Kreisschreiben Nr. 33 zur Stempelabgabe auf Versicherungsprämien
02.02.2011
Die ESTV hat heute ein neues Kreisschreiben KS 33 zur Abgabe auf Versicherungsprämien (zum «Versicherungsstempel») erlassen.Das Kreisschreiben enthält Erläuterungen zu folgenden Grundsätzen und Auslegungsfragen (Auszug der wichtigsten Punkte):
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- Gesetzliche Grundlagen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben StG) und Verhältnis zum Fürstentum Liechtenstein
- Gegenstand der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien
- Inländischer Bestand und Auslegung von Zeitpunkt, Inland, Erfüllungsort
- Steuerpflicht
- Ausnahmen von der Steuerpflicht und Abgababepflicht
- Entstehung und Fälligekeit der Abgabe sowie Verzinsung und Verjährung
- Abgabesätze und Berechnung der Stempelabgabe
- Aufrundung / Überwälzung und Stempelvermerk
- Kombinationen von steuerbaren und befreiten Versicherungsprämien
- Beweis
- Buchführung
- Umrechnung bei ausländischen Währungen
- Abgabe auf Personenversicherungen, insbesondere:
- Rückkaufsfähige Lebensversicherungen
- Versicherungen mit Einmalprämie
- Umstellung von Säule 3a zu Säule 3b
- Sachversicherung und Vermögensversicherung
Weitere Informationen zum Thema
Direkt zum Kreisschreiben KS 33 - Stempelabgabe auf VersicherungsprämienBesuchen Sie das aktuelle ISIS-Seminar zur Verrechnungs- und Stempelsteuer