UR: Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2025
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,31 Prozent erhöht. Folglich gelten für das Steuerjahr 2025 höhere Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.