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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Baselland – BL

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Baselland.

BL - Steuererklärung kann neu per Internet eingereicht werden

08.02.2013
Die mit EasyTax 2012 erstellte Steuererklärung kann im Kanton Basel-Landschaft neu per Internet eingereicht werden. Wie die kantonale Steuerverwaltung mitteilt, bietet sie natürlichen Personen mit der Deklarationssoftware EasyTax 2012 ab sofort die elektronische Übermittlung der Steuererklärungsdaten an.

So funktioniert die elektronische Einreichung mit EasyTax 2012

Ab diesem Jahr haben die im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtigen Personen die Möglichkeit, ihre ausgefüllte Steuererklärung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die bewährte und beliebte Deklarationssoftware EasyTax wurde entsprechend angepasst und weiterentwickelt.Sie füllen als Steuerpflichtige(r) die Steuererklärung 2012 in gewohnter Weise mit EasyTax aus und entscheiden sich dann beim Abschluss, ob Sie
  • ihre Steuererklärung auf Papier ausdrucken und auf dem Postweg einreichen oder
  • den einfacheren Weg der elektronischen Einreichung wählen möchten.
Bei der elektronischen Einreichung werden die Daten via Internet übermittelt. Der empfangende Server prüft dabei, ob aus technischer Sicht die Übermittlung komplett ist, und sendet dem Absender, also Ihnen, umgehend eine Quittung zurück. Diese Quittung enthält einige wichtige Angaben wie steuerbares Einkommen und Vermögen sowie den Rückerstattungsanspruch bei der Verrechnungssteuer.Sie müssen nun diese Quittung unterzeichnen und zusammen mit allfälligen Belegen im EasyTax-Begleitbogen bei der für die Veranlagung zuständigen Stelle einreichen. Erst mit dem Einlesen dieser Quittung werden automatisch die Deklarationsdaten ins Veranlagungssystem der kantonalen Steuerverwaltung übernommen.Jetzt gilt Ihre Steuererklärung als eingereicht.

Vorschau auf 2013 – Belege elektronisch einreichen

Ab kommendem Jahr können dann auch die Belege elektronisch eingereicht werden und als nächster Ausbauschritt ist die Online-Steuererklärung geplant. Hier muss der Steuerkunde keine Software mehr auf seinem PC installieren, sondern er ist direkt mit einem Server der kantonalen Steuerverwaltung verbunden. So können ihm z.B. auch Daten aus der Vorperiode zur Verfügung gestellt werden.

EasyTax 2012 jetzt herunterladen

EasyTax 2012 mit der Möglichkeit der elektronischen Einreichung können Sie hier herunterladen.

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

BL – Vergütungszinssatz und Verzugszins 2013 festgelegt

26.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2013 bei 0.5 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent analog dem Vorjahr zu belassen.Die Höhe des Vergütungszinssatzes bestimmt, wie viel der Kanton für vorzeitig einbezahlte Steuern bezahlt.Der Verzugszinssatz trägt dazu bei, dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. Je höher der Verzugszinssatz ist, desto teurer wird es für den Steuerzahler, die Steuerzahlung aufzuschieben. Der Verzugszins liegt seit dem Jahr 2005 unverändert bei 5 Prozent, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht.

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

BL – Pauschalbesteuerung wird wie auch in BS abgeschafft

24.09.2012
Man kann sich fragen, ob der kürzliche [intlink id="bs-pauschalbesteuerung-wird-abgeschafft" type="post"]Entscheid des Baselstädtischen Grossen Rates[/intlink] vor einigen Tagen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen, einen Einfluss auf die gestrige Abstimmung im Kanton Basel-Landschaft gehabt haben mag.Jedenfalls hat das Volk die SP-Initiative «Schutz vor Steuerprivilegien», welche die ersatzlose Abschaffung der Pauschalbesteuerung auch im Kanton Basel-Landschaft forderte, mit 61.5% Ja-Stimmenanteil deutlich angenommen.Der Gegenvorschlag des Regierungsrates, der eine blosse Verschärfung der Kriterien vorsah, wurde verworfen. 

BL - Regierungsrat legt Entwurf für Änderung des Steuergesetzes vor

22.08.2012
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem Landrat einen Entwurf zur Änderung des Steuergesetzes überwiesen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bezweckt die erneute Anpassung an die Steuerharmonisierung des Bundes. Zudem soll – zur Verbesserung der Standort-Attraktivität, also als Schritt im Steuerwettbewerb – ein neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge eingeführt werden. Eine weitere vorgeschlagene Änderung betrifft den Rentnerabzug.

Umsetzung zwingender Vorschriften des StHG (und Entscheide des BGer) im Steuergesetz Baselland - Anpassungen im Überblick

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Steuergesetzes sollen verschiedene, auf Bundesebene beschlossene und für die Kantone zwingende Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes umgesetzt werden. Diese Massnahmen sind mehrheitlich bereits per 1. Januar 2013 umzusetzen.

Abzug Kinder-Drittbetreuungskosten

Dieser Abzug wird neu nur noch für Kinder bis zum Erreichen des 14. Altersjahres möglich sein. Dafür können Eltern künftig Kinderdrittbetreuungskosten bis zum Betrag von 5'500 Franken nicht nur bei Erwerbstätigkeit und Invalidität, sondern auch bei beruflicher Ausbildung geltend machen.

Abzug für Spenden an politische Parteien

Neu sind Mitgliederbeiträge und Spenden bis zum Gesamtbetrag von 10'000 Franken an politische Parteien, die im Parteienregister eingetragen sind, im Landrat vertreten sind oder bei den letzten Wahlen des Landrates mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht haben, abzugsfähig.

Mitarbeiterbeteiligungen, die als Lohneinkommen besteuert werden - insbes. Zeitpunkt

Als wichtigste Klarstellung gilt hier der Grundsatz, dass Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbs, Mitarbeiteroptionen hingegen erst im Zeitpunkt der Ausübung als Erwerbseinkommen besteuert werden.

Besteuerung Feuerwehrsold (neu besteuert)

Im Kanton Basel-Landschaft wurde der Feuerwehrsold bereits bisher nicht besteuert. Neu wird aber klar definiert, welche Tätigkeiten unter den Begriff des Feuerwehrsoldes fallen. Zudem soll nur der Sold bis zum Betrag von 5'000 Franken pro Jahr steuerfrei sein.

Rückkaufsfähige Rentenversicherungen - Vermögensbesteuerung

Gemäss neuster Rechtsprechung des Bundesgerichtes müssen solche Versicherungen auch bei bereits laufenden Rentenzahlungen mit dem noch vorhandenen Rückkaufswert im Vermögen besteuert werden. Bisher war dies nur während der Aufschubszeit der Fall.

Kapitalleistungen aus Vorsorge - BL soll hohe Vorsorgeleistungen entlasten

Als weiterer, wichtiger Reformpunkt soll durch günstigere Tarifstufen bei der Besteuerung von grösseren Kapitalleistungen aus Vorsorge die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft im Vergleich mit den Nachbarkantonen verbessert werden. Bei Kapitalleistungen bis gegen 500'000 Franken ist der Kanton Basel-Landschaft zweifellos attraktiv. Bei betragsmässig darüber hinaus gehenden Kapitalleistungen, vor allem bei solchen über 1 Mio. Franken, gehört das Baselbiet gemäss Regierungsrat aber mit Abstand zum teuersten Kanton der Nordwestschweiz. Hier bestehe dringender Handlungs- und Korrekturbedarf, damit nicht zunehmend gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Kanton Basel-Landschaft verliessen.Die Inkraftsetzung dieser Massnahme soll aufgrund der erwarteten finanziellen Auswirkungen erst auf den 1. Januar 2014 erfolgen.

Weitere vorgeschlagene Änderungen

Der Regierungsrat des Kantons Baselland schlägt weiter folgende Änderungen vor:
  • Der aktuelle Rentnerinnen- und Rentnerabzug soll als Sozialabzug an die Rentenentwicklung der AHV gekoppelt werden.
  • Der Steuererlass soll verfahrenstechnisch neu in die Taxationskommission integriert werden.
  • Es soll eine gesetzliche Grundlage für den elektronischen Zugriff von auskunftsberechtigten Amtsstellen und Gerichten auf die Daten der kantonalen Steuerverwaltung geschaffen werden.

Steuerausfälle von rund 2.2 Mio.

Die Neuregelung des Vorsorgetarifs für Kapitalleistungen führt gemäss Aussage des Regierungsrates zu nennenswerten Mindereinnahmen von schätzungsweise 2.2 Mio. Franken (Gemeinden: 1.3 Mio. Franken).Es ist – aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft – mit dem Regierungsrat zu hoffen, dass die positiven Auswirkungen im Steuerwettbewerb längerfristig diese Ausfälle mehr als kompensieren werden (Kommentar der Redaktion).
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Baselland vom 21.08.2012

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

08.08.2012
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2012 beträgt 160.2 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2011 =161.9 Punkte) einem Rückgang von -1.1 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2013 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

Steuerrechner 2011

21.12.2011
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2011)Bern (2011)
Luzern (2011)Uri (2011)
Schwyz (2011)Obwalden (2011)
Nidwalden (2011)Glarus (2011)
Zug (2011)Freiburg (2011)
Solothurn (2011)Basel-Stadt (2011)
Basel-Land (2011)Schaffhausen (2011)
Appenzell A.Rh. (2011)Appenzell I.Rh. (2011)
St. Gallen (2011)Graubünden (2011)
Aargau (2011)Thurgau (2011)
Tessin (2011)Waadt (2011)
Wallis (2011)Neuenburg (2011)
Genf (2011)Jura (2011)
Direkte Bundessteuer (2011)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV