Unternehmensbesteuerung - Schweiz und EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen Verständigung
14.10.2014
Update 14.10.2014: Abkommenstext nun abrufbar; Eckpunkte konkretisiertBundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten haben heute in Luxemburg eine gemeinsame Verständigung in Form eines Joint Statement zur Unternehmensbesteuerung unterzeichnet. Damit kommt eine fast zehn Jahre auf den Beziehungen Schweiz – EU lastende Kontroverse zum Abschluss. Die Unterzeichnung fand am Rande des gemeinsamen Treffens der Finanz- und Wirtschaftsminister der EU und ihrer Amtskollegen der EFTA-Staaten statt.Die heute unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU war am 1. Juli 2014 in Bern paraphiert worden. Sie beendet eine bilaterale Kontroverse, die seit 2005 zu Reibungen und zur Androhung erheblicher Gegenmassnahmen seitens der EU geführt hatte.
Eckpunkte des Joint Statement mit der EU
Der Bundesrat bekräftigt seine Absicht, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Abschaffung bestimmter Steuerregimes vorzuschlagen, insbesondere solche, die eine unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Erträge vorsehen (sogenanntes «ring-fencing»). Neue steuerliche Massnahmen sollen an internationalen Standards der OECD ausgerichtet sein.Gemäss Joint Statement geht es dabei im Konkreten um die folgenden Steuerregime, die die Schweiz aufheben muss:- Die kantonalen Regelungen zu den Verwaltungsgesellschaften
- Die kantonalen Regelungen zu den gemischten Gesellschaften
- Die kantonalen Regelungen zu den Holdinggesellschaften
- Das Kreisschreiben Nr. 8 der ESTV zu den Prinzipalgesellschaften
- Gewisse Praxen der ESTV zur Finanzbranche (the current practice of the Federal Tax Administration regarding finance branches.)