In seiner Sitzung vom 16. März 2021 hat der Staatsrat die Vernehmlassung erteilt, den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angepasst werden, die sich auf die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen beziehen. Die vorliegende Revision schreibt darüber hinaus die langjährige Praxis der Kantonalen Steuerverwaltung fest, wonach bei Überführung eines Grundstücks vom Geschäfts- ins Privatvermögen auch dann ein Steuerabschlag von 50 % (für die Kantonssteuer) möglich ist, wenn das Grundstück anschliessend unentgeltlich an ein Kind übertragen wird. Der Frist der Vernehmlassung läuft am 14. Juni 2021 ab.