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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerlicher Abzug von Berufskosten: Ergebnis der Vernehmlassung

07.12.2023

Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge findet breite Zustimmung. Dies zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung über die Vorlage zur Änderung der Berufskostenabzüge von unselbständig Erwerbenden. Zur konkreten Umsetzung gingen die Meinungen hingegen auseinander. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat am Freitag die Eckwerte angepasst und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft auszuarbeiten.

MWST - neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen

05.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.

DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2023

27.11.2023

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist, ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder einer Änderung des Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt.

DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2024-2025

27.11.2023

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgängerstatus führt.