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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerfuss der Kantonshauptorte

09.12.2009
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat heute zwei Tabellen mit den Steuerfüssen (natürliche und juristische Personen) der Kantonshauptorte in den Jahren 1995-2009 veröffentlicht.Sie gelangen über die untenstehenden Links direkt zu den Tabellen.

LSVA-Erhöhung vor Bundesgericht: Bundesrat fällt Grundsatzentscheide

07.12.2009
Das EFD und das UVEK haben vor kurzem entschieden, das LSVA-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung nun Entscheide über das weitere Vorgehen gefällt. Falls das Bundesgericht die LSVA-Erhöhung bestätigt, soll auf einen Nachbezug der Abgabe verzichtet werden. Fällt das Urteil gegen den Bund aus, wird die zuviel bezahlte LSVA zurückerstattet.Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatten Mitte November entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die auf den 1. Januar 2008 wirksam gewordene LSVA-Tariferhöhung an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Abgabe ab sofort wieder nach dem alten Tarif zu erheben.</p><p>Je nach Ausgang dieses Verfahrens vor Bundesgericht stellen sich Grundsatzfragen, die der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung im Interesse der Rechtssicherheit und geordneter Verfahrensabläufe geklärt hat.Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen und sich gegen die LSVA-Erhöhung aussprechen, stellt sich die Frage, wer Anspruch auf Rückerstattung der bis dahin zuviel bezahlten LSVA hat. Streng juristisch betrachtet hätten nur diejenigen Fahrzeughalter Anspruch auf Rückerstattung, die fristgerecht eine Einsprache gegen die Tariferhöhung eingereicht haben. Dies würde allerdings nach Ansicht des Bundesrats das gesunde Rechtsempfinden stören und bei den Betroffenen im Inland das Image des Rechtsstaats Schweiz beeinträchtigen. Bei einer Niederlage vor Bundesgericht soll deshalb allen in- und ausländischen Fahrzeughaltern die zuviel bezahlte LSVA zurückerstattet werden. Bei Einsprechern erfolgt die Rückerstattung automatisch. Bei den übrigen Fahrzeughaltern auf Antrag.</p><p>Da die Oberzolldirektion für in- und ausländische Fahrzeuge derzeit nur noch den Tarif erhebt, der vor der LSVA-Erhöhung gültig war, stellte sich die Frage, ob bei einem Urteil zu Gunsten des Bundes die Abgabedifferenz nachbezogen werden soll. Jährlich stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) über zwei Millionen Abrechnungsbelege für ausländische Fahrzeuge aus - meist liegen die Beträge unter 100 Franken. Gemessen am Nachforderungsbetrag von maximal 5,50 bzw. 15 Franken bei einer Transitfahrt wäre der administrative Aufwand unverhältnismässig und von der EZV kaum zu bewältigen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, auf den Nachbezug bei ausländischen Fahrzeugen zu verzichten und aus Gründen der Gleichbehandlung bei inländischen Fahrzeugen gleich zu verfahren.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

UR - Totalrevision der Steuergesetze per 1.1.2011

04.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Uri eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Urner Steuergesetze.

Ziel 1: Zusammenführung

Er schlägt das Zusammenführen des Steuergesetzes über die direkten Steuern, des Grundstückgewinnsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu einem Rechtserlass vor.

Ziel 2: Entlastung

Die Schwerpunkte der Vorlage bilden Steuerentlastungen
  • bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und
  • bei der Gewinnsteuer für juristische Personen.
Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch proportionale Steuersätze zu ersetzen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung.Mit dieser Vorlage sieht der Regierungsrat seine bisherige Steuerstrategie konsequent umgesetzt. Nach Berücksichtigung der Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke beträgt der jährliche Steuerausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen bzw. deren Kirchgemeinden nach seiner Berechnung insgesamt rund 2.7 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung der Standeskanzlei Uri

ZH - Steuerinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton»

04.12.2009
Regierungsrat beantragt Ablehnung.Mit der am 25. März 2009 eingereichten kantonalen Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich» wird eine Halbierung der Steuersätze für die Progressionsstufen des Vermögenssteuertarifs und damit eine Halbierung der Vermögenssteuer verlangt. In seiner Stellungnahme zur Volksinitiative beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Kanton Zürich, im Vergleich zu den Nachbarkantonen, für untere und mittlere Vermögen zwar eine günstige Belastung, für sehr hohe Vermögen jedoch die höchste Belastung vorsehe. Im interkantonalen Steuerwettbewerb komme erschwerend hinzu, dass Steuerpflichtige mit sehr hohen Vermögen in der Regel auch über sehr hohe Einkommen verfügten, bei denen der Kanton Zürich im Vergleich mit den anderen Kantonen ebenfalls zurückfalle.Diesem Umstand werde jedoch in der Steuergesetzrevision zur Steuerentlastung für natürliche Personen Rechnung getragen, die der Kantonsrat am 30. März 2009 beschlossen hat. Nachdem dagegen sowohl das Kantonsratsreferendum ergriffen wurde als auch zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingerecht wurden, findet die Volksabstimmung über die Steuergesetzrevision voraussichtlich im Juni 2010 statt.Weiter weist der Regierungsrat auf die hohen Steuerausfälle hin, die mit einer Halbierung der Steuersätze für die Progressionsstufen des Vermögenssteuertarifs verbunden wären. Ausgehend von den Budgetjahren 2009 und 2010 bzw. den Planjahren 2011-2013 würden sich diese Steuerausfälle für die Staatssteuer in einer Bandbreite zwischen rund 240 und 290 Millionen Franken bewegen.Solche Steuerausfälle seien jedoch im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage des Kantons, aber auch vor dem Hintergrund der mit der Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 verbundenen Steuerausfälle, abzulehnen. Zudem hätte die Volksinitiative auch bei den Gemeindesteuern entsprechende Ausfälle zur Folge.Der Regierungsrat lehnt daher die Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton» ab.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zürich

Stempelsteuer - Revision per 1.07.2010 geplant

04.12.2009
In seiner heutigen Stellungnahme zum Bericht vom 23. November 2009 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates hat der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben zugestimmt.Am 4. Mai 2009 hat die SIX Swiss Exchange (vormals SWX) die Handelsplattform für schweizerische Blue Chips von ihrer Börse in London wieder an die Börse nach Zürich zurückverlegt. Demnach wurde die im Jahre 2001 vorgenommene Auslagerung von Zürich nach London rückgängig gemacht. Auf Grund der neuen Ausgangslage wirken sich die wegen der damaligen Auslagerung vorgenommenen Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) negativ auf den Börsenplatz Schweiz aus.Der Bundesrat hat heute eine parlamentarische Initiative der ständerätlichen WAK gutgeheissen, die den ausländischen Banken und Börsenagenten den Zugang zu schweizerischen Börsen erleichtert, sofern sie Mitglied der Börse sind. Mit dieser Änderung werden die rechtlichen Bedingungen, wie sie vor der Auslagerung Gültigkeit hatten, wieder hergestellt. Die Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben führen zu keinen Ausfällen von Steuereinnahmen.Mit der Revision des Stempelrechts sollen ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse nicht mehr als inländische Effektenhändler (im Sinne des StG) gelten. Dadurch sollen sie den Handel abwickeln können, ohne mit einer Umsatzabgabe belastet zu werden. Diese Massnahme dient der Stärkung des Börsenplatzes Schweiz und der Sicherung seines Handelsvolumens. Die Sicherung des Handelsumsatzes von ausländischen Teilnehmern an der SIX Swiss Exchange trägt zu zusätzlichen Einnahmen und Arbeitsplätzen an schweizerischen Börsen bei und wirkt sich positiv auf die Steuereinnahmen bei der direkten Gewinn- und Einkommenssteuer aus.Die Revision soll bereits auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt werden. Mit diesem beschleunigten Vorgehen soll gegenüber den ausländischen Remote Members der schweizerischen Börsen schon jetzt ein positives Zeichen gesetzt und so einer eventuellen Abwanderung des Handels entgegen getreten werden.
Quelle: efd

DBA Kasachstan

04.12.2009
Die Schweiz und Kasachstan haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde gestern in Bern unterzeichnet.Das neue DBA mit Kasachstan entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Damit hat die Schweiz auch mit Kasachstan nun ein DBA mit einer erweiterten Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgehandelt. Die Neuverhandlung der DBA, wie sie der Bundesrat seit seinem Entscheid vom 13. März vorantreibt, geht zum Teil thematisch weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz hat nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft erreicht. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen sowie jeweils eine Schiedsgerichtsklausel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter wurde erreicht, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: efd

JU - Steueramnestie

01.12.2009
Der Kanton Jura lanciert eine Steueramnestie. Vom 1.1.2010 an werden alle natürlichen oder juristischen Personen, welche ihre bis anhin nicht angegebenen Gelder das erste Mal deklarieren, straffrei bleiben, wie der Kanton am Montag, 30.11.2009 mitteilte. Vorgesehen sind eine individuelle Amnestie, eine Amnestie auf Erbschaften und eine generelle Amnestie für Bagatellfälle. Die jurassische Regierung hofft, dass durch die Massnahme rund 300 Millionen Franken ans Licht kommen. Die Massnahme gilt für die Jahre 2010 bis 2014.

Revidierte Doppelbesteuerungsabkommen - Bundesrat verabschiedet erste Botschaften

29.11.2009
Der Bundesrat hat am Freitag fünf Botschaften über revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten diese zu genehmigen.Die revidierten DBA erfüllen die internationalen Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen. Sie bringen zahlreiche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat beantragt, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen. In einer ersten Tranche hat der Bundesrat die Botschaften zu den revidierten DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien verabschiedet. Die revidierten DBA enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens und setzen den Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 über die neue Abkommenspolitik konsequent um. In einer zweiten Tranche wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende Januar 2010 fünf weitere Abkommen zur Genehmigung vorlegen.Zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft. Das DBA mit Spanien zählt zu den unterzeichneten Abkommen. Es enthält eine Meistbegünstigungsklausel, die dann zur Anwendung gelangt, sobald die Schweiz mit einem anderen EU-Land eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark wurde diese Klausel aktiviert. Die Botschaft zum revidierten DBA mit Dänemark umfasst auch die Ausdehnung auf die Färöer-Inseln. Deshalb gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe nur zehn Botschaften.

Wirtschaftliche Vorteile

<p>Doppelbesteuerungsabkommen erleichtern die Tätigkeit der Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der revidierten DBA gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, sowie Schiedsgerichts-klauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Ausserdem werden Sanktionen und steuerliche Diskriminierungen verhindert. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss der bisher revidierten DBA begrüsst.

Fakultatives Referendum für alle DBA

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass alle neuen DBA dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Er will damit staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollten die neu unterzeichneten Abkommen im Frühling 2010 im Erstrat behandelt werden können.

Etappen von der Botschaft bis zum Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung eines DBA verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Abkommen sind in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres anwendbar. Massgebend ist der jeweilige Abkommenstext.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>