ZH – Regierungsrat will Gewinnsteuern senken
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt dem Kantonsrat die Umsetzung des zweiten Schrittes der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 vor.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt dem Kantonsrat die Umsetzung des zweiten Schrittes der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 vor.
Es gibt laut einem neuen Bericht des Bundesrates mehrere Gründe, die gegen eine Vermögens- und Kapitalsteuer sprechen. Mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern könnten diese Nachteile zumindest gemildert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zum Postulat 17.4292 Derder, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat.
Mit dem zweiten Schritt eines massvollen und massgeschneiderten Steuerpakets soll der Kanton Zürich Steuersubstrat sichern und den Wirtschaftsstandort festigen. Die Finanzdirektion startet dazu eine Anhörung der Städte und Gemeinden. Zudem gleicht sie auf Anfang 2024 die kalte Progression aus.
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.
Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.
Die Kommission VWA hat sich an ihrer Sitzung vom 1. Juni 2021 nach der letztjährigen Revision erneut mit dem Steuergesetz befasst. Die anlässlich der letzten Revision geforderte Senkung der Gewinnsteuertarife für Unternehmen sowie die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen fanden in der Kommission in der 1. Beratung eine solide Zustimmung.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern. Die Gesetzesrevision betrifft diverse Einzelthemen. Das Schaffhauser Steuergesetz wird an verschiedene Änderungen, welche der Bund beschlossen hat, angepasst.
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2020 veröffentlicht.