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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Gesetzgebung

Stempelsteuer - Revision per 1.07.2010 geplant

04.12.2009
In seiner heutigen Stellungnahme zum Bericht vom 23. November 2009 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates hat der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben zugestimmt.Am 4. Mai 2009 hat die SIX Swiss Exchange (vormals SWX) die Handelsplattform für schweizerische Blue Chips von ihrer Börse in London wieder an die Börse nach Zürich zurückverlegt. Demnach wurde die im Jahre 2001 vorgenommene Auslagerung von Zürich nach London rückgängig gemacht. Auf Grund der neuen Ausgangslage wirken sich die wegen der damaligen Auslagerung vorgenommenen Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) negativ auf den Börsenplatz Schweiz aus.Der Bundesrat hat heute eine parlamentarische Initiative der ständerätlichen WAK gutgeheissen, die den ausländischen Banken und Börsenagenten den Zugang zu schweizerischen Börsen erleichtert, sofern sie Mitglied der Börse sind. Mit dieser Änderung werden die rechtlichen Bedingungen, wie sie vor der Auslagerung Gültigkeit hatten, wieder hergestellt. Die Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben führen zu keinen Ausfällen von Steuereinnahmen.Mit der Revision des Stempelrechts sollen ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse nicht mehr als inländische Effektenhändler (im Sinne des StG) gelten. Dadurch sollen sie den Handel abwickeln können, ohne mit einer Umsatzabgabe belastet zu werden. Diese Massnahme dient der Stärkung des Börsenplatzes Schweiz und der Sicherung seines Handelsvolumens. Die Sicherung des Handelsumsatzes von ausländischen Teilnehmern an der SIX Swiss Exchange trägt zu zusätzlichen Einnahmen und Arbeitsplätzen an schweizerischen Börsen bei und wirkt sich positiv auf die Steuereinnahmen bei der direkten Gewinn- und Einkommenssteuer aus.Die Revision soll bereits auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt werden. Mit diesem beschleunigten Vorgehen soll gegenüber den ausländischen Remote Members der schweizerischen Börsen schon jetzt ein positives Zeichen gesetzt und so einer eventuellen Abwanderung des Handels entgegen getreten werden.
Quelle: efd

DBA Kasachstan

04.12.2009
Die Schweiz und Kasachstan haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde gestern in Bern unterzeichnet.Das neue DBA mit Kasachstan entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Damit hat die Schweiz auch mit Kasachstan nun ein DBA mit einer erweiterten Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgehandelt. Die Neuverhandlung der DBA, wie sie der Bundesrat seit seinem Entscheid vom 13. März vorantreibt, geht zum Teil thematisch weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz hat nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft erreicht. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen sowie jeweils eine Schiedsgerichtsklausel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter wurde erreicht, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: efd

JU - Steueramnestie

01.12.2009
Der Kanton Jura lanciert eine Steueramnestie. Vom 1.1.2010 an werden alle natürlichen oder juristischen Personen, welche ihre bis anhin nicht angegebenen Gelder das erste Mal deklarieren, straffrei bleiben, wie der Kanton am Montag, 30.11.2009 mitteilte. Vorgesehen sind eine individuelle Amnestie, eine Amnestie auf Erbschaften und eine generelle Amnestie für Bagatellfälle. Die jurassische Regierung hofft, dass durch die Massnahme rund 300 Millionen Franken ans Licht kommen. Die Massnahme gilt für die Jahre 2010 bis 2014.

Revidierte Doppelbesteuerungsabkommen - Bundesrat verabschiedet erste Botschaften

29.11.2009
Der Bundesrat hat am Freitag fünf Botschaften über revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten diese zu genehmigen.Die revidierten DBA erfüllen die internationalen Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen. Sie bringen zahlreiche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat beantragt, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen. In einer ersten Tranche hat der Bundesrat die Botschaften zu den revidierten DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien verabschiedet. Die revidierten DBA enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens und setzen den Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 über die neue Abkommenspolitik konsequent um. In einer zweiten Tranche wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende Januar 2010 fünf weitere Abkommen zur Genehmigung vorlegen.Zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft. Das DBA mit Spanien zählt zu den unterzeichneten Abkommen. Es enthält eine Meistbegünstigungsklausel, die dann zur Anwendung gelangt, sobald die Schweiz mit einem anderen EU-Land eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark wurde diese Klausel aktiviert. Die Botschaft zum revidierten DBA mit Dänemark umfasst auch die Ausdehnung auf die Färöer-Inseln. Deshalb gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe nur zehn Botschaften.

Wirtschaftliche Vorteile

<p>Doppelbesteuerungsabkommen erleichtern die Tätigkeit der Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der revidierten DBA gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, sowie Schiedsgerichts-klauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Ausserdem werden Sanktionen und steuerliche Diskriminierungen verhindert. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss der bisher revidierten DBA begrüsst.

Fakultatives Referendum für alle DBA

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass alle neuen DBA dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Er will damit staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollten die neu unterzeichneten Abkommen im Frühling 2010 im Erstrat behandelt werden können.

Etappen von der Botschaft bis zum Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung eines DBA verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Abkommen sind in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres anwendbar. Massgebend ist der jeweilige Abkommenstext.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA - Alle neuen Abkommen referendumsfähig

29.11.2009
Der Bundesrat will alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausgeweitet wird, dem fakultativen Referendum unterstellen.Damit will die Landesregierung staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen, wie sie am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte der Bundesrat nämlich bloss für das erste an die OECD-Richtlinien angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Referendum zulassen wollen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte in der Öffentlichkeit wiederholt erklärt, dass er dabei an das Abkommen mit Japan denke.

Kritik aus dem Parlament

Insbesondere in den zuständigen Kommissionen des Parlaments stiess diese Absicht auf Widerstand. Angesichts der grossen - auch symbolischen - Bedeutung des Bankgeheimnisses, müsse das Volk bei jedem DBA das letzte Wort haben dürfen.Seine Kehrtwende hatte der Bundesrat bereits anlässlich der letzten Von- Wattenwyl-Gespräche angekündigt. Nun hat er sie auch formell vollzogen und die DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien an die Eidgenössischen Räte überwiesen mit dem Antrag, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen.Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollten die neu unterzeichneten Abkommen im nächsten Frühling im Erstrat behandelt werden. Bis Ende Januar will der Bundesrat dem Parlament fünf weitere Verträge zur Ratifizierung zuleiten.

Auf Druck von aussen

Mit der Anpassung der DBA reagiert die Schweiz auf den Druck des Auslands auf das Bankgeheimnis. Nachdem die Schweiz auf eine sogenannt graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, in den DBA die Amtshilfe gemäss den OECD-Standards auszuweiten.Seither hat die Schweiz 15 DBA überarbeitet. Zwölf davon - die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA, Katar und Spanien - wurden bereits unterzeichnet. Paraphiert aber noch nicht unterzeichnet sind die DBA mit der Türkei, den Niederlanden, Polen und Japan.Die Schweiz erfüllte mit der Unterzeichnung von zwölf DBA die Bedingung, um wieder von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen zu werden. Die OECD anerkannte die Anstrengungen der Schweiz und strich sie am 25. September von der Liste.

Nur zehn Botschaften

Formell gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA nur zehn Botschaften.Denn zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft, da dieses Abkommen eine Meistbegünstigungsklausel enthält, die aktiviert wird, sobald die Schweiz mit einem anderen Land ein DBA vereinbart, das weiter geht als das Abkommen mit Spanien. Das DBA mit den Färöer-Inseln ist im Abkommen mit Dänemark enthalten.Die Doppelbesteuerungsabkommen können erst in Kraft treten, wenn sie sowohl von der Schweiz als auch vom Partnerstaat ratifiziert worden sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Zur Anwendung gelangen sie aber erst am 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres.
Quelle: sda

BE - Beibehaltung der Pauschalbesteuerung und Steuersenkung

27.11.2009
Im Kanton Bern sollen die Steuern stärker sinken als vom Regierungsrat vorgesehen. Zudem soll das Institut der Pauschalbesteuerung auch weiterhin erhalten bleiben. Der Grosse Rat hat am vergangenen Mittwoch in erster Lesung einer Variante des Steuergesetzes mit Mindereinnahmen von 150 Mio. Franken zugestimmt.Damit setzten sich die Bürgerlichen im Kantonsparlament durch, die sich bereits in der Debatte zum Budget 2010 für eine Steuersenkung stark gemacht haben. Damit waren sie jedoch nicht durchgekommen. Die nun anvisierten Steuersenkungen dürften frühestens 2011 oder 2012 wirksam werden.Für die Änderung des Steuergesetzes mit der weitergehenden Variante bei der Steuersenkung sprach sich der Grosse Rat in der Schlussabstimmung mit 75 zu 72 Stimmen aus. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante hätte lediglich Ausfälle von 20 Mio. Franken bedeutet.Finanzdirektor Urs Gasche (BDP) hatte bereits am Vortag Bedenken geäussert. Der Kanton könne sich Steuerausfälle in dieser Höhe nicht leisten. In der Schlussdebatte vom Mittwoch übte vor allem das rot-grüne Lager Kritik.

Pauschalbesteurung soll bleiben

Im Gesetz umstritten war auch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Das Parlament bleibt aber einmal mehr bei dieser Besteuerungsart und hat sie nicht aus dem Steuergesetz gestrichen.Am Mittwoch versuchte die SP-JUSO eine Motion durchzubringen, die den Regierungsrat beauftragte, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen mit dem Ziel, die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen. Das Kantonsparlament lehnte die Motion mit 79 zu 60 Stimmen ab.Ebenfalls von Seiten der SP-JUSO kam am Mittwoch ein Antrag für die Revision des Steuergesetzes in Bezug auf die Liegenschaftssteuer.Der Antrag von Emil von Allmen (SP/Gimmelwald) wollte es vor allem touristischen Gemeinden ermöglichen, dank einer Erhöhung des maximalen Steuersatzes für die Veranlagung von Liegenschaften um einen Promillepunkt das Problem mit den Zweitwohnungen in den Griff zu kriegen.Davon liess sich die bürgerliche Seite nicht überzeugen. Vielmehr ortete sie im Antrag eine Möglichkeit der Gemeinden zu Steuererhöhungen zulasten der Hauseigentümer.Auch Finanzdirektor Gasche sprach sich gegen den Antrag aus, weil dieser das Problem der Tourismusgemeinden bei der Besteuerung von Zweitwohnungseigentümern nicht löse und auch bundesrechtlich problematisch sei. Der Antrag wurde mit 77 zu 66 Stimmen im Grossen Rat verworfen.Bereits am Vortag abgeblitzt war die EVP mit diversen Anträgen zu Betreuungs- und Kinderabzügen. Die Partei forderte unter anderem , den Kinderabzug von 6300 auf 7400 Franken zu erhöhen. Der Abzug sei erst kürzlich erhöht worden, befand eine Mehrheit im Rat.
Quelle: sda

TG - Neue Vorlage zur Senkung des Steuersatzes

20.11.2009
Nach der Ablehnung eines proportionalen Einheitssteuersatzes («Flat Rate Tax») durch das Stimmvolk hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau für eine politisch breit abgestützte Doppelstrategie entschieden. Er will den Staatssteuerfuss ab 2010 um zehn Prozent senken und anschliessend mit einer Steuergesetzrevision eine strukturelle Entlastung erreichen. Dem Grossen Rat legt er eine entsprechende Botschaft vor.Mit der Vorlage zieht der Regierungsrat die Schlüsse aus der Volksabstimmung vom 27. September, verfolgt aber weiterhin die eingeschlagene Finanz- und Steuerpolitik. Einleitend weist er in der Botschaft auf den höchst erfreulichen Eigenkapitalbestand von Kanton und Gemeinden hin. So verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von rund 260 Mio. Franken und zusätzliche Reserven von 150 Mio. Franken, insgesamt also über 400 Mio. Franken oder rund 95 Steuerprozente.Die Politischen Gemeinden weisen ein Eigenkapital von über 230 Mio. Franken auf und die Schulgemeinden von rund 172 Mio. Franken. Angesichts dieser Reserven erachtet es der Regierungsrat auch nach der gescheiterten Volksabstimmung als notwendig, einen Teil davon den Steuerpflichtigen in Form von nachhaltigen Steuersenkungen zurückzuerstatten.

Stuerfusssenkung bereits für Steuerperiode 2010

Die Steuerfusssenkung von zehn Prozent soll bereits in der Steuerperiode 2010 wirksam werden. Für den Kanton ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von 43 Mio. Franken im Jahr. Die nachfolgende Steuergesetzrevision will der Regierungsrat grundsätzlich per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Insbesondere die zwingend umzusetzenden Bundesrechtsvorgaben machen eine rasche Realisierung notwendig. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und mit Rücksicht auf die Gemeinden behält sich der Regierungsrat allerdings vor, den neuen Einkommenssteuertarif erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.Kernpunkt der Steuergesetzrevision ist eine Straffung der Tarifstufen von bisher elf auf neu sieben. Gleichzeitig soll der Grenzsteuersatz von neun auf acht Prozent gesenkt werden. Neu soll zudem ein Vollsplitting das bisherige Teilsplitting für gemeinsam besteuerte Ehepaare ablösen. Zugleich sollen mit der Vorlage die unbestrittenen Teile der Unternehmenssteuerreform II sowie weitere, zwingend umzusetzende Vorgaben aus dem Bundesrecht in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.Durch die Einkommenssteuertarifanpassung, die insbesondere den Mittelstand entlastet, sowie die Umsetzung von Bundesrecht werden Mindereinnahmen von insgesamt 48,1 Millionen Franken erwartet. Davon entfallen 43,6 Mio. Franken allein auf die Anpassung der Tarifstufen. Für den Kanton ist mit Mindereinnahmen (inkl. Beiträge an die Schulgemeinden) von 28 Mio. Franken zu rechnen, für die Politischen Gemeinden von 9,9 Mio. Franken, für die Schulgemeinden von 7,3 Mio. Franken sowie für die Kirchgemeinden von 2,9 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.

GR - Steuergesetz revidiert

13.11.2009
Im Kanton Graubünden werden die Steuerpflichtigen künftig in verschiedenen Bereichen entlastet. Die Bündner Regierung hat den ersten Teil der Steuergesetzrevision auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Von den Steuersenkungen profitieren unter anderem Familien und Unternehmen.Der Grosse Rat hat am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 23. September ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nun den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Damit werden die Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Bereichen entlastet. Überdies erfolgt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht.

Graubünden gleicht kalte Progression früher aus

Neu erfolgt der Ausgleich der kalten Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von drei Prozent (bisher ab 10 Prozent). Von dieser Massnahme, die sich schon per 1. Januar 2010 auswirkt, profitieren alle Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen.

Familien werden entlastet

Durch die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuung der Kinder auf maximal CHF 10'000.– (bisher CHF 6'000.–) und der Kinderabzüge profitieren Familien von der Revision. Die neuen Kinderabzüge betragen:
  • für Kinder im Vorschulalter CHF 6'000.– (bisher CHF 5'000.–)
  • für ältere Minderjährige und Kinder in Ausbildung CHF 9'000.– (bisher CHF 8'000.–)
  • für Kinder in auswärtiger Ausbildung CHF 18'000.– (bisher CHF 14'000.–)
Weiter führt die Teilrevision zu Entlastungen bei der Vermögenssteuer, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden.

Gewinnsteuer für Unternehmen wird im Kanton Graubünden auf 5.5 Prozent gesenkt

Mit einer Reduktion der Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% bleibt Graubünden im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig. Mit diesem tiefen Steuersatz gibt der Kanton Graubünden den geltenden progressiven Tarif auf und wechselt zu einem proportionalen Steuersatz, wie ihn auch der Bund und zahlreiche Kantone kennen.Weitere Revisionspunkte betreffen die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (sogenannte Erbenamnestie) und die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Und mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können Steuerpflichtige, welche eine renovationsbedürftige Liegenschaft erwerben, neu die Instandstellungskosten in Abzug bringen.

Zweiter Teil der Revision tritt erst auf 1.1.2011 in Kraft

Der zweite Teil der Revision betrifft die Unternehmenssteuerreform II; dieser wird zusammen mit den Bestimmungen der direkten Bundessteuer im Jahr 2011 in Kraft treten.
Quelle: Standeskanzlei Graubünden

NW - Weitere Steuerentlastungen

13.11.2009

Steuergesetzrevision soll 2011 in Kraft treten

Mit der Steuergesetzrevision 2011 will Nidwalden Familien mitKindern sowie juristische Personen entlasten. In der Vernehmlassung sei dieRevision von den Gemeinden und den bürgerlichen Parteien sehr positivaufgenommen worden, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit.Mit der Revision will Nidwalden seine Position in der Gruppe dersteuerattraktivsten Standorte weiter stärken. Die guten Rahmenbedingungen fürnatürliche wie juristische Personen soll erhalten und weiter ausgebaut. DerLandrat behandelt die Revision im Frühling 2010. Auf 2011 soll sie in Krafttreten.Zur Entlastung der Familien ist ein Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken proKind vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ausgleich der kalten Progression soll dieKaufkraft gestärkt werden. Zudem soll die kalte Progression bei einer Erhöhungdes Indexes der Konsumentenpreise automatisch, jedoch mindestens alle dreiJahre erhöht werden.Weiter will Nidwalden bei Unternehmensnachfolge auf die Erbschafts- undSchenkungssteuer verzichten. Damit verbunden ist auch eine Steuerbefreiung fürZuwendungen bzw. Einbringungen in Unternehmensstiftungen.

Mit günstigsten Kantonen gleichziehen

Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der festen Gewinnsteuersätze von9 auf 6 Prozent vorgesehen. Damit zieht Nidwalden mit den steuergünstigstenKantonen gleich. Die feste Kapitalsteuer soll auf 0,1 Promille reduziertwerden, was praktisch einer Abschaffung gleichkommt.Auch bei der Senkung des Maximalsteuersatzes von 3,0 auf 2,75 Prozent strebtdie Regierung eine Anpassung an die steuergünstigsten Schweizer Standorte an.Der Maximalsteuersatz soll bereits bei 155'800 Franken Einkommen angewendetwerden. Das sei eine echte Alternative zur "Flat Rate Tax", findet dieRegierung.Die Mindereinnahmen durch die Revision könnten durch Mehrerträge und denEinsatz von Eigenkapital kompensiert werden, heisst es in der Medienmitteilung.Zur Abfederung der Ausfälle in den Gemeinden sind für die Jahre 2011 bis 2013Ausgleichszahlungen durch den Kanton vorgesehen.