Das Änderungsprotokoll vom 22. Oktober 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kanada ist am 16. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden
ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch, die gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.
Wichtigste Neuerungen im DBA Schweiz / Kanada
Nebst dem Informationsaustausch nach OECD-Standard haben die Schweiz und Kanada vereinbart,
Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank von der Quellensteuer zu befreien. Auch
Zinsen unter nicht verbundenen Personen sind künftig quellensteuerbefreit. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der
Quellensteuerbefreiung bei Lizenzgebühren ausgeweitet und eine Schiedsgerichtsklausel eingeführt. Schliesslich bringt das Änderungsprotokoll für in der Schweiz wohnhafte Empfänger kanadischer
Sozialversicherungsleistungen eine Beseitigung der bisherigen Doppelbesteuerung solcher Leistungen.
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