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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bern – BE

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Bern.

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

BE - Beibehaltung der Pauschalbesteuerung und Steuersenkung

27.11.2009
Im Kanton Bern sollen die Steuern stärker sinken als vom Regierungsrat vorgesehen. Zudem soll das Institut der Pauschalbesteuerung auch weiterhin erhalten bleiben. Der Grosse Rat hat am vergangenen Mittwoch in erster Lesung einer Variante des Steuergesetzes mit Mindereinnahmen von 150 Mio. Franken zugestimmt.Damit setzten sich die Bürgerlichen im Kantonsparlament durch, die sich bereits in der Debatte zum Budget 2010 für eine Steuersenkung stark gemacht haben. Damit waren sie jedoch nicht durchgekommen. Die nun anvisierten Steuersenkungen dürften frühestens 2011 oder 2012 wirksam werden.Für die Änderung des Steuergesetzes mit der weitergehenden Variante bei der Steuersenkung sprach sich der Grosse Rat in der Schlussabstimmung mit 75 zu 72 Stimmen aus. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante hätte lediglich Ausfälle von 20 Mio. Franken bedeutet.Finanzdirektor Urs Gasche (BDP) hatte bereits am Vortag Bedenken geäussert. Der Kanton könne sich Steuerausfälle in dieser Höhe nicht leisten. In der Schlussdebatte vom Mittwoch übte vor allem das rot-grüne Lager Kritik.

Pauschalbesteurung soll bleiben

Im Gesetz umstritten war auch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Das Parlament bleibt aber einmal mehr bei dieser Besteuerungsart und hat sie nicht aus dem Steuergesetz gestrichen.Am Mittwoch versuchte die SP-JUSO eine Motion durchzubringen, die den Regierungsrat beauftragte, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen mit dem Ziel, die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen. Das Kantonsparlament lehnte die Motion mit 79 zu 60 Stimmen ab.Ebenfalls von Seiten der SP-JUSO kam am Mittwoch ein Antrag für die Revision des Steuergesetzes in Bezug auf die Liegenschaftssteuer.Der Antrag von Emil von Allmen (SP/Gimmelwald) wollte es vor allem touristischen Gemeinden ermöglichen, dank einer Erhöhung des maximalen Steuersatzes für die Veranlagung von Liegenschaften um einen Promillepunkt das Problem mit den Zweitwohnungen in den Griff zu kriegen.Davon liess sich die bürgerliche Seite nicht überzeugen. Vielmehr ortete sie im Antrag eine Möglichkeit der Gemeinden zu Steuererhöhungen zulasten der Hauseigentümer.Auch Finanzdirektor Gasche sprach sich gegen den Antrag aus, weil dieser das Problem der Tourismusgemeinden bei der Besteuerung von Zweitwohnungseigentümern nicht löse und auch bundesrechtlich problematisch sei. Der Antrag wurde mit 77 zu 66 Stimmen im Grossen Rat verworfen.Bereits am Vortag abgeblitzt war die EVP mit diversen Anträgen zu Betreuungs- und Kinderabzügen. Die Partei forderte unter anderem , den Kinderabzug von 6300 auf 7400 Franken zu erhöhen. Der Abzug sei erst kürzlich erhöht worden, befand eine Mehrheit im Rat.
Quelle: sda

BE - Steuerrechnung als E-Rechnung

23.11.2009
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern führt als erste Steuerverwaltung in der Schweiz die E-Rechnung für die Berner Steuerzahlenden ein.Die Steuerverwaltung des Kantons Bern schafft ein weiteres Angebot für die Online-Benutzer. Ab sofort können sich die steuerpflichtigen, natürlichen Personen im Kanton Bern für die E-Rechnungen registrieren lassen und erhalten dann die provisorischen Rechnungen und Abrechnungen ab 2010 nicht mehr per Post, sondern auf elektronischem Weg. Die notwendigen Informationen zur E-Rechnung und zur Registrierung sind unter <a href="http://www.be.ch/steuern">www.be.ch/steuern</a> und <a href="http://www.e-rechnung.ch">www.e-rechnung.ch</a> abrufbar.</p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - Steuerrechnung: dritte Rate 2009 wird fällig

16.11.2009
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen 530'000 Steuerrechnungen für die dritte Rate 2009. Für alle Steuerpflichtigen, die ihre erste und zweite Ratenrechnung vollumfänglich bezahlt haben, macht die dritte Teilrechnung noch 30 Prozent des voraussichtlichen Steuerbetrages für das Steuerjahr 2009 aus. Wo aus den ersten zwei Ratenrechnungen noch Restbeträge zur Zahlung offen sind, werden diese der dritten Ratenrechnung aufgerechnet. Fälligkeitstermin ist der 10. Dezember 2009. Bezahlt werden müssen die Rechnungen bis am 10. Januar 2010.

Verzugszins und Vergütungszins im Kanton Bern

Bei verspäteter Begleichung oder Nichtbezahlen wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent verrechnet; der Vergütungszins für zu viel in Rechnung gestellte Beträge beträgt ebenfalls 3,5 Prozent.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - Steuerungskommission gegen Steuerentlastung 2010

02.11.2009
Die Steuerungskommission des Grossen Rates will auf eine einmalige Senkung der Steueranlage für das Jahr 2010, wie ein vom grossen Rat überwiesener parlamentarischer Auftrag verlangt, verzichten. Steuerentlastungen sollen im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 geprüft werden.Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Heinz Siegenthaler (BDP) hat die Steuerungskommission den Voranschlag 2010 sowie den Aufgaben-/Finanzplan 2011-2013 beraten. Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich deutlich aus. Nur für 2010 ist eine ausgeglichene Rechnung mit einem Schuldenabbau von 6 Millionen Franken budgetiert. Insgesamt rechnet der Regierungsrat für die Periode von 2010 bis 2013 jedoch mit einem Schuldenzuwachs von 899 Millionen Franken.<br /><br />Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Regierungsrat die Steueranlage für den Voranschlag 2010 bei 3,06 belassen. Dies obschon ein vom Grossen Rat überwiesener parlamentarischer Auftrag eine Senkung auf 2,96 verlangte. Eine Mehrheit der Steuerungskommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Steueranlage im Kanton Bern gesenkt werden muss. Steuerentlastungen sollen jedoch im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 erfolgen. Im Sinn eines koordinierten Vorgehens beantragt deshalb auch die Steuerungskommission, trotz des überwiesenen Vorstosses auf eine einmalige Senkung der Steueranlage für 2010 zu verzichten. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - Administrative Erleichterungen bei Quellensteuer im Kanton Bern

29.10.2009

Quellensteuer für Grenzgänger - Neue Verfahren

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern nimmt ihre neuentwickelte Quellensteuerapplikation in Betrieb. Dies führt bei den Abrechnungen der quellenbesteuerten Personen und der französisch-schweizerischen Grenzgänger zu neuen Verfahrensabläufen, die deutliche administrative Entlastungen für die betroffenen Unternehmungen und die Gemeinden bringen. Die entsprechenden Anpassungen der betroffenen Verordnungen hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Quellensteuer - Unternehmen in Bern profitieren von vielen Vereinfachungen

Bei den Quellensteuern können die Unternehmungen ab 2010 neu sämtliche Abrechnungen mit einer einzigen Ansprechstelle (kantonale Steuerverwaltung oder die Städte Bern, Biel und Thun) vornehmen. Weiter fallen die Abrechnungen auf Papier zum Teil weg, da die Administration zukünftig auch elektronisch via Online-Portal erledigt werden kann. Kleine Unternehmungen mit wenig quellenbesteuerten Personen müssen ihre Abrechnungen nicht mehr zwingend monatlich, sondern nur noch vierteljährlich einreichen. Schliesslich wird die Zahlungsfrist für die Ablieferung der Quellensteuern von heute 15 Tagen auf neu 30 Tage erhöht.Weitere Infos zur Quellenbesteuerung im Kanton Bern

BE - Autosteuer: Förderung ökologischer Fahrzeuge durch Steueranreize

23.10.2009
Der Kanton Bern will energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen fördern. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates schlägt für die zweite Lesung vor, auch umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Eine Ausdehnung des Flottenrabatts lehnt sie ab.Mehrere parlamentarische Vorstösse haben den Regierungsrat veranlasst, eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vorzuschlagen. Der Entwurf wurde vom Grossen Rat in der September-Session gut aufgenommen. Zudem wurde eine generelle Senkung der Motorfahrzeugsteuern um 5,6 Prozent ab dem Jahr 2011 beschlossen. Die grossrätliche Kommission hatte sich nun als Vorbereitung für die zweite Lesung mit zwei Problemstellungen zu befassen: mit einer Übergangsbestimmung für im Jahr 2010 erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen und mit der Regelung für den Flottenrabatt.

System der Autosteuer wird nicht geändert

Das heutige System mit der Besteuerung nach Gesamtgewicht wird beibehalten. Für Personenwagen mit Umwelt-Etikette A werden ab der ersten Inverkehrsetzung und für drei weitere Jahre Rabatte von 60-80 Prozent vorgesehen, für Personenwagen mit Umwelt-Etikette B Rabatte von 20-40 Prozent. Fahrzeuge mit Umwelt-Etikette F und G sowie über 20-jährige Personenwagen - ohne Veteranenfahrzeuge - sollen hingegen mit Zuschlägen belastet werden. Falls die nötigen Daten vorliegen, soll das System später auch auf Lieferwagen und Motorräder ausgedehnt werden. Der Vorschlag stützt sich auf die Vorarbeiten einer Expertenkommission und auf mehrere Gutachten, insbesondere der ETH Zürich. Die Revision wird auf den 1. Januar 2011 wirksam und soll für alle Fahrzeuge zur Anwendung gelangen, die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes erstmals in Verkehr gesetzt werden.

Welche Autos sollen bei der Autosteuer künftig besser wegkommen?

Die grossrätliche Kommission schlägt nun vor, dass auch Personenwagen steuerlich begünstigt werden sollen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt werden. Der Rabatt soll allerdings nicht rückwirkend gewährt werden, sondern für die Jahre 2011 bis 2013. Auf den 1. August 2010 plant der Bund die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umwelt-Etikette (Weiterentwicklung der heutigen Energie-Etikette).

Aufhebung für den Flottenrabatt gefordert

Das geltende Gesetz beinhaltet eine Regelung über den Flottenrabatt. So werden Halter von Fahrzeugflotten mit einem Rabatt von 10 Prozent belohnt, sofern sie jährlich mehr als 50'000 Franken Motorfahrzeugsteuern bezahlen. Die Kommission beantragt nun mehrheitlich, auf eine Ausdehnung dieses Flottenrabattes zu verzichten. Die Gesetzesrevision wird in der November-Session vom Grossen Rat in zweiter Lesung behandelt. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2011 geplant.Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - Regierungsrat will Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen abschaffen

23.10.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern und die vorberatende Kommission des Grossen Rates stimmen beim neuen kantonalen Energiegesetz in den meisten Punkten überein. Insbesondere befürworten beide eine Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und den obligatorischen Gebäudeenergieausweis. Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen.

Verabschiedung des Antrages zum neuen Energiegesetz

Die Kantonsregierung hat den gemeinsamen Antrag zum neuen kantonalen Energiegesetz verabschiedet. In den meisten Punkten stimmen der Regierungsrat und die vorberatende Kommission überein. Einig sind sich der Regierungsrat und die Kommission insbesondere bei der Einführung einer Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und des obligatorischen Gebäudeenergieausweises. Dem von der Kommission vorgeschlagenen Kompromissvorschlag für den Gebäudeenergieausweis hat sich der Regierungsrat angeschlossen. Der Ausweis soll nur für Gebäude obligatorisch werden, deren Bau vor dem 1. Januar 1990 bewilligt wurde. Im Weiteren befürworten Regierungsrat und Kommission eine Ausweitung der Gemeindeautonomie im Energiebereich, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Grossverbrauchermodell. Beide sind grundsätzlich für ein Verbot von Elektroheizungen, der Heizungen im Freien und von Objektbeleuchtungen. </p>

Abschaffung Steuerabzug für energetische Gebäudesanierung vs. Lenkungsabgabe

<p>Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe für Strom und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen. Der Regierungsrat hält an der Abgabe von 3 bis 9 Rappen pro Kilowattstunde fest. Die Kommission lehnt diese Abgabe ab. Im Gegensatz zur Kommission will der Regierungsrat zudem auf die bisherigen Steuerabzüge zur Unterstützung energietechnischer Gebäudesanierungen verzichten. Die damit eingesparten Mittel sollen gezielt zur Finanzierung der vorgesehenen Sanierungsbeiträge verwendet werden. </p><p>Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung beraten. <br /></p><p> </p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - TaxMe Online-Software beliebt

29.09.2009
<p>Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen über 11'000 kostenpflichtige Mahnungen an all jene Steuerpflichtigen, die bis heute trotz beantragter Fristverlängerung bis 15. September ihre Steuererklärung 2008 noch nicht eingereicht haben.</p><p>Der Trend, die Steuererklärung via Internet mit TaxMe-Online über <a href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> auszufüllen, hält unvermindert an. Bis im August haben 133'500 Steuerpflichtige davon Gebrauch gemacht. Das sind 18,5% mehr als zum selben Zeitpunkt 2008 bzw. bereits 7% mehr als bis Ende 2008.</p>