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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

St. Gallen – SG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton St. Gallen.

SG - Auch in Zukunft Pauschalbesteuerung

28.11.2011
Der Kanton St. Gallen schafft - schon fast gegen den Trend - die Pauschalbesteuerung nicht ab. Zwar hat das St. Galler Stimmvolk die entsprechende Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung angenommen, jedoch obsiegte der ebenfalls angenommene Gegenvorschlag von Regierung und Parlament im Stichentscheid.

Auswirkungen: Höhere Belastung und härtere Bedingungen für Pauschalbesteuerte

Ab 2012 wird das steuerbare Einkommen gemäss Gegenvorschlag wenigstens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder des Eigenmietwerts betragen (heute das Fünffache), mindestens aber 600'000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll dem Zwanzigfachen des Einkommens entsprechen, also im Minimum zwölf Millionen Franken.

Höchstabzüge 2012 für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a)

21.11.2011
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-091-D-2011-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2012 informiert.

Höchstabzüge für die dritte Säule (Säule 3a) im Steuerjahr 2012

Die Höchstabzüge bei der Säule 3a betragen für 2012:
  • für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'682.-
  • für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'408.-
Die Höchstabzüge im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleiben somit für das Steuerjahr 2012 unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch diese bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das bedeutet, es gelten:
  • für Vorauszahlungen: 1.0%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.5%
Direkt zum Rundschreiben

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

08.09.2011
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2011 beträgt 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2010 = 161.0 Punkte) einer Erhöhung von 0.6 Prozent entspricht.Das EFD hat am 18. August 2011 eine Verordnung mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012. Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:Tarif 2012/PostBeim Elterntarif erhöht sich der Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250 auf CHF 251 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person.Die Abzüge sollen ansonsten wie folgt angepasst werden:
Steuerperiode
20112012
Allgemeine Abzüge (Art. 212 DBG) und Sozialabzüge (Art. 213 DBG)CHFCHF
Höchstabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen (Art. 212 Abs.1 DBG)
  • für verheiratete Personen in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
3'5003’500
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
5’2505’250
  • für die übrigen Steuerpflichtigen
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
1'7001’700
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
2'5502’550
  • für jedes Kind
700700
  • für jede unterstützungsbedürftige Person
700700
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Minimum8’1008’100
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Maximum13’20013’400
Fremdbetreuungskosten pro Kind (Art. 212 Abs. 2bis DBG) - Maximum10’00010’000
Kinderabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. a DBG)6’4006’500
Unterstützungsabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. b DBG)6’4006’500
Verheiratetenabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. c DBG)2'6002’600
 

SG - Initiative und Gegenvorschlag zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

31.08.2011
Die im Kanton St. Gallen erhobene Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)», will - analog der Regelung des Kantons Zürich - das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer nach dem Zuzugsjahr abschaffen.

Kantonsrat will Verschärfung statt Abschaffung

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen lehnt nun diese Gesetzesinitiative ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag, der weitestgehend der Empfehlung der Schweizer Steuerkonferenz folgt. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass bei der Aufwandbesteuerung das steuerbare Einkommen neu
  • wenigstens dem Siebenfachen des (jährlichen) Mietzinses oder des Eigenmietwertes bzw.
  • dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen muss,
  • wenigstens aber Fr. 600 000.–.
Das steuerbare Vermögen soll auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden, muss also wenigstens 12 Mio. Franken betragen.

Weitere Informationen zum Thema

InitiativbegehrenGegenvorschlag des Kantonsrates
SG

Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

26.07.2011
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat letzte Woche die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2010 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

  • [intlink id="steuerbelastung-2010-in-den-gemeinden" type="post"]Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden[/intlink]
  • Steuerrechner der ESTV
  • [intlink id="index-der-steuerausschopfung-2011-in-den-kantonen" type="post"]Steuerausschöpfungsindex der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)[/intlink]

Kalte Progression - aktuelle Übersicht

28.01.2011
Die ESTV hat heute die überarbeitete und auf den Rechtsstand vom 1.1.2011 gebrachte Version der Publikation «die kalte Progression» aus dem Dossier Steuerinformationen veröffentlicht.Vielleicht besonders interessant, da schon lange nicht mehr in aktueller Form gesehen (und zumindest auf den ersten Blick etwas unerwartet an dem Ort): Die aktuelle Übersicht über die Ermässigung der Steuer auf langfristig erzielten Grundstückgewinnen (S. 20 f.) sowie die entsprechenden Ausgleichsverfahren in den Kantonen (S. 22).
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Ansonsten enthält die Publikation für Steuer-Profis natürlich an sich nichts spektakuläres, jedoch mindestens einige weitere praktische Übersichtsseiten:
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgender kalten Progression) bei der Einkommenssteuer: Auf S. 14 der Publikation
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression) bei der Vermögenssteuer: Auf S. 17 der Publikation
  • Indexmechanismen und Entscheidinstanzen in den Kantonen:
    • Bei der Einkommenssteuer: S. 16
    • Bei der Vermögenssteuer: S. 18
  • Indexmechanismen bei der Grundstückgewinnsteuer: S. 18 ff.
Direkt zur überarbeiteten Publikation zur kalten Progression

SG - Infos zur Steuererklärung 2010

21.01.2011
Wenn Sie im Kanton St. Gallen ansässig sind, werden Sie dieser Tage die Steuererklärung 2010 in der Post haben. Das Steueramt hat in diesem Zusammenhang noch einmal zusammenfassende Informationen zu den relativ zahlreichen Änderungen veröffentlicht.

Änderungen im Kanton St. Gallen auf die Steuererklärung 2010 im Überblick

Höhere Kinder- und Betreuungsabzüge

Mit den um 50 Prozent erhöhten Kinder- und Kinderbetreuungsabzügen werden Familien ab dem Steuerjahr 2010 spürbar finanziell entlastet. Die neuen Kinderabzüge können dieses Jahr erstmals in der Steuererklärung für das vergangene Jahr geltend gemacht werden. Bisher konnte für Kinder im Vorschulalter ein Abzug von Fr. 4'800 beansprucht werden, neu beträgt dieser Fr. 7'200. Für Kinder in Schule und Ausbildung erhöht er sich von Fr. 6'800 auf Fr. 10'200. Zusätzlich zu diesem Abzug kann, wie bereits nach bisherigem Recht, ein Abzug für Ausbildungskosten bis höchstens Fr. 13'000 beansprucht werden. Ebenso kann der Kinderfremdbetreuungsabzug in der Steuererklärung für das vergangene Jahr geltend gemacht werden. Er beträgt neu max. Fr. 7'500 (bisher Fr. 5'000).
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Neuer Einkommenssteuertarif

Der neue Einkommenssteuertarif bewirkt eine durchschnittliche Entlastung der Steuerpflichtigen um fast 7 Prozent. Die steuerfreie Untergrenze wird leicht erhöht, alle Tarifstufen werden herabgesetzt, und der Maximalsatz sinkt von 9,0 Prozent auf 8,5 Prozent einfache Steuer. Bei tiefen Einkommen erreicht die Entlastung gegen 40 Prozent; auf Einkommen ab Fr. 40'000 (bei Verheirateten ab Fr. 80'000) beträgt sie zwischen 3,5 Prozent und 6,0 Prozent. Mit diesem Tarif wird einerseits der in den letzten Jahren eingetretenen teuerungsbedingten Mehrbelastung (der kalten Progression) Rechnung getragen; anderseits enthält er eine darüber hinausgehende reale Entlastung.

Straflose Selbstanzeige

Im vergangenen Jahr sind im Kanton St.Gallen 561 Selbstanzeigen eingegangen. Offen gelegt wurde Schwarzgeld in der Grössenordnung von rund 105 Millionen Franken. In etwa der Hälfte aller Fälle konnte die Nachsteuer bereits in Rechnung gestellt werden. Für den Kanton und die Gemeinden ergeben sich daraus Mehreinnahmen von rund 5,5 Millionen Franken und für den Bund rund 1 Million Franken. Die Zahl der Fälle ist im Vergleich mit andern Kantonen erstaunlich hoch.

Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen

Seit letztem Jahr können Erben, die eine Steuerhinterziehung des Erblassers offen legen, von einer verkürzten Nachsteuer von nur drei Jahren profitieren. Von dieser ausserordentlich günstigen Art der steuerlichen "Weisswäsche" haben die Hinterbliebenen in 48 Fällen Gebrauch gemacht. Vermögenswerte von rund 12,5 Millionen Franken sind dadurch zusätzlich offengelegt worden.

Elektronische Steuererklärung jetzt auch für Unternehmen

Seit 2001 wurden im Kanton St.Gallen mehr als eine halbe Million Steuererklärungen von Privatpersonen elektronisch über Internet eingereicht. Das sind mittlerweile jährlich fast 40 Prozent elektronisch eingereichte und schätzungsweise 75 Prozent mittels «eTaxes» ausgefüllte Steuererklärungen. Es ist das Ziel des Kantonalen Steueramtes, den Anteil der elektronisch eingereichten Steuererklärungen laufend zu erhöhen.Im Zuge der neu realisierten Fachapplikation für Unternehmen bietet das kantonale Steueramt auch für juristische Personen eine elektronische Steuererklärung an. Von diesem Angebot wird rege Gebrauch gemacht: Rund 40 Prozent der Steuererklärungen werden bereits elektronisch ausgefüllt und eingereicht. Die Veranlagungsdaten werden über einen Barcode gescannt und in die Veranlagungsapplikation eingelesen.

Index der Steuerausschöpfung 2011 in den Kantonen

07.12.2010
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der zum zweiten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 24,8% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 0,5 Prozentpunkte tiefer als im Referenzjahr 2010. Der bereits in den letzten Jahren beobachtete Trend einer rückläufigen Steuerbelastung setzt sich fort.
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An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert, und zwar an beiden Enden der Rangliste:
  • Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 12,4% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone.
  • Erneut liegt auf der anderen Seite die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen, Graubünden und Bern am höchsten, wobei Genf mit 32,0% sein Ressourcenpotenzial am stärksten belastet.
  • Die markantesten Bewegungen weisen die Kantone Waadt und Obwalden auf. Sie haben ihre steuerliche Belastung um 3,2 bzw. 2,4 Prozentpunkte deutlich gesenkt.

Weitere Informationen

Zusammenfassung der Ergebnisse mit Tabellen und Grafiken

Steuerrechner 2010

11.10.2010
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2010)Bern (2010)
Luzern (2010)Uri (2010)
Schwyz (2010)Obwalden (2010)
Nidwalden (2010)Glarus (2010)
Zug (2010)Freiburg (2010)
Solothurn (2010)Basel-Stadt (2010)
Basel-Land (2010)Schaffhausen (2010)
Appenzell A.Rh. (2010)Appenzell I.Rh. (2010)
St. Gallen (2010)Graubünden (2010)
Aargau (2010)Thurgau (2010)
Tessin (2010)Waadt (2010)
Wallis (2010)Neuenburg (2010)
Genf (2010)Jura (2010)
Direkte Bundessteuer (2010)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV