Staats- und Jugendanwaltschaft: Regierungsrat legt Neuordnung von Wahl und Anstellung vor
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat beschlossen, dem Landrat eine Vorlage zur Neuordnung des Wahl- und Anstellungsverfahrens der Staats- und Jugendanwaltschaft zur Zustimmung zu unterbreiten. Gemäss der Vorlage soll der Landrat künftig nur noch die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt wählen, während die übrigen Staats- und Jugendanwälte unbefristet durch den Regierungsrat angestellt werden.