.2025 können Beiträge nachträglich in Form von Einkäufen einbezahlt werden
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Diese Neuerung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.