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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

Steuerkarussell

05.08.2009
Das Steuerkarussell bei den Unternehmenssteuern dreht in der Schweiz weiter nach unten. An der Spitze der Dynamik stehen dabei Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel Landschaft, wie der neueste BAK Taxation Index von BAK Basel Economics (BAKBASEL) zeigt.Die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in der Schweiz sank im Zeitraum 2007 bis 2009 teils deutlich, wie BAKBASEL am Montag mitteilte. Deutlich verbessert im innerschweizerischen Vergleich hätten sich gemäss einer entsprechenden Studie vor allem Appenzell-Ausserrhoden, Schaffhausen und Baselland.Erstellt wurde die Studie von BAKBASEL und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Im Vergleich der für 16 Kantone vorhandenen Ergebnisse weist Appenzell-Ausserrhoden mit 10,8 Prozent die geringste Unternehmenssteuerbelastung auf, gefolgt von Obwalden mit 11,1 Prozent.

Auch Hochqualifizierte zahlen weniger

Rückläufig sei auch die Steuerbelastung auf dem Einsatz hochqualifizierter Arbeitskräfte, hiess es weiter. Mit Entlastungen würden dabei vor allem St. Gallen und Luzern hervorstechen. An der Spitze lägen Zug, Obwalden und Schwyz mit 24, 24,5 und 24,6 Prozent bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit 100'000 Euro Einkommen.Generell könnten die Steuerunterschiede indes innerhalb von Kantonen grösser sein als zwischen ihnen. Im Index wurde die innerkantonale Streuung erstmals berücksichtigt, wobei alle Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern einbezogen wurden. Wegen der schlechten Finanzlage vieler Kantone erwartet BAKBASEL vorerst eine Verlangsamung des Steuerwettbewerbs.Quelle: sda

Revision StHG

15.07.2009
Die Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG über den Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft wird einzig vom Mieterverband kritisiert und abgelehnt. Er kritisiert, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer einmal mehr steuerlich besser gestellt werden als Mieterinnen und Mieter. Aus steuersystematischer Sicht gebe es keine guten Gründe, weshalb bei Ersatzbeschaffungen ein Steueraufschub gewährt werden solle, schreibt der Mieterverband in seiner Vernehmlassungsantwort.Ein Steueraufschub diene einzig dazu, Wohneigentümern den Verkauf ihres bisherigen Wohnobjekts, respektive den Kauf eines anderen finanziell zu vergünstigen.Die vorgeschlagene Revision will die Berechnungsmethode bei der Grundstückgewinnsbesteuerung festlegen, da diese im Steuerharmonisierungsgesetz bisher nicht vorgeschrieben war. Es geht darum, die zurzeit angewendete absolute Methode durch eine relative Methode zu ersetzen und dies gesetzlich festzuhalten.Bei der absoluten Methode wird beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum und dem Kauf von Neuem nur der reinvestierte Teil des Gewinns aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird.Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt.

Bürgerliche Parteien begrüssen Revision

FDP, SVP und CVP begrüssen die Revision einhellig, weil damit die berufliche Mobilität gefördert und erleichtert wird. Die FDP begründet ihre Unterstützung damit, dass mit der relativen Methode es sich auch lohnt, teureres Wohneigentum mit günstigerem zu ersetzen. Die CVP moniert zusätzlich, dass "der Methodenwechsel 'nur' die Ausgestaltung des Steueraufschubs betrifft", und keine massie Reduktion der Steuereinnahmen für die Kantone zur Folge hat.