UR: Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2023
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2022 beträgt 112,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Jahre 2012 um 2,09 Prozent erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2023 die im Steuergesetz in Frankenbeträge festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erhöhen.