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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Thurgau – TG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Thurgau.

TG - Regierungsrat skeptisch bezüglich Abzug von Weiterbildungskosten

25.06.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeigt sich in seiner Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten skeptisch, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit des Abzuges von Aus- und Weiterbildungskosten tatsächlich die erhoffte Vereinfachung bringt. Er schlägt die Erhöhung des maximalen Abzuges vor. Weiter fordert er, dass zwischen Weiterbildung und konkreter Tätigkeit auch weiterhin ein unmittelbarer Bezug gegeben sein müsse.Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, das grundsätzlich Kosten der Aus- und Weiterbildung, die mit dem Beruf zusammenhängen, von den Steuern abgezogen werden können. Einzig die Kosten für eine berufliche Erstausbildung und die Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung sollen weiterhin ausgenommen bleiben. Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll der neue Aus- und Weiterbildungskostenabzug auf 4 000 Franken begrenzt werden.Nach Meinung des Regierungsrates des Kantons Thurgau können die vom Bundesrat verfolgten Ziele nur teilweise erreicht werden. Er macht deshalb zwei Vorschläge zur Verbesserung der Vorlage.
  • Zum einen ist er der Ansicht, dass der Höchstbetrag von 4 000 Franken erhöht werden soll. Er begründet dies damit, dass die meisten Fortbildungslehrgänge höhere Kosten verursachten als die vorgesehenen 4 000 Franken und dass es zu Unterschieden im Bereich des Lohnausweises kommen würde. Der Arbeitgeber hat Weiter- und Ausbildungskosten, die er für den Mitarbeiter bezahlt hat, nur dann auf dem Lohnausweis zu deklarieren, wenn diese mehr als 12 000 Franken betragen. Deshalb soll der abzugsfähige Höchstbetrag der gleiche sein wie auf dem Lohnausweis.
  • Zum andern ist der Regierungsrat überzeugt, dass in der Praxis die Abgrenzung von abzugsfähigen Fortbildungskosten von den Kosten für die Ausübung eines Hobbys zu ausufernden Diskussionen führen wird. Es sei nicht einsichtig, weshalb beispielsweise die Ausbildung zum Tauchlehrer steuerlich abzugsfähig sein soll, nicht aber die Salsa-Tanzstunden, die eine Person bei entsprechendem Niveau befähigen können, als Salsa-Tanzlehrer den Lebensunterhalt zu verdienen. Die angestrebte Vereinfachung dürfte damit gefährdet sein. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, dass auch künftig ein unmittelbarer Bezug zu einer konkreten Tätigkeit im Bereich der Fortbildung bestehen müsse. Er führt dabei das Beispiel eines Bäckers an, der sich zum Tauchlehrer ausbildet, und fordert, dass der Bäcker auch Erwerbseinkünfte als Tauchlehrer erzielen müsse.

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Eigenmietwert - Besteuerung in der Schweiz und in den Kantonen

23.06.2010
Die ESTV hat heute die überarbeitete Publikation zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz veröffentlicht, die einen Überblick über die geltende Regelung im Bund (im DBG) und in den Kantonen gibt. Auf Grund der sehr umstrittenen Besteuerung und der momentanen Revisonsbestrebungen ist allerdings davon auszugehen, dass diese Publikation in Kürze wieder wird überarbeitet werden müssen.Betreffend diese Bestrebungen zur Aufhebung oder Revision der Eigenmietwertbesteuerung äussert sich die neue Broschüre wie folgt:Die Regelung ist politisch nicht unbestritten; eine ganze Reihe von meist kantonalen Vorstössen zielte in der Vergangenheit auf eine Änderung der Mietwertbesteuerung in der Schweiz ab. Auf eidgenössischer Ebene wurde 1993 die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) eingereicht, welche die Förderung des Erwerbs sowie die Erhaltung von selbst genutztem Wohneigentum u.a. mittels Festsetzung massvoller Eigenmietwerte bezweckte.Obwohl diese Initiative im Februar 1999 sowohl von Volk und Ständen klar abgelehnt wurde, setzte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements im Anschluss an die Volksabstimmung die Expertenkommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) ein. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, Varianten verfassungskonformer Vorschläge für einen ertragsneutralen Systemwechsel auszuarbeiten. Die KES-Erkenntnisse flossen denn auch in den Wohneigentumsteil der Botschaft zum Steuerpaket 2001 ein. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugunsten einer grosszügigeren Ausgestaltung der Unterhaltskosten modifiziert. Dies war ein mitentscheidender Faktor für die Ablehnung des Steuerpakets anlässlich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004.In jüngster Zeit haben sich Systemwechsel-Forderungen wieder gehäuft: Zum einen wurde vom Parlament eine entsprechende Motion (05.3864) überwiesen, zum andern reichte der HEV am 23. Januar 2009 die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» mit 111 861 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zu ermöglichen, das ihnen einmalig und für die Zukunft bindend offen lässt, ob der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum weiterhin besteuert werden soll oder nicht. Im zweiten Fall entfielen die Abzüge für die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie für die Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten Dritter. Hingegen blieben Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken weiterhin abziehbar.Der Bundesrat hielt in einem Grundsatzentscheid fest, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der einen Systemwechsel für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit nur noch beschränkten Abzugsmöglichkeiten vorsieht. Im November 2009 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Weitere Informationen zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz

TG - Staatssteuerertrag und Gesamtsteuerfüsse 2010

31.05.2010
Das statistische Amt des Kantons Thurgau hat heute eine neue Publikation zum Staatssteuerertrag 2009 und den Gesamtsteuerfüssen 2010 publiziert. Daraus geht hervor, dass der Kanton Thurgau im Jahr 2009 rund 549 Millionen Franken (brutto) an Staatssteuern eingenommen hat, gut zwölf Millionen Franken oder zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steuerfüsse sind in rund der Hälfte der Gemeinden gesenkt worden.

Erträge bei natürlichen Personen gesteigert

Das positive Ergebnis ist ausschliesslich auf die steuerlichen Erträge von natürlichen Personen zurückzuführen. Ihr Beitrag belief sich auf 497 Millionen Franken, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von vier Prozent bedeutet (19,1 Millionen Franken). Bei den Steuererträgen der juristischen Personen machte sich hingegen der Konjunkturrückgang bemerkbar. Sie brachen um zwölf Prozent auf 52 Millionen Franken ein (7,1 Millionen Franken weniger als im Vorjahr). Da bei weitem der grösste Teil der Steuereinnahmen durch natürliche Personen geleistet wird (91 Prozent), vermochte dies das positive Ergebnis nicht zu kehren und machte sich auch bei der Stezuerkraft pro Einwohner bemerkbar. Diese stieg im Vergleich zum Vorjahr um kanpp 20 Franken auf 1'767 Franken.Die steuerkräftigsten Gemeinden konzentrieren sich hauptsächlich am See sowie im Zentrum Frauenfeld und dessen Umgebung.

Steuerfusssenkungen 2010 in vielen Gemeinden

Dank der Senkung des Staatssteuerfusses von 127 Prozent auf 117 Prozent profitieren 2010 alle Thurgauer Steuerpflichtigen von niedrigeren Gesamtsteuerfüssen. Zudem setzte exakt die Hälfte der 80 Thurgauer Gemeinden ihren Gemeindesteuerfuss herunter. Alle anderen Gemeinden liessen ihren Steuerfuss unangetastet.Der Gesamtsteuerfuss, welcher sich aus den Teilsteuern Staatssteuer, Gemeindesteuer, Schul- und Kirchensteuer zusammensetzt, ist sogar noch zahlreicher gesunken. Für evangelische Steuerpflichtige ging er in 53 Gemeinden um mehr als zehn Prozentpunkte zurück (10 Prozentpunkte = Effekt der Staatssteuerfussreduktion). Aus Sicht katholischer Steuerpflichtiger ist er in 57 Gemeinden um über zehn Prozentpunkte gerutscht. Auch die juristischen Personen kommen in den Genuss tieferer Gesamtsteuerfüsse und profitieren in knapp 60 Gemeinden von Senkungen von über zehn Prozentpunkten. Am stärksten werden die Steuerpflichtigen in den Gemeinden Ermatingen, Berlingen und Lommis entlastet, wo sich der Gesamtsteuerfuss um 20-25 Prozentpunkte reduzierte.Am steuergünstigsten ist schon seit Jahren ist die Gemeinde Bottighofen. Aber auch Salenstein, Ermatingen und Münsterlingen haben mit einem Gesamtsteuerfuss von unter 260 Prozent sehr tiefe Ansätze. Eine relativ hohe Steuerbelastung haben im Thurgau die Steuerpflichtigen der Gemeinden Birwinken, Salmsach, Hohentannen, Homburg, Bischofszell und Raperswilen (Steuersätze von über 320 Prozent).

Durchschnittlicher Gesamtsteuerfuss im TG bei 296%

Der durchschnittliche Gesamtsteuerfuss liegt sowohl für natürliche als auch juristische Personen bei 296 Prozent. Vor fünf Jahren war der durchschnittliche Gesamtsteuerfuss der Thurgauer Gemeinden deutlich höher und lag bei rund 320 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Statistisches Amt des Kantons Thurgau
Ausführliche Resultate zum Staatssteuerertrag 2009 und den Gesamtsteuerfüssen 2010

TG - Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kommt zustande

01.05.2010
Wie die Regierung des Kantons Thurgau gestern mitgeteilt hat, ist die kantonale Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung – Schweizer und Ausländer gleich behandeln» formell zustandegekommen. Gemäss Staatskanzlei wurde das Begehren 4240 mal (gültig) unterschrieben.Am 20. April 2010 ist der Staatskanzlei die Volksinitiative eingereicht worden. Sie verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, wie sie bis anhin unter gewissen Bedingungen zuziehenden Ausländern im Kanton Thurgau gewährt wurde. Die Staatskanzlei hat 4240 gültige Unterschriften ermittelt, nötig für die Einreichung einer Volksinitiative sind 4000 gültige Unterschriften.Am meisten Unterschriften wurden mit 967 im Bezirk Arbon gesammelt, gefolgt vom Bezirk Frauenfeld mit 806 Unterschriften. 652 Unterschriften stammen aus dem Bezirk Kreuzlingen, 649 aus dem Bezirk Bischofszell. Dahinter folgen der Bezirk Weinfelden mit 443 Unterschriften, der Bezirk Münchwilen mit 408 Unterschriften, der Bezirk Steckborn mit 221 Unterschriften sowie der Bezirk Diessenhofen, wo 98 Unterschriften gesammelt wurden.Der Grosse Rat hat nun innerhalb eines Jahres über die Initiative zu befinden.

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

TG - Steuerstatistik 2007

29.03.2010
Aus den soeben erschienenen Statistischen Mitteilungen «Steuerstatistik 2007: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen» des statistischen Amtes des Kantons Thurgau geht hervor, dass die steuerbaren Einkommen und Vermögen im Kanton Thurgau zwischen 2006 und 2007 kräftig zulegten. Überproportional dazu beigetragen haben die elftausend einkommensstärksten Thurgauerinnen und Thurgauer, die im Jahr 2007 für 37 Prozent des Einkommenssteuerertrags aufkamen. Demgegenüber verfügte beinahe jeder zehnte Steuerpflichtige über kein steuerbares Einkommen, mehr als jeder zweite über kein steuerbares Vermögen.Im Kanton Thurgau erwirtschafteten im Jahr 2007 rund 150'000 Steuerpflichtige ein steuerbares Einkommen von insgesamt gut 7 Milliarden Franken. Dies sind 407 Millionen Franken oder 6,2 % mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt verfügten die Thurgauer Steuerpflichtigen im Jahr 2007 über ein steuerbares Einkommen von 46'455 Franken - rund 1'700 Franken oder 3,9 % mehr als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Teuerung von 0,7 % hatte im Jahr 2007 somit der durchschnittliche Thurgauer Steuerpflichtige real gut 3 % mehr in der Tasche als ein Jahr zuvor.

Einkommensstärkste Steuerpflichtige bringen grossen Teil der Steuererträge ein

Die Verteilung der steuerbaren Einkommen ist allerdings sehr ungleich. Etwas mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen (51,6 %) verfügt über ein steuerbares Einkommen von weniger als 40'000 Franken. Dieser Personenkreis trug 11 % zu den Einkommenssteuererträgen (Ertrag der einfachen Steuer zu 100 Prozent) bei.Ganz anders präsentiert sich das Bild am oberen Rand der Einkommensskala: Die gut 1 % der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von 200'000 Franken und mehr generierten gut 15 % des einfachen Steuerertrags, die rund 6 % der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 100'000 und 200'000 Franken kamen für weitere 22 % des einfachen Steuerertrags auf. Aber auch die mittleren Einkommensklassen (40'000 bis 100'000 Franken) trugen überdurchschnittlich zum Steueraufkommen bei.

Überproportionaler Beitrag der Selbständigerwerbenden

Die Selbständigerwerbenden machten im Jahr 2007 rund 7 % der Steuerpflichtigen aus, trugen jedoch beinahe 10 % zum einfachen Steuerertrag bei. Die zwei Drittel unselbständigerwerbende Steuerpflichtigen kamen für knapp 73 % des Steuerertrags auf. Mehr als 20 % der Steuerpflichtigen sind Rentner, auf sie entfielen im Jahr 2007 15 % des Steuerertrags.

Ansehnliche Zunahme der steuerbaren Vermögen

Das steuerbare Vermögen aller natürlichen Personen im Kanton Thurgau summierte sich im Jahr 2007 auf 31,7 Milliarden Franken, das sind 5,4 % mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt verfügten die Thurgauer Steuerpflichtigen über ein steuerbares Vermögen von mehr als 210'000 Franken - gut 6'000 Franken oder 3,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Etwas höher liegen die steuerbaren Vermögen pro Steuerpflichtigem in den Seebezirken Kreuzlingen, Steckborn und Arbon.Im Allgemeinen ist die Verteilung der Vermögen deutlich ungleicher als jene der Einkommen. 57 % der Steuerpflichtigen wiesen im Jahr 2007 kein steuerbares Vermögen aus. Die knapp 4 % der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als einer Million Franken hingegen kamen für 62 % der einfachen Vermögenssteuern auf. Praktisch der gesamte Vermögenssteuerertrag wird durch weniger als ein Drittel aller Steuerpflichtigen generiert.

Weitere Informationen

Ausführliche Statistik

TG - Regierungsrat für Abschaffung Eigenmietwert

12.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auf drei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende, einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Heimatschutzmassnahmen.Das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu. Ziel der Revision müsse sein, die Gesellschaft steuerlich zu entlasten, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dürfe nicht zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Insbesondere bei der Besteuerung des Zweitwohnungsbesitzes müssten deshalb Mechanismen eingebaut werden, die sich ausschliesslich an den tatsächlichen Steuerausfällen der Standortkantone orientierten, führt der Regierungsrat aus.Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei den Abzugsmöglichkeiten seien nachvollziehbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, da auch die wirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels zu bedenken seien. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Ersterwerb einer Liegenschaft nach wie vor steuerlich unterstützt. Damit werde indirekt auch die Erstellung und Sanierung von Immobilien gefördert, womit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten blieben, ist der Regierungsrat überzeugt. Zu bedenken sei, dass der Systemwechsel im Finanzsektor zu einer vermehrten Amortisation der Hypotheken bei den Privatkunden führen dürfte. Das Hypothekargeschäft sei insbesondere für Kantonal- und Raiffeisenbanken, aber auch für Grossbanken, nicht unerheblich.Direkt zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons TG zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

TG - Kinderbetreuungsabzug

10.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat mit einer Verordnungsänderung in Bezug auf den Kinderbetreuungsabzug eine Beschränkung beseitigt.Nach bisheriger Regelung konnte nur jemand, der einer Vollzeittätigkeit nachging, den vollen Abzug von 4000 Franken geltend machen, bei Teilzeitpensen wurde verhältnismässig gekürzt.Diese Bestimmung hat der Regierungsrat nun an die Praxis in anderen Kantonen sowie an das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern angepasst und die Einschränkung beseitigt. Neu kann der Maximalbetrag auch bei Teilzeitpensen ungeschmälert zum Abzug gebracht werden, soweit während dieser Teilzeittätigkeit tatsächlich Auslagen von mindestens 4000 Franken entstanden sind.

TG - Pauschalbesteuerung

10.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) zu ergänzen (Anpassung der Bemessung). Ausserdem hat er die Steuerverordnung so angepasst, dass eine Pauschalbesteuerung künftig widerrufen werden kann.Infolge der jüngsten politischen Diskussionen im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung hat der Regierungsrat die Steuerverordnung in diesem Punkt modifiziert und angepasst.Die Pauschalbesteuerung bemisst sich (acuh weiterhin) nach dem Lebensaufwand der in der Schweiz wohnhaften, aber nicht erwerbstätigen steuerpflichtigen Person.Die Berechnung der Steuer nach Aufwand beruhte dabei bisher auf dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige sowie das Zweifache des Pensionspreises für die Unterkunft und Verpflegung für die übrigen Steuerpflichtigen. Neu: Diese Sätze erhöhte der Regierungsrat auf das Zehn-, beziehungsweise Vierfache. Ferner hat er die Steuerverordnung dahingehend ergänzt, dass bei einer pauschal besteuerten Person, die unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Steuerbehörden gemacht hat, die entsprechende Besteuerung widerrufen und durch eine ordentliche Besteuerung ersetzt werden kann.