Das Steueramt des Kantons Zürich hat letztes Jahr 1‘500 neue Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen erhalten und 1‘400 Fälle abgeschlossen. Das sind gemäss Steueramt so viele wie noch nie seit der Einführung der so genannten Mini-Steueramnestie. Dem Kanton und den Gemeinden sind dadurch total 73 und dem Bund weitere 20 Millionen Franken an Nachsteuern zugeflossen.Seit 2010 besteht die vom Bund eingeführte Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige für nicht deklarierte Einkommen und Vermögen. Die Steuerpflichtigen können einmal in ihrem Leben eine solche Anzeige machen – sie müssen dann zwar Nachsteuern auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse.Diese Möglichkeit hat im Kanton Zürich dazu geführt, dass die Zahl von zuvor rund 350 Selbstanzeigen pro Jahr sprunghaft auf 1‘400 gestiegen ist (2010). Nach einem vorübergehenden Rückgang auf 850 neue Fälle im Jahr 2012 haben die Zahlen wieder stark angezogen und im abgelaufenen Jahr mit 1‘500 neuen Selbstanzeigen ein Rekordniveau erreicht (Vorjahr: 1‘300). Die Finanzdirektion führt diese Zunahme auf die intensivierte öffentliche Diskussion über nicht deklarierte Einkommen und Vermögen sowie auf geplante gesetzliche Anpassungen in diesem Bereich zurück.Die auf maximal zehn Jahre aufgerechneten Einkommen aus den im vergangenen Jahr erledigten 1‘400 Selbstanzeigen ergaben rund 203 Millionen Franken. Bei den Vermögen wurden kumuliert 7‘013 Millionen Franken erfasst. Die damit nachhaltig aufgedeckten, das heisst fortan gegenüber dem Fiskus deklarierten Vermögen erreichten mit 1‘060 Millionen Franken einen Höchstwert, der die bis dahin registrierten 530 bis 660 Millionen Franken der Vorjahre deutlich übertrifft.
Selbstanzeigen betreffend Vermögen und Vermögenserträge überwiegen
Wie im Vorjahr betraf auch 2014 rund ein Drittel der erledigten Fälle bisher nicht deklarierte Einkommen, darunter zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen, Alimente, Renten, nicht gerechtfertigte Abzüge oder nicht verbuchte Umsätze. Zwei Drittel entfielen auf nicht deklarierte Vermögen und Erträge aus solchen Vermögen; darunter fallen zum Beispiel Wertschriften, Bankkonten, Gold, Kunstgegenstände, Liegenschaften, unverteilte Erbschaften, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Darlehen.
Selbstanzeigen auch bei Unternehmen im Trend
Der weitaus grösste Teil der Selbstanzeigen stammte von natürlichen Personen. Bei den juristischen Personen war aber ebenfalls eine Zunahme zu verzeichnen: Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr 27 Fälle erledigt. Bei 15 der rund 1‘400 erledigten Fälle resultierte für Kanton, Gemeinden und Bund ein Steuerertrag von je mehr als einer Million Franken. Insgesamt konnten der Kanton und die Gemeinden im vergangenen Jahr rund 73 Millionen und der Bund nochmals 20 Millionen Franken aus Nachsteuern verbuchen. Im Vorjahr waren es 42 und 10 Millionen Franken gewesen.
Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 6.1.2015