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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Doppelbesteuerung

DBA Republik Korea, Malta, Rumänien, Schweden, Singapur und Slowakei

01.09.2011
Der Bundesrat hat die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Mit Malta wurde erstmals ein DBA abgeschlossen. Mit den übrigen Ländern wurden bestehende Abkommen revidiert. Die Texte der neuen Abkommen sind nun damit zugänglich und können in der jeweiligen Botschaft eingesehen werden. Die Abkommen enthalten unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der DBA gehören Quellensteuerreduktionen. Die Reduktionen können bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat gehen. Einzelne Abkommen enthalten auch Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Portugal

30.08.2011
Die Schweiz und Portugal haben die Verhandlungen über die Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und das revidierte Abkommen paraphiert.In das Abkommen wurde insbesondere eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard aufgenommen.Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Portugal ist - wie dies momentan Praxis ist - vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Berichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald der Text des Abkommens bekannt ist.

DBA Kolumbien

30.08.2011
Die Schweiz und Kolumbien haben letzte Woche Verhandlungen über die Revision ihres Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und ein Revisionsprotokoll paraphiert. Das neue Abkommen mit Kolumbien enthält unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.

Vorerst tritt 2007 ausgehandeltes Abkommen in Kraft

Die Schweiz und Kolumbien hatten ihr erstes Doppelbesteuerungsabkommen vor ein paar Jahren ausgehandelt und im Dezember 2007 unterzeichnet. Dieses DBA tritt demnächst in Kraft und wird ab 1. Januar 2012 anwendbar sein. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung entsprach die Amtshilfeklausel dieses DBA nicht dem internationalen Standard.Dieser war Gegenstand der jüngsten Revisionsverhandlungen und das revidierte Abkommen entspricht jetzt bei der Amtshilfe dem internationalen Standard. Dieser wird aber erst später als das ursprünglich ausgehandelte Abkommen anwendbar sein.Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Kolumbien ist - wie dies seit einiger Zeit Praxis des Bundes ist - vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das revidierte Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat die Revision genehmigt, so kann das Revisionsprotokoll ratifiziert werden und in Kraft treten.

DBA Georgien

10.08.2011
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Georgien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist in Kraft getreten. Bisher gab es kein DBA zwischen der Schweiz und Georgien.

Zeitliche Anwendbarkeit des DBA Georgien

Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung für die an der Quelle erhobenen Steuern auf Beträge, die am oder nach dem 1. Januar 2012 gezahlt oder gutgeschrieben werden und für die übrigen Steuern auf Steuerjahre ab 2012.

Noch keine aktuelle Klausel betreffend den Informationsaustausch

Entsprechend der Schweizer Abkommenspolitik zur Zeit der Verhandlungen enthält das DBA mit Georgien keine Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.Neue Verhandlungen zur Anpassung der Amtshilfe an den internationalen Standard sind jedoch vorgesehen.

Weitere Informationen zum DBA Georgien

DBA Spanien

28.07.2011
Die Schweiz und Spanien haben gestern ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.

Wichtigste Änderungen im neuen DBA

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Spanien insbesondere Folgendes vereinbart:
  • Künftig wird keine Quellensteuer mehr erhoben auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft.
  • Ebenfalls wird keine Quellensteuer mehr erhoben auf Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen.
  • Die Haltefrist der Beteiligungen an der Kapital ausschüttenden Gesellschaft wird von bisher zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.
  • Im DBA Spanien wurde neu eine umfassende Schiedsklausel aufgenommen.

Weitere Informationen zum Thema

Protocole entre la Confédération suisse et le Royaume d’Espagne modifiant la Convention en vue d’éviter les doubles impositions en matière d’impôts sur le revenu et sur la fortune et le protocole y relatif, signés à Berne le 26 avril 1966, tels que modifiés par le Protocole signé à Madrid le 29 juin 2006

DBA Deutschland - Besteuerung der Einkünfte von Künstlerinnen und Künstlern

26.07.2011
Die ESTV hat eine Übersicht zur Besteuerung von Einnahmen von Künstlerinnen und Künstlern nach dem DBA Deutschland veröffentlicht. Die Übersicht gibt Auskunft darüber, in welchem Land die Besteuerung erfolgt, falls Künstlerinnen und Künstlern mit Wohnsitz in Deutschland künstlerische Tätigkeiten in der Schweiz ausüben.

Weitere Informationen zum Thema

DBA Kolumbien

14.07.2011
Kolumbien hat der Schweiz offiziell mitgeteilt, dass das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen genehmigt wurde. Da die Schweiz Kolumbien die ihrerseitige Ratifikation bereits mitgeteilt hat, tritt nun das neue DBA in 60 Tagen in Kraft. Es wird ab dem 1.1.2012 anwendbar sein. Durch das neue DBA mit Kolumbien werden insbesondere die anfallenden Quellensteuern bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzt.

Noch keine angepasste Amtshilfeklausel im neuen DBA Kolumbien

Das Abkommen, das am 26. September 2007 unterzeichnet worden ist, enthält entsprechend der Praxis zur Zeit der Unterzeichnung zwar einen Artikel über den Austausch von Informationen zur Durchsetzung des internen Steuerrechts, doch beschränkt sich dieser auf Fälle von Steuerbetrug und entspricht damit noch nicht dem neuen von der Schweiz verfolgten Amtshilfestandard.Da sowohl die Schweiz wie Kolumbien aber ein möglichst baldiges Inkrafttreten des ausgehandelten DBA wünschten, soll es nun vorerst einmal so in Kraft treten. Weitere Verhandlungen zur Anpassung der Amtshilfe in Steuersachen an den internationalen Standard sind jedoch bereits geplant.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Kolumbien

 

DBA Peru

18.05.2011
Die Schweiz und Peru haben gestern ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und dieses paraphiert. Das neue DBA enthält unter Anderem Bestimmungen zur Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard.

Inhalt vorläufig vertraulich

Wie neuerdings Praxis wird auch der Inhalt dieses revidierten Abkommens mit Peru vorerst bloss den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.
Von www.steuerinformationen.ch empfohlen:
Wir werden Sie mit weiteren Informationen zu den Eckpunkten des revidierten Abkommens sowie mit dem Link zum Abkommenstext versorgen, sobald beides verfügbar ist.

DBA Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich sowie USA

06.04.2011
Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen verabschiedet. Es geht dabei um die Genehmigung von National- und Ständerat zur Senkung der Anforderungen an Amtshilfegesuche (vgl. für Details die [intlink id="anforderungen-an-amtshilfegesuche-sollen-gesenkt-werden" type="post"]Newsmeldung vom 15. Februar 2011[/intlink]).

Auslegungsklausel für DBA Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich

Die am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigten DBA mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich sollen mit einer Auslegungsklausel ergänzt werden, wie diese in den seither abgeschlossenen DBA bereits enthalten ist (wir haben in diversen Newsmeldungen darauf hingewiesen). Diese Klausel besagt, dass die Anforderungen an ein Amtshilfegesuch einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern dürfen. Da diese Interpretation der Auslegungsklausel bei der Genehmigung durch das Parlament am 18. Juni 2010 nicht vorlag, muss sie durch National- und Ständerat genehmigt werden, damit sie rechtsstaatlich abgestützt ist und in möglichen Beschwerdeverfahren vor Gericht als vom Gesetzgeber genehmigt betrachtet wird.

Neun Bundesbeschlüsse zur Genehmigung

Vom Bundesrat vorgesehen ist nun in neun separaten Bundesbeschlüssen eine Ermächtigung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) durch das Parlament, die Auslegungsklausel mit diesen neun Staaten in geeigneter Form bilateral zu vereinbaren.

Zusätzlich Bundesbeschluss über Interpretation der Klausel im DBA USA

Zu jedem dieser Abkommen legt der Bundesrat dann dem Parlament einen ergänzenden Bundesbeschluss über die Auslegungsklausel und deren Interpretation vor. Einen ergänzenden Bundesbeschluss gibt es auch zum Abkommen mit den USA, das vom Parlament ebenfalls am 18. Juni 2010 genehmigt wurde. In diesem Abkommen ist die Auslegungsklausel bereits enthalten, weshalb das Parlament nur noch über die Interpretation entscheiden soll.

Weitere Informationen zum Thema

DBA Russland

02.03.2011
Die Schweiz und Russland haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und dieses paraphiert. Das neue DBA enthält unter Anderem Bestimmungen zur Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard.

Inhalt vorläufig vertraulich

Wie neuerdings Praxis wird auch der Inhalt dieses revidierten Abkommens mit Russland vorerst bloss den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.
Von www.steuerinformationen.ch empfohlen:
Wir werden Sie mit weiteren Informationen zu den Eckpunkten des revidierten Abkommens sowie mit dem Link zum Abkommenstext versorgen, sobald beides verfügbar ist.