Aktualisierung am 23.10.2013: Botschaft des Bundesrates erschienen
Mit ihrer Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» will die CVP eine Stärkung der Familie erreichen und die heute existierende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen. Bei den Steuern sollen die Ehepaare eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Im Sozialversicherungsrecht sollen verheiratete Rentnerehepaare nicht schlechter gestellt sein als Rentnerkonkubinatspaare.
Bundesrat sistiert eigene Vorlage aufgrund Kritik in der Vernehmlassung
Für den Bundesrat hat die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer ebenfalls eine hohe steuerpolitische Priorität. Er schickte deshalb im vergangenen Jahr Vorschläge für eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. Die Ergebnisse zeigen jetzt aber, dass offensichtlich wenig Konsens darüber besteht, wie die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren genau zu erfolgen hat. Der vorgeschlagene «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Unter anderem wurde der erhöhte Verwaltungsaufwand bemängelt und das Modell als zu wenig transparent beurteilt. Insbesondere zeigten sich aber zu unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform von Ehepaaren. Strittig bleibt, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat und welches der möglichen Besteuerungsmodelle die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte am besten abzubilden vermag. Sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen ferner in Bezug auf die Belastungsrelationen zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Der Bundesrat hat die Kritik zur Kenntnis genommen und die am 29. August 2012 in die Vernehmlassung gegebene Vorlage vorläufig sistiert.
Verfassungsbestimmung als Chance für Konsensfindung
Der Bundesrat ist aber weiterhin gewillt, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren zu beseitigen. Mit der Empfehlung zur Annahme der CVP-Volksinitiative will er eine verfassungskonforme Besteuerung erreichen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung festgeschrieben. Dies würde die Chancen wesentlich erhöhen, in der Folge einen Konsens zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.
Bundesrat sieht keine Benachteiligung der Ehepaare bei Sozialversicherung
Bei den Sozialversicherungen gibt es heute in einer Gesamtbetrachtung Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren. Zwar sind die Renten von AHV und IV für zwei Verheiratete auf 150 Prozent zweier Maximalrenten plafoniert, während für Unverheiratete keine solche Plafonierung besteht. Trotzdem sind die Verheirateten insgesamt bessergestellt, denn sie können von AHV und IV Leistungen erhalten oder von Beitragserleichterungen profitieren, die Konkubinatspaaren nicht zustehen. Auch in anderen Sozialversicherungen wie der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung werden Ehepaare speziell geschützt und gegenüber den anderen Versicherten finanziell privilegiert. Nach Ansicht des Bundesrats gibt es bei den Sozialversicherungen somit keine Benachteiligung von Ehepaaren, die zu korrigieren wäre.Bei einer Annahme der Initiative können sich die Änderungen somit auf die Ehepaarbesteuerung beschränken. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die Initiative wurde am 5. November 2012 eingereicht.
Weitere Informationen zum Thema
Botschaft des Bundesrates vom 23.10.2013 (ergänzt am 23.10.2013)