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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Internationales Steuerrecht

Hier finden Sie Aktuelle News zum internationalen Steuerrecht der Schweiz.

DBA Türkei

04.11.2009
Die Schweiz und die Türkei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde heute in Bern unterzeichnet. Es entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz bereits fünfzehn Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel ausgehandelt und paraphiert. Bereits unterzeichnet sind die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Das geltende DBA mit Spanien enthält eine automatische Meistbegünstigungsklausel, falls die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark im August 2009 aktiviert. Seit dem 25. September 2009 befindet sich die Schweiz auf der weissen Liste der OECD und vermeidet dadurch steuerliche Diskriminierungen und Nachteile durch die Staatengemeinschaft.Der Bundesrat legt demnächst National- und Ständerat eine Serie von einzelnen Botschaften vor, in denen er das Parlament um die Genehmigung der ersten unterzeichneten DBA ersucht. In den nächsten Wochen ist auch die Unterzeichnung der neu ausgehandelten und paraphierten Abkommen mit den Niederlanden, Polen und Japan vorgesehen.Die Neuverhandlung der DBA gehe, so der Bundesrat, zum Teil weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz habe nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Schiedsgerichtsklauseln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter sei erreicht worden, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: EFD

Die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb

03.11.2009
Wie steht die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb? Was sind die Eckpfeiler der Schweizer Steuerpolitik? Im Folgenden finden Sie die Rede von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Schweizer Steuerpolitik und zur Schweiz im  internationalen Steuerwettbewerb, gehalten anlässlich des 17. internationales Europa Forums Luzern, KKL Luzern, 2. November 2009 </strong><strong>Den Schweizerinnen und Schweizern liegt der Steuerwettbewerb im Blut. Er ist Ausfluss von Föderalismus und Demokratie. Die enge Mitsprache der Steuerzahlenden über Ausgaben und Einnahmen ihres Staatswesens begünstigt nicht nur einen gesunden Staatshaushalt, sondern auch das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat. Die Schweiz muss ihren Spitzenplatz im internationalen Steuerwettbewerb wahren. Der Bundesrat und der Finanzminister treiben die nötigen Reformen intensiv voran.<br /><br /><br /></strong>Sehr geehrte Damen und Herren<br /><br />Ich bin ja regelmässiger Gast in Luzern und im KKL. Erst im August war ich anlässlich des Lucerne Festivals just in diesem Saal und zwar zu den Klängen von Prokofjew und Mahler. Nach diesem "K" für "Kultur" ist nun konsequenterweise das "K" für "Kongress" an der Reihe. Ich danke dem Europa Forum Luzern herzlich für diese folgerichtige Einladung. Auch die Themenwahl hätte treffender kaum sein können.<br /><br />Der Steuerwettbewerb ist eines der häufigsten Themen, mit dem ich als Finanzminister konfrontiert werde. Viele loben ihn, manche kritisieren ihn, aber kaum jemand zweifelt an seiner Bedeutung. Diese hat sich in letzter Zeit noch akzentuiert. Ich will Ihnen als erstes das Geheimnis verraten, weshalb die Schweiz im Steuerwettbewerb schon immer erfolgreich gewesen ist. Als zweites erkläre ich Ihnen, wie ich mich dafür einsetze, dass dies auch in Zukunft so bleibt.<br /><br />Zuerst das Geheimnis - zugegeben ein offenes: Die Schweiz hat ein liberales Staatssystem, das ideale Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik bildet mit ihrem föderalistischem Aufbau und der direkten Demokratie:<br /><br />Der Schweizer Föderalismus belässt unseren 26 Kantonen weitestgehende Autonomie auch in ihrer Finanz- und Steuerpolitik. Jeder Kanton ist selbst verantwortlich für seine Haushaltpolitik und bestimmt auch frei über die Höhe seiner Steuern. Für die Schweiz ist Steuerwettbewerb daher kein Fremdwort. Im Gegenteil, er wurde uns sozusagen bei der Geburt unseres Bundesstaates in die Wiege gelegt. Der Steuerwettbewerb zwingt die öffentliche Hand dazu, verantwortungsvoll und sparsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen. Der Steuerwettbewerb trägt so ganz entscheidend zu gesunden Staatsfinanzen bei. Er garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen massvollen Staat und schützt ihr Eigentum vor ineffizienten Steuerkartellen. Das sollten wir auch bedenken, wenn uns in absehbarer Zeit eine Steuerharmonisierungs-Initiative zur Abstimmung vorliegen wird.<br /><br />Direkte Demokratie bedeutet ihrerseits, dass die Steuerpolitik von einer Mehrheit des Volkes mitgetragen werden muss. Das gilt sowohl für die Gemeinden und Kantone als auch für den Bund, also von der Gemeindeversammlung im Bären bis zur eidgenössischen Abstimmung, z.B. wie Ende September über die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur IV-Sanierung. Ein so erreichter gesellschaftlicher Grundkonsens ist nicht einfach garantiert, sondern muss fortlaufend gesichert und neu ausgehandelt werden. Dieses letzte Wort des Stimmvolkes auch in Steuersachen garantiert eine gemässigte Besteuerung.<br /><br />Föderalismus und Demokratie begünstigen aber nicht nur gesunde Staatsfinanzen. Sie haben darüber hinaus den wichtigen Effekt, das Vertrauen zwischen Bürger und Staat sicherzustellen, und zwar in beide Richtungen. <br /><br />Dieses Thema des gegenseitigen Vertrauens zwischen Bürger und Staat ist gerade derzeit von sehr grosser Bedeutung. In Zeiten der Finanz- und Wirtschaftkrise kämpfen alle Staaten mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben. Sie sehen sich gezwungen, Mittel und Wege zu finden, ihre Einnahmen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang glauben einige Staaten, die Wurzel allen Übels in der Steuerunehrlichkeit einiger ihrer Bürger, beziehungsweise im ungenügenden Informationsaustausch einzelner anderer Staaten zu erkennen. Eine solche Haltung erfüllt mich mit Sorge. Ich bin überzeugt, dass es ein schwerwiegender Fehler ist, wenn sich die Politik einseitig auf die Minderheit der Steuerhinterzieher konzentriert. Eine solche Politik vergisst die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler, die ihren Beitrag an die Staatsfinanzen gewissenhaft und korrekt leistet.<br /><br />Ich bin überzeugt: Je näher die Entscheide über Einnahmen und Ausgaben des Staates beim Bürger liegen, desto grösser ist auch die Akzeptanz der zu entrichtenden Steuern. Ich nehme an, niemand unter Ihnen zahlt gerne Steuern - ehrlich gesagt nicht einmal ich als Finanzminister, obwohl es bei mir quasi in den eigenen Sack geht. Aber Steuern sind der Preis für vielfältige öffentliche Leistungen. Je mehr wir aber über diese Leistungen und Steuern mitbestimmen können, desto eher können wir uns mit unserer eigenen Steuerpolitik identifizieren. Und desto höher ist damit unsere Steuermoral, weil wir dem Staat - der ja unser Staat ist - vertrauen können.<br /><br />Es steht dem Staat damit schlecht an, wenn er seinen Bürgerinnen und Bürgern misstraut und sie unter Generalverdacht stellt. Vielmehr muss er stets die Legitimität und Vertrauenswürdigkeit seines eigenen Steuersystems im Auge behalten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bürger ihrerseits das Vertrauen in den Staat verlieren. Es gibt nämlich auch einen Wettbewerb um die Gunst und das Vertrauen der Bürger, dem sich jeder Staat stellen muss. Und ich bin stolz darauf, dass die Schweiz auch in diesem Wettbewerb einen Spitzenplatz belegt.<br /><br />Atraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind aber kein Zustand, sondern ein permanenter Prozess. Ein Prozess, der in einem sehr dynamischen Umfeld stattfindet. Ich will Ihnen kurz darstellen, mit welchen Reformen ich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuersystems weiterhin sicherstellen will.<br /><br />Ein Meilenstein dazu ist die vom Parlament im Juni verabschiedete Mehrwertsteuer-Revision. Sie spart den Unternehmen ca. 10% an administrativer Belastung. Um ganze 30% wird diese Belastung abnehmen, wenn das Parlament auch den Einheitssatz und die Abschaffung der meisten Ausnahmen gutheisst. Für diese Reform gilt es nun zu kämpfen. <br /><br />Mit der nächsten Unternehmenssteuerreform, der Wettbewerbsreform, will der Bundesrat sodann die Unternehmen von unnötigen steuerlichen Hindernissen befreien und die Rechtssicherheit verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die Emissionsabgabe abschaffen, den Beteiligungsabzug für juristische Personen verbessern und steuerliche Hindernisse bei der Konzernfinanzierung beseitigen. Ausserdem sollen die Regelungen für die kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften angepasst werden.<br /><br />Insofern hat diese Reform auch mit der so genannten Steuerkontroverse mit der EU zu tun. Bekanntlich kritisiert die EU die kantonalen Regelungen für Holding- und Verwaltungsgesellschaften. Zwar ist die rechtliche Begründung der EU, es liege eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 vor, aus Sicht des Bundesrates nicht haltbar. Der Bundesrat hat daher Verhandlungen von Anfang an abgelehnt. Er führt aber mit der EU-Kommission einen konstruktiven Dialog. Bundesrat und Kantone arbeiten intensiv an diesem Thema. Wir wollen diese Kontroverse möglichst bald beenden. Wir müssen die für die Firmen äusserst wichtige Rechtssicherheit sicherstellen. Dabei sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Unternehmen weiterhin attraktiv bleiben. Die Wettbewerbsreform wird nach dem Willen des Bundesrates unsere Firmen jährlich um rund 500 Millionen Franken entlasten.<br /><br />Zur Stärkung des Schweizer Wirtschaftsstandorts gehört auch, dass unsere Steuerpolitik international anerkannt ist. In diesen Kontext gehört die erweiterte Amtshilfepolitik, wie sie der Bundesrat am 13. März dieses Jahres beschlossen hat. Wir sind künftig bereit, im konkreten, begründeten Einzelfall auf Anfrage - nicht hingegen bei so genannten Fishing Expeditions - auch bei Steuerhinterziehung international Amtshilfe zu leisten. Das Bankgeheimnis im Inland ist davon nicht betroffen. Die Schweiz hat damit den Tatbeweis erbracht, dass sie die verstärkte internationale Zusammenarbeit in Steuersachen unterstützt. Wir setzen diese Revision konsequent im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen um. Ein multilaterales Abkommen mit der EU will der Bundesrat nicht. Der Erfolg hat uns Recht gegeben. In kürzester Zeit haben wir über ein Dutzend solcher Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Die internationale Gemeinschaft hat dies bereits honoriert, und die OECD hat uns wieder von ihrer ominösen grauen Liste entfernt. Gleichzeitig ist es der Schweiz gelungen, im Rahmen dieser Verhandlungen wertvolle Verbesserungen für den Schweizerischen Werkplatz zu erreichen. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass das Parlament und allenfalls auch das Volk diese neuen Abkommen unterstützen werden.<br /><br />Die neue Amtshilfepolitik hat aber auch Auswirkungen auf weitere Dossiers, insbesondere auf das bestehende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Der Bundesrat hat signalisiert, dass die Schweiz für Gespräche offen ist, wenn die EU dies wünscht. Das heutige Abkommen enthält bekanntlich beträchtliche, allfällig zu schliessende Lücken. Die EU wird im Rahmen dieser Verhandlungen jedoch akzeptieren müssen, dass das Abkommen an die neue Ausgangslage, d.h. die umfassende Amtshilfe der Schweiz, anzupassen ist, damit das Gleichgewicht wieder hergestellt wird.<br /><br />Weiterhin kein Thema für die Schweiz ist der Übergang zu einem automatischen Informationsaustausch, wie ihn zahlreiche EU-Staaten praktizieren. Dieser ist nicht nur in Bezug auf seine Effektivität fragwürdig. Er läuft auch unserem Verständnis der Privatsphäre zuwider. Die Schweiz und die EU haben ausserdem mit dem Zinsbesteuerungsabkommen eine von beiden Seiten akzeptierte gleichwertige Lösung gefunden. Die Schweiz erhebt auf Zinszahlungen einen Steuerrückbehalt zugunsten des Wohnsitzlandes, was den Interessen des Auslandes letztlich besser dient als unzählige Meldungen von Namen von Steuerpflichtigen.<br /><br />Ein weiteres interessantes Projekt im internationalen Kontext ist die Idee einer so genannten Abgeltungssteuer. Mein Departement prüft derzeit in Zusammenarbeit mit den Banken, die diese Idee auch präsentiert haben, welches die Vor- und Nachteile eines solchen Systems wären.<br /><br />Zum Schluss verweise ich auch auf zwei Steuerreformen, die wir - der schwierigen Finanzlage zum Trotz - soeben abschliessen konnten: Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern sowie den Ausgleich der kalten Progression. Beide Reformen treten anfangs 2011 in Kraft. Die Schweiz hat damit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein starkes Signal ausgesendet für eine beständige wirtschafts- und bürgerfreundliche Steuerpolitik, die den Steuerzahlenden soviel Geld als möglich in der eigenen Tasche belassen will.<br /><br />Meine Damen und Herren: Abschliessend versichere ich Ihnen, dass der Bundesrat und ich als Finanzminister alles daran setzen, unseren Spitzenplatz im Steuerwettbewerb zu halten. Wir sind dafür bestens gerüstet. Damit wird unsere Steuerpolitik auch künftig "kkl" sein: konsequent, kundennah und liberal.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

Expertengruppe Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen wird aufgelöst

22.10.2009
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.10.2009 beschlossen, die Expertengruppe Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten per Ende Oktober 2009 aufzulösen. Gleichzeitig spricht er den Mitgliedern der Expertengruppe seinen Dank und seine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus.£more£<p>Die aus 15 Mitgliedern bestehende Expertengruppe wurde am 6. März 2009 eingesetzt mit dem Auftrag, den Bundesratsausschuss Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten zu beraten. Zu ihrem Leiter ernannte der Bundesrat Botschafter Manuel Sager, Chef der Politischen Abteilung V im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.</p><p>Die Expertengruppe wurde vor dem Hintergrund der damaligen Herausforderungen eingesetzt: der sogenannten "grauen Liste" der OECD und des sich abzeichnenden Rechtskonflikts in den USA im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen die UBS. Nach Auffassung des Bundesrates sind diese Themen auf strategischer Ebene - auch dank der vorzüglichen Arbeit der Expertengruppe - gelöst. In beiden Bereichen stehen weiterhin anspruchsvolle und zeitintensive Umsetzungsarbeiten an. Diese können jedoch von den zuständigen Bundesstellen auch ohne externe Begleitung ausgeführt werden.</p><h4>Adresse für Rückfragen:</h4>Roland Meier, Mediensprecher EFD, Tel. 031 322 60 86<h4>Herausgeber:</h4><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

OECD - Schweiz von der grauen Liste gestrichen

25.09.2009
Aufatmen auf dem Schweizer Finanzplatz: Die OECD hat die Schweiz wie angekündigt von der Grauen Liste der Steuerparadiese auf die Weisse Liste gezügelt. Dies belegt die am Freitagmorgen modifizierte Liste auf der OECD-Webseite.Die Schweiz befand sich seit April auf einer Grauen Liste von Ländern, welche den Austausch von Steuerinformationen nach OECD-Standard nicht in ihren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) integriert haben. Damit die Schweiz von dieser Liste gestrichen wird, forderte die OECD zwölf unterzeichnete DBA mit dem Standard.

Überblick über die abgeschlossenen Abkommen

Die zwölf neu ausgehandelten DBA schloss die Schweiz mit Katar, Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, die Färöer-Inseln, die USA und Spanien ab. Verhandlungen mit weiteren Ländern, wie etwa Deutschland, laufen. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstagabend (Ortszeit) am Rande der UNO-Generaldebatte in New York das zwölfte DBA mit Katar unterzeichnet.

Umsetzung noch unklar

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) gratulierte der Schweiz bereits am Donnerstag zur bevorstehenden Streichung. Generalsekretär Angel Gurría erinnerte aber auch daran, dass es mit der Unterzeichnung allein nicht getan sei. Die Abkommen müssten nun tatächlich umgesetzt werden. Die OECD werde zudem auch die Anwendung beobachten.Die Unterzeichnung bedeutet nämlich noch nicht, dass die neuen Regelungen auch bereits angewendet werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) arbeitet derzeit an der Botschaft zu den DBA. Sobald sie vorliegt, kann das Parlament darüber beraten und die Abkommen verabschieden.Nach der Verabschiedung könnten die Abkommen aber auch noch vor das Volk kommen. Die grossen Parteien SP, CVP, FDP und SVP befürworteten am Donnerstag, dass alle zwölf Abkommen dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Möglich wäre auch, dass dies aber nur für einen Teil der Abkommen passiert.

Liechtenstein noch auf der Liste

Auf der Grauen Liste, welche die OECD auf ihrer Internetseite veröffentlicht, befinden sich neu noch 30 Finanzzentren, darunter auch Liechtenstein. Die OECD hatte die Liste im April auf Geheiss der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) zusammen gestellt. Die Schweiz war dabei nicht konsultiert worden.

Weitere Informationen

Informationen der OECD

DBA USA

24.09.2009
Die Schweiz und die USA haben am 23.09.2009 in Washington das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Nebst anderen Neuerungen enthält das Änderungsprotokoll Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Demnach müssen in einem Amtshilfegesuch der betroffene Steuerpflichtige und im Fall von Bankinformation die entsprechende Bank klar identifiziert werden können. Wie bei den früher unterzeichneten DBA sind sogenannte 'Fishing Expeditions' ausgeschlossen. Diese Bestimmungen sind nicht rückwirkend anwendbar: Bezüglich des Austausches von Bankinformationen gilt das Datum der Unterzeichnung als Stichtag.