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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Zürich – ZH

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zürich.

ZH - Gemeinsame Besteuerung der Ehegatten – neues Merkblatt

31.01.2014
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt über die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 veröffentlicht.

Änderung im Bereich des Beginns der gemeinsamen Veranlagung

Aufgrund der auf den 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sind Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner auch im Kanton Zürich schon ab Beginn der Steuerperiode, in der sie heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen, gemeinsam zu veranlagen.

Konkretes Vorgehen in der Heiratsperiode

Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes (ZStB Nr. 24/020) beschreibt das Vorgehen in der Heiratsperiode für verschiedene Fallkonstellationen. Behandelt werden u. a.
  • die Einreichung der gemeinsamen Steuererklärung,
  • die gemeinsame Veranlagung, die Behandlung der von den Ehegatten bzw. eingetragenen Partnerinnen oder Partner geleisteten Vorauszahlungen und
  • die Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Weitere Informationen zum Thema

Das Merkblatt des kantonalen Steueramtes (ZStB Nr. 24/020) können Sie jetzt unter dem folgenden Link herunterladen:

ZH - Einkommensverteilung ähnlich wie 1991

16.12.2013
In einer neuen Studie hat das Statistische Amt des Kantons Zürich untersucht, wie sich die Verteilung der Einkommen im Kanton Zürich seit 1991 entwickelt hat. Als Datengrundlage diente das steuerbare Einkommen sämtlicher Haushalte. Das Fazit: Die steuerbaren Einkommen waren im Kanton Zürich 2010 ähnlich auf die Haushalte verteilt wie zu Beginn der 1990er Jahre. Dazwischen gab es allerdings Jahre, in denen die Ungleichheit ab- und anschliessend wieder zunahm. Die steuerliche Belastung steigt mit wachsendem Einkommen stark an. Nach Abzug der Steuern sind die Einkommensunterschiede darum geringer.

Zuerst Rückgang, dann Zunahme der Ungleichheit

2010 erzielte die schlechter verdienende Hälfte der Haushalte 20 Prozent des gesamten, im Kanton Zürich anfallenden Einkommens. Entsprechend kam die andere Hälfte auf 80 Prozent des Gesamteinkommens. Auch in den Jahren 1991 und 1995 hatte die schlechter gestellte Hälfte der Haushalte einen Anteil von 20 Prozent am Total der steuerbaren Einkommen. 2002 waren es dagegen 22 Prozent. Die Ungleichheit nahm also nach 1995 ab. Dies zeigt auch die Entwicklung verschiedener Indikatoren, die das ganze Spektrum der Einkommen berücksichtigen und unterschiedlich gewichten. Nach 2004 nahm die Ungleichheit dann wieder zu und erreichte vier Jahre später fast wieder das Niveau von 1991. In den letzten Jahren ist kein klarer Trend erkennbar.

Ungleiche Steuerbelastung der Haushalte

Nicht nur das Einkommen, sondern auch die Steuerlast ist ungleich verteilt. Haushalte mit hohen Einkommen zahlen wegen der Steuerprogression viel Geld in die Staatskasse. So sorgt jenes Zehntel der Zürcher Haushalte mit den höchsten Einkommen für mehr als die Hälfte des Steuerertrags. Dies war seit 1991 stets der Fall. Allerdings war der Beitrag des reichsten Zehntels in den Jahren, in denen die Einkommensunterschiede weniger gross waren, etwas geringer als sonst.

Steuern reduzieren die Ungleichheit

Das Steuersystem ist so konzipiert, dass es eine ausgleichende Wirkung auf die Einkommensunterschiede hat. Betrachtet man den Teil der Einkommen, der nach Bezahlung der Steuern in der Kasse der Haushalte bleibt, verringert sich die Ungleichheit der Einkommensverteilung. Dann kam die schlechter verdienende Hälfte der Haushalte sowohl 1991 als auch 2010 auf einen Anteil am Gesamteinkommen von 22 Prozent. Es handelt sich hier um die Einkommen nach Steuern, die miteinander verglichen werden. In den Jahren, als die Einkommen am gleichmässigsten verteilt waren, betrug der entsprechende Anteil der Einkommen nach Steuern 24 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 13.12.2013

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.

Steuerrechner 2013

25.11.2013
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2013)Bern (2013)
Luzern (2013)Uri (2013)
Schwyz (2013)Obwalden (2013)
Nidwalden (2013)Glarus (2013)
Zug (2013)Freiburg (2013)
Solothurn (2013)Basel-Stadt (2013)
Basel-Land (2013)Schaffhausen (2013)
Appenzell A.Rh. (2013)Appenzell I.Rh. (2013)
St. Gallen (2013)Graubünden (2013)
Aargau (2013)Thurgau (2013)
Tessin (2013)Waadt (2013)
Wallis (2013)Neuenburg (2013)
Genf (2013)Jura (2013)
Direkte Bundessteuer (2013)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

ZH - Steuerrechner Zürich neu aufgelegt

06.11.2013
In letzter Zeit mussten Anwenderinnen und Anwender der beliebten Steuerrechner Zürich des Steueramtes Zürich bisher mit einer Übergangslösung Vorlieb nehmen, die mit einem unschönen Ausdruck verbunden war. Ab sofort stehen nun die endgültigen Steuerrechner zur Verfügung, welche einfach in der Anwendung sein und einen makellosen Ausdruck sicherstellen sollen.

Direkt zu den Steuerrechnern für den Kanton Zürich

Weitere Informationen für die Berechnung von Steuern im Kanton Zürich

Abzug dritte Säule 2014

31.10.2013
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-112-D-2013-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2014 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2014

Der Abzug Säule 3a 2014 ist:
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2014

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch die Zinssätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

ZH - Mitarbeiterbeteiligungen: Neues Merkblatt

30.10.2013
Das Steueramt des Kantons Zürich hat das «Merkblatt über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» überarbeitet. Das Merblatt enthält die im Kanton Zürich ab der Steuerperiode 2013 angewendete Praxis zur Besteuerung von im Kanton Zürich wohnhaften Empfängern von Mitarbeiterbeteiligungen und zur Bescheinigung der Mitarbeiterbeteiligungen durch den Arbeitgeber.Grundlage für das Merkblatt bilden das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung und das Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Mitarbeiteroptionen, die frei und an einer Börse handelbar sind, werden im Zeitpunkt der Abgabe besteuert. Alle anderen Mitarbeiteroptionen werden ausnahmslos im Zeitpunkt ihrer Ausübung bzw. ihres Verkaufs besteuert.
  • Im internationalen Verhältnis werden Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien und unechte Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich gleich behandelt.
  • Arbeitgeber unterliegen einer erweiterten Bescheinigungspflicht. So muss insbesondere jede Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen bescheinigt werden und zwar ungeachtet dessen, ob in diesem Zeitpunkt eine steuerbare Vorteilszuwendung vorliegt. Bei Mitarbeiterbeteiligungsinstrumenten, die nicht bereits bei der Abgabe besteuert werden, muss zusätzlich auch das später realisierte steuerbare Einkommen bescheinigt werden.

Weitere Informationen zum Thema

ZH - Praxis zu § 5 StG - Internationale Steuerausscheidung von Sozialversicherungsbeiträgen

28.08.2013

Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Präzisierung zur Praxis veröffentlicht. Dabei geht es um die internationale Steuerausscheidung von Beiträgen an die AHV/IV/EO (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a).

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2014 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

26.08.2013
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2014

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2014

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Dies war bereits für das Steu-erjahr 2013 der Fall. Massgebend bleibt somit der Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Der Indexstand per 30. Juni 2013 beträgt 160.0 Punkte, was einem Rückgang von 1.2 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2014 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen