Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will die Steuern senken. Dies liege drin, weil sich die wirtschaftliche Situation des Kantons Schaffhausen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Zudem will man natürlich im «Steuerwettbewerb» nicht hintanstehen.Die nun präsentierte Vorlage zur Revision des Steuergesetzes hat vier Hauptstossrichtungen:
- Entlastung der KMU,
- Senkung der Gewinnsteuer für juristische Personen,
- Senkung der Vermögenssteuer und
- Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit kleineren und mittleren Einkommen.
Insgesamt machen die steuerlichen Entlastungen gemäss Berechnungen 13,5 Mio. Franken bei der Kantonssteuer und 11,7 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern aus.
Steuerliche Entlastung von KMU
Die Schaffhauser KMU sollen mit gezielten Massnahmen entlastet und gestärkt werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um die
Besteuerung der Liquidationsgewinne zu einem reduzierten Satz, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird, die Erleichterung bei
Ersatzbeschaffung auf betriebsnotwendigem Anlagevermögen und weiteren Erleichterungen.
Besuchen Sie das ISIS-Seminar zur Unternehmensbesteuerung mit Top-Referenten!
Senkung des Gewinnsteuersatzes
Bei den juristischen Personen soll der Gewinnsteuersatz von bisher fünf auf
vier Prozent gesenkt werden. Damit sollen vor dem Hintergrund des Steuerstreites zwischen der Schweiz und der EU einerseits und nach dem Auslaufen des Bonny-Beschlusses anderseits rechtzeitig Massnahmen getroffen werden, damit der Kanton und seine Gemeinden weiterhin günstige Rahmenbedingungen anbieten können.
Senkung des Höchststeuersatzes bei der Vermögenssteuer
Ein weiterer Schwerpunkt ist bei der
Vermögenssteuer vorgesehen, wo der Höchststeuersatz von 2,3 Promille auf 1,8 Promille gesenkt werden soll. Motiv dieses Vorschlags ist die Angleichung der Steuerbelastung an die Nachbarkantone.
Entlastung von Haushalten mit kleinen Einkommen
Personen mit kleinen sollen durch die
Anpassung der Einkommensgrenze, für die keine Steuer zu entrichten ist, auf 7'200 Franken für alleinstehende und 13'800 Franken für verheiratete Steuerpflichtige entlastet werden.
Anmerkung: Der Regierungsrat spricht hier von einer Entlastung auch der mittleren Einkommen. Diese dürften aber durch das blosse Anheben dieser Einkommensgrenze (und dem Wegfall der ersten Stufe) meines Erachtens kaum entlastet werden...Anpassungen an Vorgaben des Bundesrechts
Neben den vier Hauptteilen werden zahlreiche weitere Änderungen des Steuergesetzes vorgeschlagen. Es handelt sich dabei zum grössten Teil um Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um
- die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und
- die straflose Selbstanzeige,
- die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und
- die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.
Gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen
Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderung
gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Entlastungen der natürlichen Personen sowie die Anpassungen aufgrund des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes sollen am 1. Januar 2012 und die Entlastung der juristischen Personen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Weitere Informationen zur geplanten Steuergesetzrevision
Quelle: Medieninformation des Finanzdepartements des Kantons Schaffhausen. Redaktion und Kommentar: Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt)