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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

BS - Teilrevision Steuerverordnung

28.03.2011
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Steuerverordnung geändert. Dies wurde einerseits nötig, weil im Steuergesetz im Laufe des letzten Jahres einige Änderungen vorgenommen worden sind, die auch die Anpassung der Verordnung erfordert haben. Darüber hinaus hat sich natürlich auch die Steuerpraxis weiter entwickelt, was zu weiteren Verordnungsänderungen Anlass gegeben hat.

Die wichtigsten Änderungen der Steuerverordnung Basel-Stadt im Überblick

  • Neufassung des §3 Abs. 2 - Trennung der Ehe
  • §§19 und 28 - Neufassung der Berufskosten bei unselbständiger Tätigkeit
  • §§112 und 114a - Quellensteuer-Abrechnung und Meldepflicht des Arbeitgebers
  • §§129 ff. - Änderung diverser Verfahrensbestimmungen

Weitere Informationen zur Teilrevision der Basler Steuerverordnung

Übersicht über die Änderungen der Steuerverordnung des Kantons Basel-Stadt (Geänderte Artikel)

Eigenmietwert - Ständerat für Abschaffung

15.03.2011
Der Ständerat hat an seiner gestrigen Debatte beschlossen, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, und zwar nicht nur für Rentner, sondern unabhängig vom Alter des Hausbesitzers. Unterhaltskosten sollen trotzdem bis zu CHF 6000 pro Jahr abzugsfähig bleiben, zudem sollen Schuldzinsen im Umfang von anfänglich bis zu CHF 6000 pro Jahr abgezogen werden können.Der Ständerat geht damit an sich weiter als die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV, die Anlass dafür war, dass das Geschäft überhaupt wieder auf den Tisch gekommen ist. An der Volksinitative selber fand der Ständerat vor allem darum kein Gefallen, weil damit zwei Kategorien von Hausbesitzern geschaffen würden.
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Der Systemwechsel soll nun also nach Ansicht des Ständerates generell - und nicht bloss auf die Rentnerhaushalte beschränkt - umgesetzt werden. Hinsichtlich der Wirkung eines solchen Schrittes gab es im Ständerat allerdings dann doch etwas unterschiedliche Ansichten und auch mahnende Stimmen, die Belastung könnte - auf Grund des beschränkten Unterhaltsabzuges - dann für viele Hausbesitzer höher werden als heute, und die angestrebte Vereinfachung könnte ausbleiben.

Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten - Botschaft veröffentlicht

04.03.2011
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten verabschiedet. Eine wesentliche Zielsetzung des neuen Gesetzes ist es, die kantonalen Unterschiede in der Auslegung der verschiedenen Bildungskostenbegriffe zu vereinheitlichen und so eine Vereinfachung herbeizuführen.

Abzug von bis zu CHF 6000 für «berufsorientierte» Aus- und Weiterbildungskosten

Mit der Botschaft wird bei der direkten Bundessteuer ein neuer Abzug der Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung von bis zu CHF 6000 beantragt. Im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf hat der Bundesrat diesen Betrag um 2000 Franken angehoben.  Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs in Bezug auf die Steuern der Kanone und Gemeinden frei festlegen.

Berufsorientierung als neues Kriterium

Während heute Bildungskosten nur abgezogen werden können, wenn sie mit dem aktuellen Beruf zusammenhängen oder für die zwingende berufliche Umschulung und den Wiedereinstieg notwendig sind, soll diese Abgrenzung nun mit dem neuen Gesetz keine Rolle mehr spielen. Ebenso sollen entstandene Kosten ungeachtet dessen abzugsfähig sein, ob die Aus- und Weiterbildung zu einer neuen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit führt, oder ob die Aus- und Weiterbildungskosten im direkten Zusammenhang mit der Erzielung des gegenwärtigen Erwerbseinkommens stehen.Anmerkung der Redaktion: Auch dieser neue Begriff der Berufsorientierung birgt potenziell doch einige Auslegungsschwierigkeiten. Man darf diesbezüglich auf die Beratungen im Parlament gespannt sein.
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Kein Abzug für die Kosten der Erstausbildung bis Sekundarstufe II

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gelten bis zum ersten Abschluss der Sekundarstufe II als Erstausbildung und sind damit nicht abziehbar. Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen, die nach dem ersten Abschluss der Sekundarstufe II absolviert werden, sind dahingegen steuerlich abziehbar. Wer keinen Abschluss der Sekundarstufe II hat, kann ab dem 20. Lebensjahr berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten abziehen, soweit es sich nicht um Ausbildungskosten im Hinblick auf den ersten Abschluss der Sekundarstufe II handelt.

Weitere Informationen zum neuen Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten


Redaktion und Kommentar: Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt) 

TG - Viele Weisungen überarbeitet

04.03.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau hat im Laufe der ersten zwei Monate des Jahres 2011 bei etlichen Weisungen der Steuerpraxis wichtige Änderungen, Ergänzungen oder Präzisierungen vorgenommen. Die Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die die Quellensteuer betreffenden Weisungen derzeit noch nicht auf dem neuesten, die Revision berücksichtigenden Stand sind.

Steuern Kanton Thurgau - Überarbeitete Weisungen Januar/Februar 2011

Weisung Nr. Name Grund Datum
StP 2 Nr. 5Steuerausscheidung - bewegliches PrivatvermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 2 Nr. 17Steuerausscheidung - TeilbesteuerungsverfahrenGesetzesänderung01.01.11
StP 20b Nr. 1Teilbesteuerung Einkünfte Beteiligungen im GeschäftsvermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 22 Nr. 1Einkünfte aus beweglichem VermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 30 Nr. 6AbschreibungenPraxisänderung01.01.11
StP 34 Nr. 19Versicherungsprämien sowie Zinsen von SparkapitalienGesetzesänderung Bund01.01.11
StP 34 Nr. 24KinderbetreuungskostenGesetzesänderung01.01.11
StP 34 Nr. 26Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische ParteienGesetzesänderung01.01.11
Stp 36 Nr. 6Kinder- und Ausbildungsabzüge getrennt besteuerter ElternGesetzesänderung Bund01.01.11
StP 37 Nr. 1Berechnung der EinkommenssteuerGesetzesänderung01.01.11
StP 38b Nr. 1LiquidationsgewinneGesetzesänderung01.01.11
StP 43 Nr. 1Bewertung VermögenGesetzes-/Praxisänderung01.01.11
StP 79 Nr. 8Ersatzbeschaffung von BeteiligungenGesetzesänderung01.01.11
StP 86a Nr. 1Veräusserung Mehrheitsbeteiligung an ImmobiliengesellschaftGesetzesänderung01.01.11
StP 127 Nr. 1Wirtschaftliche HandänderungGesetzesänderung01.01.11
StP 137 Nr. 1HandänderungssteuerPräzisierung01.01.11
StP 191 Nr. 1Zinsen, BezugslimitenGesetzesänderung01.01.11
StP 198 Nr. 1Gesetzliches PfandrechtGesetzesänderung01.01.11
StP 204 Nr. 1NachsteuerverfahrenPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 208 Nr. 1SteuerhinterziehungPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 210 Nr. 1Teilnahme an einer SteuerhinterziehungPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 211 Nr. 1Verheimlichung oder Beiseiteschaffen von NachlasswertenPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 215 Nr. 1SteuerbetrugPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 216 Nr. 1Nichtablieferung von QuellensteuernPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 23 Nr. 2Entgeltliches und unentgeltliches WohnrechtPraxisänderung24.02.11
StP 31 Nr. 1Ersatzbeschaffung von AnlagevermögenPräzisierung/Ergänzung24.02.11
StP 162 Nr. 1ErmessensveranlagungPraxisänderung24.02.11

SZ - Neue Weisungen im Steuerbuch Schwyz

04.03.2011
Im Laufe des Februar ist im Kanton Schwyz eine neue Weisung über den Abzug von Liegenschaftskosten veröffentlicht worden. Die neue Weisung enthält im Anhang auch einen Ausscheidungskatalog, der im Detail aufzeigt, welche Liegenschaftskosten wie weit zum Abzug zugelassen werden.Diverse andere Weisungen wurden überarbeitet und stehen in geänderter Form seit Kurzem ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Neue Weisungen Steuerbuch Schwyz - Direkt zu den Downloads

SH - Regierungsrat will Steuern senken

03.03.2011
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will die Steuern senken. Dies liege drin, weil sich die wirtschaftliche Situation des Kantons Schaffhausen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Zudem will man natürlich im «Steuerwettbewerb» nicht hintanstehen.Die nun präsentierte Vorlage zur Revision des Steuergesetzes hat vier Hauptstossrichtungen:
  • Entlastung der KMU,
  • Senkung der Gewinnsteuer für juristische Personen,
  • Senkung der Vermögenssteuer und
  • Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit kleineren und mittleren Einkommen.
Insgesamt machen die steuerlichen Entlastungen gemäss Berechnungen 13,5 Mio. Franken bei der Kantonssteuer und 11,7 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern aus.

Steuerliche Entlastung von KMU

Die Schaffhauser KMU sollen mit gezielten Massnahmen entlastet und gestärkt werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Besteuerung der Liquidationsgewinne zu einem reduzierten Satz, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird, die Erleichterung bei Ersatzbeschaffung auf betriebsnotwendigem Anlagevermögen und weiteren Erleichterungen.
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Senkung des Gewinnsteuersatzes

Bei den juristischen Personen soll der Gewinnsteuersatz von bisher fünf auf vier Prozent gesenkt werden. Damit sollen vor dem Hintergrund des Steuerstreites zwischen der Schweiz und der EU einerseits und nach dem Auslaufen des Bonny-Beschlusses anderseits rechtzeitig Massnahmen getroffen werden, damit der Kanton und seine Gemeinden weiterhin günstige Rahmenbedingungen anbieten können.

Senkung des Höchststeuersatzes bei der Vermögenssteuer

Ein weiterer Schwerpunkt ist bei der Vermögenssteuer vorgesehen,  wo der Höchststeuersatz von 2,3 Promille auf 1,8 Promille gesenkt werden soll. Motiv dieses Vorschlags ist die Angleichung der Steuerbelastung an die Nachbarkantone.

Entlastung von Haushalten mit kleinen Einkommen

Personen mit kleinen sollen durch die Anpassung der Einkommensgrenze, für die keine Steuer zu entrichten ist, auf 7'200 Franken für alleinstehende und 13'800 Franken für verheiratete Steuerpflichtige entlastet werden. Anmerkung: Der Regierungsrat spricht hier von einer Entlastung auch der mittleren Einkommen. Diese dürften aber durch das blosse Anheben dieser Einkommensgrenze (und dem Wegfall der ersten Stufe) meines Erachtens kaum entlastet werden...

Anpassungen an Vorgaben des Bundesrechts

Neben den vier Hauptteilen werden zahlreiche weitere Änderungen des Steuergesetzes vorgeschlagen. Es handelt sich dabei zum grössten Teil um Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um
  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und
  • die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen

Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderung gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Entlastungen der natürlichen Personen sowie die Anpassungen aufgrund des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes sollen am 1. Januar 2012 und die Entlastung der juristischen Personen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur geplanten Steuergesetzrevision


Quelle: Medieninformation des Finanzdepartements des Kantons Schaffhausen. Redaktion und Kommentar: Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt)

GE - Stimmvolk gegen erweiterte Steueramnestie

14.02.2011
Das genfer Stimmvolk hat die Vorlage für eine erweiterte Steueramnestie, welche Personen, die sich bis Ende 2011 selber wegen Steuerhinterziehung angezeigt hätten, einen Nachsteuer-Rabatt von 70% gewähren wollte, bachab geschickt. Es bleibt damit auch für den Kanton Genf bei der Bundeslösung.Die Idee, die hinter der Gesetzesvorlage stand, war, dass bei einem grosszügigeren Angebot mehr Steuersünder zu einer Selbstanzeige animiert würden. Die Legalität dieses Ansinnens war allerdings bereits im Vorfeld äusserst umstritten. Für die Linke verletzte die Vorlage das Recht auf Gleichbehandlung und den Grundsatz der Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Fähigkeit.  Ende Januar hatten gar drei Mitglieder der Grünen Partei beim Bundesgericht gegen die Steueramnestie Beschwerde eingereicht.

BE - Volksvorschlag zur Autosteuer angenommen

14.02.2011
Der vom Komitee für eine gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern um Hannes Flückiger lancierte Volksvorschlag für tiefere Autosteuern wurde in der gestrigen Volksabstimmung vom Berner Stimmvolk hauchdünn mit 50.4% der Stimmen angenommen. Damit wird im Kanton Bern die Autosteuer um rund ein Drittel gesenkt.Das neue Gesetz tritt auf dem 1.1.2012 in Kraft. Neufahrzeuge der Effizienzklassen A und B, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2011 in Verkehr gesetzt werden, profitieren ebenfalls ab 1. Januar 2012 von der Vergünstigung.Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen:
  • [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]BE - Autosteuer: Volksvorschlag ist zustandegekommen[/intlink],
  • [intlink id="be-autosteuer-steuererleicherungen-aufgeschoben" type="post"]BE - Autosteuer: Steuererleicherungen aufgeschoben[/intlink] und
  • [intlink id="be-autosteuer-kommission-gegen-volksvorschlag" type="post"]BE - Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag[/intlink]

ZH - Einfachere Einsprache gegen Steuerveranlagung dank einheitlichem Steuerbescheid

10.02.2011
Steuerpflichtige im Kanton Zürich erhalten den Veranlagungsentscheid für die direkte Bundessteuer künftig gleichzeitig mit der Einschätzung für die Staats- und Gemeindesteuern.Bisher war es so, dass man, wollte man eine Einsprache gegen die Steuerveranlagung erheben, bezüglich Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuer separat und zu unterschiedlichen Zeitpunkten reagieren musste. Diesen Zustand, der natürlich ganz und gar nicht bürgerfreundlich ist, hat der Regierungsrat nun auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat hin beseitigt.

Änderung bei der Rechtsmittelfrist - Keine Gerichtsferien mehr

Damit die Einsprachefristen in jedem Fall gleichzeitig enden, war eine weitere Änderung nötig. Denn im Gegensatz zur direkten Bundessteuer standen bisher auf kantonaler Ebene die Rechtsmittelfristen während der Gerichtsferien still. Daher hat der Regierungsrat nun auf Mitte Jahr mit einer Änderung der Verordnung zum Steuergesetz den Fristenstillstand bei kantonalen Rechtsmittelverfahren in Steuersachen abgeschafft. Diese Vereinheitlichung ist in einer Vernehmlassung bei den betroffenen Stellen und Verbänden auf Zustimmung gestossen.